Auskunft über Gewerbetreibende beantragen
Öffentliche Stellen, Unternehmen und Privatpersonen können die Erteilung einer Auskunft über Gewerbemeldedaten beantragen.
Beschreibung
Als Gewerberegister wird ein von den Gemeindeverwaltungen geführtes Verzeichnis über die in der Gemeinde angezeigten Gewerbetreibenden bezeichnet, die in der jeweiligen Gemeinde ihren Sitz haben.
Öffentliche Stellen, Unternehmen und Privatpersonen können auf Antrag Auskunft über die erhobenen Gewerbemeldedaten erhalten. Eine Einwilligung des Betroffenen für die Weitergabe seiner Daten ist nicht erforderlich.
Gewerbemeldedaten:
- Der Name des Gewerbetreibenden, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit (Grunddaten) können allgemein zugänglich gemacht werden.
- Für eine darüberhinausgehende Auskunft über Gewerbemeldedaten müssen Sie ein rechtliches Interesse nachweisen - zum Beispiel zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen oder für Kreditvergaben an die Gewerbetreibende oder den Gewerbetreibenden.
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
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Eine Gewerberegister Auskunft bekommt man beim Ordnungsamt.
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Eine Gewerbezentralregister Auskunft bekommt man in der Servicestelle (Bürgeramt).
- persönliche Vorsprache ohne Termin.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
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Ansprechpartner Ordnungsamt:
- 0261 129-4456
- 0261 129-4654
Ansprechpartner: +49 261 129-4456
+49 261 129-4654
Ansprechpartner
Stadt Koblenz - Gewerbeangelegenheiten und Gaststätten (Ordnungsamt)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 201551
56015 Koblenz
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do, Fr    8:00 - 12:00 Uhr Mi                       8:00 - 12:30 Uhr                          13:30 - 16:30 Uhr
Kontakt
E-Mail: bewachungswesen@stadt.koblenz.de
E-Mail: gaststaettenangelegenheiten@stadt.koblenz.de
E-Mail: gewerbeangelegenheiten@stadt.koblenz.de
E-Mail: lebensmittelkontrolle@stadt.koblenz.de
E-Mail: prostituiertenschutz@stadt.koblenz.de
Fax: +49 261 129-4450
Internet
Stadt Koblenz - Servicestelle Bürgeramt (Bürger- und Standesamt)
Beschreibung
Für folgende Angelegenheiten ist ein Besuch der Servicestelle ohne Termin möglich:
- Abholung/ Ausgabe
- Personalausweis / Reisepass
- Abfallkalender
- UB-Schein
- Steuer-ID
- Abfallsäcke (Verkauf)
- Notfalldosen (Verkauf)
- Beantragung
- Führungszeugnis / Gewerbezentralregisterauskunft
- Meldebescheinigung / Lebensbescheinigung / Haushaltsbescheinigung
- Abmeldung
- Nebenwohnung
- ins Ausland
- Adressänderung
- Personalausweis / Reisepass nach erfolgter "Online-An- bzw. Ummeldung"
- KFZ-Schein nach erfolgter "Online-Ummeldung" bei Umzug innerhalb von Koblenz
- Freischaltung der online Funktion im Personalausweis und Neusetzen / Ändern der PIN
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 201551
56015 Koblenz
Öffnungszeiten
Erreichbar ist die Servicestelle zu den gleichen Zeiten wie die Hauptstelle des Bürgeramtes:      Mo. 08:00 - 12:30 Uhr 13:30 - 15:00 Uhr Di. 08:00 - 12:30 Uhr --- Mi. --- 13:00 - 17:30 Uhr Do. 08:00 - 12:30 Uhr --- Fr. 08:00 - 12:30 Uhr --- Wichtig! Am Dienstag den 19.11.2024 bleiben Bürgeramt und Servicestelle geschlossen! Ab dem 5.2.2024 finden Sie die Servicestelle vorübergehend im Rathausgeäude II (Willi-Hörter-Platz 2) Eingang Ostflügel.  Der Eingang ist nicht barrierefrei!
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Für folgende Angelegenheiten ist ein Besuch der Servicestelle ohne Termin möglich:
- Abholung/ Ausgabe
- Personalausweis / Reisepass
- Abfallkalender
- UB-Schein
- Steuer-ID
- Abfallsäcke (Verkauf)
- Notfalldosen (Verkauf)
- Beantragung
- Führungszeugnis / Gewerbezentralregisterauskunft
- Meldebescheinigung / Lebensbescheinigung / Haushaltsbescheinigung
- Abmeldung
- Nebenwohnung
- ins Ausland
- Adressänderung
- Personalausweis / Reisepass nach erfolgter "Online-An- bzw. Ummeldung"
- KFZ-Schein nach erfolgter "Online-Ummeldung" bei Umzug innerhalb von Koblenz
- Freischaltung der online Funktion im Personalausweis und Neusetzen / Ändern der PIN
erforderliche Unterlagen
keine
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
Bei der erweiterten Gewerberegisterauskunft müssen Sie zusätzlich Dokumente zum Nachweis des rechtlichen Interesses beifügen (Schuldtitel, Vertragskopien, Rechnungen).
Bei der erweiterten Gewerberegisterauskunft müssen Sie zusätzlich Dokumente zum Nachweis des rechtlichen Interesses beifügen (Schuldtitel, Vertragskopien, Rechnungen).
Voraussetzungen
- Für eine einfache Auskunft: keine Voraussetzungen
- Für eine erweiterte Auskunft: rechtliches Interesse
- beispielsweise Schuldtitel, Vertragskopien, Rechnungen oder Ähnliches
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- ggf. Widerspruch
- verwaltungsgerichtliche Klage
Verfahrensablauf
- Reichen Sie den Antrag auf Auskunft zu Gewerbemeldedaten bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und ob Sie ein rechtliches Interesse an einer Auskunft über Gewerbemeldedaten haben.
- Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, erhalten Sie die Auskunft über die Gewerbemeldedaten sowie ein Gebührenbescheid.
Fristen
keine
Kosten
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
Einfache Auskunft:
Gebühr : 15,00 Euro
Erweiterte Auskunft:
Gebühr: 30,00 Euro
Die Gebührenerhebung erfolgt mittels Gebührenbescheid. Dieser wird der jeweiligen Auskunft beigefügt.
Einfache Auskunft:
Gebühr : 15,00 Euro
Erweiterte Auskunft:
Gebühr: 30,00 Euro
Die Gebührenerhebung erfolgt mittels Gebührenbescheid. Dieser wird der jeweiligen Auskunft beigefügt.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 05.02.2024
Stichwörter
Gewerbeverzeichnis, Gewerbekartei, Gewerbe, Gewerbemeldedaten, Gewerberegister, Gewerberegisterauszug Datenübermittlung, Auskunft Gewerberegister, Gewerberegisterauskunft, Gewerbeauskunft