Abweichungen von baurechtlichen Anforderungen, von Festsetzungen eines Bebauungsplans bzw. einer städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung beantragen
Beschreibung
Die Errichtung und Änderung insbesondere von Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 - 3 (das heißt der Fußboden keines Geschosses, in dem Aufenthaltsräume möglich sind, darf im Mittel mehr als 7 m über der Geländeoberfläche liegen) einschließlich ihrer Nebengebäude und Nebenanlagen sowie von gebäudeunabhängigen Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie bedarf keiner Baugenehmigung, wenn
- das Vorhaben im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans oder eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans liegt,
- das Vorhaben den Festsetzungen dieses Bebauungsplans entspricht und
- die Erschließung gesichert ist.
Das gilt unter anderem dann nicht, wenn die Gemeinde erklärt, dass ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.
Bei Vorhaben wie beispielsweise Wohngebäude der Gebäudeklasse 4 bis zur Hochhausgrenze, die die vorgenannten Voraussetzungen erfüllen, wird auf Verlangen der Bauherrin oder des Bauherrn das Freistellungsverfahren durchgeführt.
Die Bauunterlagen, die von der Bauherrin oder dem Bauherrn und bei Baunterlagen zu Gebäuden einer bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasserin oder einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser unterschrieben sein müssen, sind bei der Gemeindeverwaltung bzw. der Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen. Welche Bauunterlagen das im Einzelnen sind, ergibt sich aus der Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung.
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Zuständigkeit
Für nähere Informationen können Sie sich an die Stadtverwaltung, Gemeindeverwaltung bzw. Verbandsgemeindeverwaltung Ihres Wohnortes wenden.
Ansprechpartner
Stadt Frankenthal (Pfalz) - Bereich 61 - Planen und Bauen
Adresse
Postanschrift
Nachtweideweg 1-7
67227 Frankenthal (Pfalz)
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Wir bitten Sie, möglichst vorab einen Termin zu vereinbaren: gerne per Telefon oder E-Mail. Manche Dienstleistungen und Abteilungen können Sie auch per Online-Termin kontaktieren, buchen Sie sich hier Ihren Termin: www.frankenthal.de/onlinetermin oder schreiben Sie uns. Alle Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Frankenthal finden Sie unterwww.frankenthal.de/offen
Kontakt
Kontaktperson
Frau Heidi Kneip
Frau Celine-Gabrielle Brinkmann
Postanschrift
Nachtweideweg 1-7
67227 Frankenthal (Pfalz)
Fax: 06233 89-552
Telefon Festnetz: 06233 89-267
E-Mail: planenundbauen@frankenthal.de
Internet
Weitere Informationen
Der Bereich Planen und Bauen nimmt vielfältige Aufgaben wahr und ist u.a. zuständig im Bereich der städtischen Infrastruktur für die Straßen, Wege, Plätze und Brücken, für die Aufstellung von Bauleitplänen, für die Bearbeitung von Bauanträgen und für die Begrünung im gesamten Stadtgebiet.
Wer ein Haus bauen will, findet im Bereich Planen und Bauen immer einen richtigen Ansprechpartner.
Zum Bereich Planen und Bauen zählen die Abteilungen Stadtplanung und Stadtentwicklung, Straßen- und Brückenbau, Bauaufsicht, Grünplanung und Verwaltung.
Stadt Frankenthal (Pfalz) - Abteilung Bauaufsicht
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
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Der Abteilung Bauaufsicht obliegt die Beratung von Bauherren, Architekten, Nachbarn und Unternehmen, Bearbeitung von Bauanträgen, Bauvoranfragen und Baulasten, Erstellung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohneigentumsgesetz und Durchführungen von wiederkehrenden Prüfungen.
Die Bauaufsicht achtet darauf, dass die baurechtlichen und sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften und die aufgrund dieser Vorschriften erlassenen Anordnungen bei der Errichtung, Änderung, Instandhaltung, Nutzung, Nutzungsänderung und dem Abbruch baulicher Anlagen eingehalten werden.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Mit dem Vorhaben darf einen Monat nach Vorlage der erforderlichen Bauunterlagen bei der Gemeindeverwaltung bzw. Verbandsgemeindeverwaltung begonnen werden, es sei denn, die Gemeinde erklärt innerhalb dieser Frist, dass ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 04.01.2023