Baugenehmigung Freistellungsverfahren
Was muss ich beachten, wenn ich Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans bauen möchte?
Beschreibung
Die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung und der Abbruch baulicher Anlagen (z. B. Gebäude) bedürfen der Baugenehmigung. Dies gilt jedoch nur, soweit in der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz nicht etwas anderes bestimmt ist wie im Katalog der baugenehmigungsfreien Vorhaben, im Freistellungsverfahren sowie der Bauaufsicht nicht unterliegende Vorhaben.
Im Freistellungsverfahren wird von der Gemeinde entschieden, ob ein normalerweise baugenehmigungspflichtiges Bauvorhaben aufgrund seiner Lage in einem Bebauungsplan baugenehmigungsfrei durchgeführt werden kann oder ob ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.
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zuständige Stelle
Für das Baugrundstück zuständige Gemeindeverwaltung, bei verbandsangehörigen Gemeinden die Verbandsgemeindeverwaltung.
Zuständigkeit
Für das Baugrundstück zuständige Gemeindeverwaltung, bei verbandsangehörigen Gemeinden die Verbandsgemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Bauen und Umwelt - Allgemeine Bauverwaltung, Kreisstraßen und Radwege
Adresse
Hausanschrift
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00-12:00 Uhr Montag und Dienstag 14:00-16:00 Uhr Donnerstag 14:00-18:00 Uhr
Kontaktperson
Herr Thomas Finger
E-Mail: finger.thomas@alzey-worms.de
Telefon Festnetz: 06731 408-4591
Frau Jutta Goldschmidt
E-Mail: goldschmidt.jutta@alzey-worms.de
Telefon Festnetz: 06731 408-4831
Herr Peter Scheuering
E-Mail: scheuering.peter@alzey-worms.de
Telefon Festnetz: 06731 408-4811
Frau Jasmin Seidel
Telefon Festnetz: +49 6731 4084823
Frau Heike Lukas
Telefon Festnetz: +49 6731 4084791
Stadt Alzey - Fachbereich 5 - Bauen und Umwelt
Adresse
Besucheranschrift
Ernst-Ludwig-Straße 42
55232 Alzey
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr ; Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Stadt Alzey - 5.5 Tiefbau, Hochwasserschutz und Gewässerunterhaltung
Adresse
Postanschrift
Ernst-Ludwig-Straße 42
55232 Alzey
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Stadt Alzey - 5.3.1 Hochbau
Adresse
Postanschrift
Ernst-Ludwig-Straße 42
55232 Alzey
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Formulare
Voraussetzungen
Das Freistellungsverfahren findet bei folgenden Vorhaben Anwendung:
- Vorhaben nach § 66 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 und 10 LBauO, d.h. bei
- Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3, sonstigen Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 2, ausgenommen Gebäude im Sinne des § 50 (Sonderbauten), jeweils einschließlich ihrer Nebengebäude und Nebenanlagen, und
- gebäudeunabhängigen Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie, - wenn sie den Festsetzungen des Bebauungsplans entsprechen,
- wenn die Erschließung gesichert ist,
- wenn die Gemeinde nicht erklärt, dass ein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll,
- wenn für das Vorhaben keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung oder einer Vorprüfung nach dem Recht über die Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, und
- das Vorhaben nicht nach seiner Art, Größe und Lage nahe oder innerhalb eines sogenannten Störfallbetriebs dem Anwendungsbereich der sogenannten Seveso-III-Richtlinie unterfällt.
Das Freistellungsverfahren findet unter Beachtung der Nrn. 3 bis 6 auch Anwendung
- im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB für die Änderung und Nutzungsänderung von Dachgeschossen zu Wohnzwecken einschließlich der Errichtung von Dachgauben bei Gebäuden sowie
- im Außenbereich für Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. b BauGB für die Errichtung und Änderung von Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie.
Bei Vorhaben nach § 66 Abs. 2 Satz 1 und 3 LBauO, d. h. bei
- Wohngebäuden der Gebäudeklassen 4 und 5 mit Ausnahme von Hochhäusern,
- Gebäuden der Gebäudeklassen 3 bis 5, die ausschließlich oder neben der Wohnnutzung überwiegend freiberuflich im Sinne des § 13 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786) in der jeweils geltenden Fassung genutzt werden, mit Ausnahme von Hochhäusern,
- Gebäuden der Gebäudeklassen 3 bis 5, die einer Büro- oder Verwaltungsnutzung dienen einschließlich der Wohnungen nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO, mit Ausnahme von Hochhäusern,
- Gebäuden, die ausschließlich als Garage genutzt werden, mit über 100 m² bis 1 000 m² Nutzfläche (Mittelgaragen),
- erdgeschossige Werkstatt- und Lagergebäude mit nicht mehr als 5 000 m² Nutzfläche einschließlich erforderlicher Büro- und Sozialräume sowie Wohnungen nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO und
- bei Antennenanlagen einschließlich der Masten mit einer Höhe von bis 50 m und notwendiger Versorgungseinrichtungen
wird das Freistellungsverfahren nur auf Verlangen der Bauherrin oder des Bauherrn durchgeführt. Die oben aufgezeigten Voraussetzungen 2 bis 6 gelten ebenfalls.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Die Erklärung der Gemeinde stellt keinen Verwaltungsakt dar. Bei Streitigkeiten über bauaufsichtliche Anordnungen stehen die Möglichkeiten der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), d.h. Widerspruch und Klage, zur Verfügung.
Verfahrensablauf
Der Antrag und die Bauunterlagen für das Bauvorhaben müssen bei der zuständigen Gemeinde abgegeben werden.
Bearbeitungsdauer
Nach Abgabe der vollständigen Bauunterlagen hat die Gemeinde einen Monat Zeit, um entweder zu erklären, dass ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll oder hierauf zu verzichten. Nach Ablauf des Monats ist die Abgabe einer solchen Erklärung ausgeschlossen (§ 67 Abs. 2 LBauO).
Kosten
Die Gebührenhöhe ergibt sich aus der Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis) bzw. aus der Landesverordnung über die Gebühren für Amtshandlungen allgemeiner Art (Allgemeines Gebührenverzeichnis).
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 19.02.2026
Stichwörter
Bauantrag, Nutzungsänderung, Gebäude, Änderung Nutzungsart, Errichtung bauliche Anlage, Abbruch bauliche Anlage, bautechnische Prüfung, baugenehmigungsfreie Vorhaben