Abweichungen von baurechtlichen Anforderungen, von Festsetzungen eines Bebauungsplans bzw. einer städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung beantragen
Beschreibung
Die Errichtung und Änderung insbesondere von Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 - 3 (das heißt der Fußboden keines Geschosses, in dem Aufenthaltsräume möglich sind, darf im Mittel mehr als 7 m über der Geländeoberfläche liegen) einschließlich ihrer Nebengebäude und Nebenanlagen sowie von gebäudeunabhängigen Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie bedarf keiner Baugenehmigung, wenn
- das Vorhaben im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans oder eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans liegt,
- das Vorhaben den Festsetzungen dieses Bebauungsplans entspricht und
- die Erschließung gesichert ist.
Das gilt unter anderem dann nicht, wenn die Gemeinde erklärt, dass ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.
Bei Vorhaben wie beispielsweise Wohngebäude der Gebäudeklasse 4 bis zur Hochhausgrenze, die die vorgenannten Voraussetzungen erfüllen, wird auf Verlangen der Bauherrin oder des Bauherrn das Freistellungsverfahren durchgeführt.
Die Bauunterlagen, die von der Bauherrin oder dem Bauherrn und bei Baunterlagen zu Gebäuden einer bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasserin oder einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser unterschrieben sein müssen, sind bei der Gemeindeverwaltung bzw. der Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen. Welche Bauunterlagen das im Einzelnen sind, ergibt sich aus der Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Für nähere Informationen können Sie sich an die Stadtverwaltung, Gemeindeverwaltung bzw. Verbandsgemeindeverwaltung Ihres Wohnortes wenden.
Ansprechpartner
Stadt Speyer - 530 - Bauaufsicht und Denkmalpflege
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag u. Dienstag: 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr Donnerstag: 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr Mittwoch und Freitag: geschlossen Weitere Besprechungstermine sind nach Vereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 06232 14-2302
E-Mail: bauaufsicht@stadt-speyer.de
Kontaktperson
Herr Andreas Kurz
Formulare
Hinweise für Speyer: Spezielle Hinweise für Stadt Speyer
Formulare für Bauvorhaben können digital vom Webauftritt des Finanzministeriums als pdf-Dokument heruntergeladen werden:
https://fm.rlp.de/de/themen/bauen-und-wohnen/baurecht-und-bautechnik/vordrucke/
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Mit dem Vorhaben darf einen Monat nach Vorlage der erforderlichen Bauunterlagen bei der Gemeindeverwaltung bzw. Verbandsgemeindeverwaltung begonnen werden, es sei denn, die Gemeinde erklärt innerhalb dieser Frist, dass ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.
Kosten
Hinweise für Speyer: Spezielle Hinweise für Stadt Speyer
Die Gebühren für die beantragten Baumaßnahmen richten sich nach Art, Größe und Umfang des begehrten Bauvorhabens. Rechtsgrundlage ist das Besondere Gebührenverzeichnis des Landes für Bauaufsichtsbehörden.
Link zum Gebührenverzeichnis:
http://landesrecht.rlp.de/jportal/?quelle=jlink&query=BauABehGebV+RP&psml=bsrlpprod.psml
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 04.01.2023