Gewerberegisterauszug Übermittlung

    Auskunft über Gewerbetreibende beantragen

    Öffentliche Stellen, Unternehmen und Privatpersonen können die Erteilung einer Auskunft über Gewerbemeldedaten beantragen.

    Beschreibung

    Als Gewerberegister wird ein von den Gemeindeverwaltungen geführtes Verzeichnis über die in der Gemeinde angezeigten Gewerbetreibenden bezeichnet, die in der jeweiligen Gemeinde ihren Sitz haben.

    Öffentliche Stellen, Unternehmen und Privatpersonen können auf Antrag Auskunft über die erhobenen Gewerbemeldedaten erhalten. Eine Einwilligung des Betroffenen für die Weitergabe seiner Daten ist nicht erforderlich.

    Gewerbemeldedaten:
    - Der Name des Gewerbetreibenden, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit (Grunddaten) können allgemein zugänglich gemacht werden.

    - Für eine darüberhinausgehende Auskunft über Gewerbemeldedaten müssen Sie ein rechtliches Interesse nachweisen - zum Beispiel zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen oder für Kreditvergaben an die Gewerbetreibende oder den Gewerbetreibenden.

    Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz

    .

    Eine Gewerberegister Auskunft bekommt man beim Ordnungsamt. 

    .

    Eine Gewerbezentralregister Auskunft bekommt man in der Servicestelle (Bürgeramt).

    • persönliche Vorsprache ohne Termin.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz

    .

    Ansprechpartner Ordnungsamt:

    • 0261 129-4456
    • 0261 129-4654
         
                                    

    Ansprechpartner:    +49 261 129-4456
                                       +49 261 129-4654
                                  

    Ansprechpartner

    Stadt Koblenz - Gewerbeangelegenheiten und Gaststätten (Ordnungsamt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Ludwig-Erhard-Straße 2

    56073 Koblenz

    Postfachadresse

    Postfach 201551

    56015 Koblenz

    Öffnungszeiten

    Mo, Di, Do, Fr    8:00 - 12:00 Uhr Mi                       8:00 - 12:30 Uhr                          13:30 - 16:30 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 15.06.2019 (von: Webservice, ST_Koblenz)

    Technisch geändert am 05.11.2024 (von: Webservice, ST_Koblenz)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Stadt Koblenz - Servicestelle Bürgeramt (Bürger- und Standesamt)

    Beschreibung

    Für folgende Angelegenheiten ist ein Besuch der Servicestelle ohne Termin möglich: 

    • Abholung/ Ausgabe
      • Personalausweis / Reisepass
      • Abfallkalender
      • UB-Schein
      • Steuer-ID
      • Abfallsäcke (Verkauf)
      • Notfalldosen (Verkauf)
    • Abmeldung
      • Nebenwohnung
      • ins Ausland
    • Adressänderung
      • Personalausweis / Reisepass nach erfolgter "Online-An- bzw. Ummeldung"
      • KFZ-Schein nach erfolgter "Online-Ummeldung" bei Umzug innerhalb von Koblenz
    • Freischaltung der online Funktion im Personalausweis und Neusetzen / Ändern der PIN

    Adresse

    Hausanschrift

    Willi-Hörter-Platz 2

    56068 Koblenz

    Postfachadresse

    Postfach 201551

    56015 Koblenz

    Öffnungszeiten

    Erreichbar ist die Servicestelle zu den gleichen Zeiten wie die Hauptstelle des Bürgeramtes:      Mo. 08:00 - 12:30 Uhr 13:30 - 15:00 Uhr Di. 08:00 - 12:30 Uhr --- Mi. --- 13:00 - 17:30 Uhr Do. 08:00 - 12:30 Uhr --- Fr. 08:00 - 12:30 Uhr --- Wichtig! Am Dienstag den 19.11.2024 bleiben Bürgeramt und Servicestelle geschlossen! Ab dem 5.2.2024 finden Sie die Servicestelle vorübergehend im Rathausgeäude II (Willi-Hörter-Platz 2) Eingang Ostflügel.  Der Eingang ist nicht barrierefrei!

    Kontakt

    E-Mail: stadt-koblenz@poststelle.rlp.de

    Telefon Festnetz: 0261 129-0

    Fax: 0261 129-7400

    Internet

    Weitere Informationen

    Für folgende Angelegenheiten ist ein Besuch der Servicestelle ohne Termin möglich: 

    • Abholung/ Ausgabe
      • Personalausweis / Reisepass
      • Abfallkalender
      • UB-Schein
      • Steuer-ID
      • Abfallsäcke (Verkauf)
      • Notfalldosen (Verkauf)
    • Abmeldung
      • Nebenwohnung
      • ins Ausland
    • Adressänderung
      • Personalausweis / Reisepass nach erfolgter "Online-An- bzw. Ummeldung"
      • KFZ-Schein nach erfolgter "Online-Ummeldung" bei Umzug innerhalb von Koblenz
    • Freischaltung der online Funktion im Personalausweis und Neusetzen / Ändern der PIN

    Version

    Technisch erstellt am 10.05.2023 (von: Webservice, ST_Koblenz)

    Technisch geändert am 22.11.2024 (von: Webservice, ST_Koblenz)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz

    Bei der erweiterten Gewerberegisterauskunft müssen Sie zusätzlich Dokumente zum Nachweis des rechtlichen Interesses beifügen (Schuldtitel, Vertragskopien, Rechnungen).

    Bei der erweiterten Gewerberegisterauskunft müssen Sie zusätzlich Dokumente zum Nachweis des rechtlichen Interesses beifügen (Schuldtitel, Vertragskopien, Rechnungen).

    Voraussetzungen

    - Für eine einfache Auskunft: keine Voraussetzungen

    - Für eine erweiterte Auskunft: rechtliches Interesse

    • beispielsweise Schuldtitel, Vertragskopien, Rechnungen oder Ähnliches

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    - ggf. Widerspruch

    - verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    -    Reichen Sie den Antrag auf Auskunft zu Gewerbemeldedaten bei der zuständigen Stelle ein.
    -    Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und ob Sie ein rechtliches Interesse an einer Auskunft über Gewerbemeldedaten haben.
    -    Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, erhalten Sie die Auskunft über die Gewerbemeldedaten sowie ein Gebührenbescheid.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz

    Einfache Auskunft:
    Gebühr : 15,00 Euro

    Erweiterte Auskunft:
    Gebühr: 30,00 Euro

    Die Gebührenerhebung erfolgt mittels Gebührenbescheid. Dieser wird der jeweiligen Auskunft beigefügt.

     

    Einfache Auskunft:
    Gebühr : 15,00 Euro

    Erweiterte Auskunft:
    Gebühr: 30,00 Euro

    Die Gebührenerhebung erfolgt mittels Gebührenbescheid. Dieser wird der jeweiligen Auskunft beigefügt.

     

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 05.02.2024

    Version

    Technisch erstellt am 07.04.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Gewerbeverzeichnis, Gewerbekartei, Gewerbe, Gewerbemeldedaten, Gewerberegister, Gewerberegisterauszug Datenübermittlung, Auskunft Gewerberegister, Gewerberegisterauskunft, Gewerbeauskunft

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)