Einfache oder erweiterte Gewerberegisterauskunft beantragen
Beschreibung
Das Gewerberegister enthält die angezeigten Daten aller gewerblichen Betriebe der jeweiligen Gemeinde. Öffentliche und nicht öffentliche Stellen sowie Privatpersonen können Auskünfte aus dem Gewerberegister erhalten. Die einfache Gewerberegisterauskunft umfasst den Namen des Betriebes, die ausgeübte Tätigkeit und die Betriebsadresse. Diese Grunddaten der Gewerbetreibenden sind allgemein zugänglich. Es ist nicht erforderlich, dass Gewerbetreibende der Weitergabe dieser Daten zustimmen.
Die erweiterte Gewerbeauskunft wird nur erteilt, wenn ein rechtliches Interesse nachgewiesen wird. Ein rechtliches Interesse besteht beispielsweise, wenn der Antragsteller Rechtsansprüche geltend machen möchte, z. B. zur Durchsetzung von Forderungen.
Online-Dienste
- Frankenthal (Pfalz)
- Gemeindeverband Jockgrim (Kreis Germersheim, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Lingenfeld (Kreis Germersheim, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Maifeld (Kreis Mayen-Koblenz, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Weilerbach (Kreis Kaiserslautern, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Zell (Mosel) (Kreis Cochem-Zell, Rheinland-Pfalz)
- Jockgrim
- Mainz
- Worms
alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen
Zuständigkeit
Die einfache und die erweiterte Auskunft aus dem Gewerberegister können Sie schriftlich, per Telefax oder per E-Mail bei der Gemeinde-/ Stadtverwaltung beantragen, in der der Gewerbebetrieb seinen Betriebssitz hat. Neben den Angaben zu ihrer eigenen Person sollten Sie die Ihnen bekannten Daten zum gesuchten Betrieb nennen, z. B.:
- Name des Betriebs
- Name des Gewerbetreibenden
Die Ihnen zuletzt bekannte Anschrift.
Sie können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.
Ansprechpartner
Für Rheinland-Pfalz wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Bei der erweiterten Gewerberegisterauskunft müssen Sie zusätzlich Dokumente zum Nachweis des rechtlichen Interesses beifügen (Schuldtitel, Vertragskopien, Rechnungen).
Formulare
Formlos.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Keine.
Kosten
Die Gebühren werden nach der Landesverordnung über die Gebühren der Behörden der Wirtschaftsverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis), BS 2013-1-27 erhoben.
Hinweise (Besonderheiten)
Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register (wie z. B. das Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister). Dritte haben daher keinen Rechtsanspruch auf Mitteilung der Daten. Es liegt im Ermessen der Behörde, ob sie die Auskünfte erteilt.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Gewerbezentralregister