Abweichungen von baurechtlichen Anforderungen, von Festsetzungen eines Bebauungsplans bzw. einer städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung beantragen
Beschreibung
Die Errichtung und Änderung insbesondere von Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 - 3 (das heißt der Fußboden keines Geschosses, in dem Aufenthaltsräume möglich sind, darf im Mittel mehr als 7 m über der Geländeoberfläche liegen) einschließlich ihrer Nebengebäude und Nebenanlagen sowie von gebäudeunabhängigen Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie bedarf keiner Baugenehmigung, wenn
- das Vorhaben im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans oder eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans liegt,
- das Vorhaben den Festsetzungen dieses Bebauungsplans entspricht und
- die Erschließung gesichert ist.
Das gilt unter anderem dann nicht, wenn die Gemeinde erklärt, dass ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.
Bei Vorhaben wie beispielsweise Wohngebäude der Gebäudeklasse 4 bis zur Hochhausgrenze, die die vorgenannten Voraussetzungen erfüllen, wird auf Verlangen der Bauherrin oder des Bauherrn das Freistellungsverfahren durchgeführt.
Die Bauunterlagen, die von der Bauherrin oder dem Bauherrn und bei Baunterlagen zu Gebäuden einer bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasserin oder einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser unterschrieben sein müssen, sind bei der Gemeindeverwaltung bzw. der Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen. Welche Bauunterlagen das im Einzelnen sind, ergibt sich aus der Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung.
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Zuständigkeit
Für nähere Informationen können Sie sich an die Stadtverwaltung, Gemeindeverwaltung bzw. Verbandsgemeindeverwaltung Ihres Wohnortes wenden.
Hinweise für Cochem-Zell: Abweichungen von baurechtlichen Anforderungen, von Festsetzungen eines Bebauungsplans bzw. einer städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung beantragen
Wichtig: Vor telefonischer Kontaktierung ist ein schriftlicher Antrag auf Auskunft bzw. ein Antrag auf Bauakteneinsicht zu stellen. Die entsprechenden Antragsformulare sind verlinkt angefügt.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Cochem-Zell - Fachbereich "Bauen und Umwelt"
Adresse
Postanschrift
Endertplatz 2
56812 Cochem
Kontakt
Fax: 02671 61-5411
E-Mail: bauamt@cochem-zell.de
Internet
Formulare
Bauamt Anhörung unter Abfallbehörde
Antrag Auskunft Bauaufsicht
Bauamt Anhörung untere Bauaufsichtsbehörde
Bauamt Berechnung Grundflächenzahl
Bauamt Antrag Bauakteneinsicht
Baumt Antrag Auskunft Baulastenvermerk
Bauamt Antrag Eintragung Baulasten
Verbandsgemeinde Kaisersesch - Fachbereich 3 - Infrastruktur / Abwasserwerk
Beschreibung
Fachbereichsleiter und Werkleitung: Alfred Krämer
Stellv. Infrastruktur: Rainer Weiler
Stellv. Werkleitung: Bernd Mertes
Adresse
Postanschrift
Am Römerturm 2
56759 Kaisersesch
Kontakt
Kontaktperson
Herr Rainer Weiler
Postanschrift
Am Römerturm 2
56759 Kaisersesch
Gebäude: D
Telefon Festnetz: 02653 9996-301
Fax: 02653 9996-913
E-Mail: rainer.weiler@vg.kaisersesch.de
Internet
Kreisverwaltung Cochem-Zell - Referat "Bau- und Umweltverwaltung, Bauaufsicht"
Adresse
Postanschrift
Endertplatz 2
56812 Cochem
Kontakt
Kontaktperson
Frau Anette Daubner
Postanschrift
Endertplatz 2
56812 Cochem
Fax: 02671 61-5411
Telefon Festnetz: 02671 61-405
E-Mail: anette.daubner@cochem-zell.de
Herr Hans-Peter Färber
Frau Eugenia Reis
Internet
Formulare
Baumt Antrag Auskunft Baulastenvermerk
Bauamt Anhörung untere Bauaufsichtsbehörde
Bauamt Antrag Bauakteneinsicht
Antrag Auskunft Bauaufsicht
Bauamt Anhörung unter Abfallbehörde
Bauamt Berechnung Grundflächenzahl
Bauamt Antrag Eintragung Baulasten
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Mit dem Vorhaben darf einen Monat nach Vorlage der erforderlichen Bauunterlagen bei der Gemeindeverwaltung bzw. Verbandsgemeindeverwaltung begonnen werden, es sei denn, die Gemeinde erklärt innerhalb dieser Frist, dass ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 04.01.2023
Metainformation
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- Ursprungsportal: Abweichungen von baurechtlichen Anforderungen, von Festsetzungen eines Bebauungsplans bzw. einer städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung beantragen in Cochem-Zell