Einfache oder erweiterte Gewerberegisterauskunft beantragen
Beschreibung
Das Gewerberegister enthält die angezeigten Daten aller gewerblichen Betriebe der jeweiligen Gemeinde. Öffentliche und nicht öffentliche Stellen sowie Privatpersonen können Auskünfte aus dem Gewerberegister erhalten. Die einfache Gewerberegisterauskunft umfasst den Namen des Betriebes, die ausgeübte Tätigkeit und die Betriebsadresse. Diese Grunddaten der Gewerbetreibenden sind allgemein zugänglich. Es ist nicht erforderlich, dass Gewerbetreibende der Weitergabe dieser Daten zustimmen.
Die erweiterte Gewerbeauskunft wird nur erteilt, wenn ein rechtliches Interesse nachgewiesen wird. Ein rechtliches Interesse besteht beispielsweise, wenn der Antragsteller Rechtsansprüche geltend machen möchte, z. B. zur Durchsetzung von Forderungen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die einfache und die erweiterte Auskunft aus dem Gewerberegister können Sie schriftlich, per Telefax oder per E-Mail bei der Gemeinde-/ Stadtverwaltung beantragen, in der der Gewerbebetrieb seinen Betriebssitz hat. Neben den Angaben zu ihrer eigenen Person sollten Sie die Ihnen bekannten Daten zum gesuchten Betrieb nennen, z. B.:
- Name des Betriebs
- Name des Gewerbetreibenden
Die Ihnen zuletzt bekannte Anschrift.
Sie können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.
Hinweise für Koblenz: Einfache oder erweiterte Gewerberegisterauskunft beantragen
Ansprechpartner: +49 261 129-4456
+49 261 129-4654
Ansprechpartner
Stadt Koblenz - Gewerbeangelegenheiten und Gaststätten (Ordnungsamt)
Beschreibung
Aus Koblenz unter der Telefonnummer 115 zu erreichen
Adresse
Postfachadresse
Postfach 201551
56015 Koblenz
Postanschrift
Ludwig-Erhard-Straße 2
56073 Koblenz
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do, Fr 8:00 - 12:00 Uhr Mi 8:00 - 12:30 Uhr 13:30 - 16:30 Uhr
Kontakt
Fax: +49 261 129-4450
E-Mail: gaststaettenangelegenheiten@stadt.koblenz.de
E-Mail: lebensmittelkontrolle@stadt.koblenz.de
E-Mail: prostituiertenschutz@stadt.koblenz.de
E-Mail: gewerbeangelegenheiten@stadt.koblenz.de
E-Mail: bewachungswesen@stadt.koblenz.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Bei der erweiterten Gewerberegisterauskunft müssen Sie zusätzlich Dokumente zum Nachweis des rechtlichen Interesses beifügen (Schuldtitel, Vertragskopien, Rechnungen).
Hinweise für Koblenz: Einfache oder erweiterte Gewerberegisterauskunft beantragen
Bei der erweiterten Gewerberegisterauskunft müssen Sie zusätzlich Dokumente zum Nachweis des rechtlichen Interesses beifügen (Schuldtitel, Vertragskopien, Rechnungen).
Formulare
Formlos.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Keine.
Kosten
Die Gebühren werden nach der Landesverordnung über die Gebühren der Behörden der Wirtschaftsverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis), BS 2013-1-27 erhoben.
Hinweise für Koblenz: Einfache oder erweiterte Gewerberegisterauskunft beantragen
Einfache Auskunft:
Gebühr : 15,00 Euro
Erweiterte Auskunft:
Gebühr: 30,00 Euro
Die Gebührenerhebung erfolgt mittels Gebührenbescheid. Dieser wird der jeweiligen Auskunft beigefügt.
Hinweise (Besonderheiten)
Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register (wie z. B. das Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister). Dritte haben daher keinen Rechtsanspruch auf Mitteilung der Daten. Es liegt im Ermessen der Behörde, ob sie die Auskünfte erteilt.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Gewerbezentralregister