Abweichungen von baurechtlichen Anforderungen, Festsetzungen eines Bebauungsplans, einer städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung Zulassung

    Abweichungen von baurechtlichen Anforderungen, von Festsetzungen eines Bebauungsplans bzw. einer städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung beantragen

    Beschreibung

    Die Errichtung und Änderung insbesondere von Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 - 3 (das heißt der Fußboden keines Geschosses, in dem Aufenthaltsräume möglich sind, darf im Mittel mehr als 7 m über der Geländeoberfläche liegen) einschließlich ihrer Nebengebäude und Nebenanlagen sowie von gebäudeunabhängigen Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie bedarf keiner Baugenehmigung, wenn

    • das Vorhaben im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans oder eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans liegt,
    • das Vorhaben den Festsetzungen dieses Bebauungsplans entspricht und
    • die Erschließung gesichert ist.

    Das gilt unter anderem dann nicht, wenn die Gemeinde erklärt, dass ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.

    Bei Vorhaben wie beispielsweise Wohngebäude der Gebäudeklasse 4 bis zur Hochhausgrenze, die die vorgenannten Voraussetzungen erfüllen, wird auf Verlangen der Bauherrin oder des Bauherrn das Freistellungsverfahren durchgeführt.

    Die Bauunterlagen, die von der Bauherrin oder dem Bauherrn und bei Baunterlagen zu Gebäuden einer bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasserin oder einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser unterschrieben sein müssen, sind bei der Gemeindeverwaltung bzw. der Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen. Welche Bauunterlagen das im Einzelnen sind, ergibt sich aus der Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Für nähere Informationen können Sie sich an die Stadtverwaltung, Gemeindeverwaltung bzw. Verbandsgemeindeverwaltung Ihres Wohnortes wenden.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Bad Kreuznach - Bauverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rheingrafenstr. 11

    55583 Bad Kreuznach

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    MMontag bis Donnerstag: 8.30 bis 12 Uhr Donnerstag Montag bis Donnerstag: 8.30 bis 12 Uhr Donnerstagnachmittag: 14 bis 18 Uhr Freitag: 8.30 bis 13 Uhr nachmittag: 14 bis 18 Uhr Freitag: 8.30 bis 13 Uhr dfkfjkldjontag bis Donnerstag: 8.30 bis 12 Uhr Donnerstagnachmittag: 14 bis 18 Uhr Freitag: 8.30 bis 13 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 6708 610-600

    Telefon Festnetz: +49 6708 610-200

    E-Mail: info@vgvkh.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Erklärung Wärmeschutznachweis
    Erklärung Schallschutznachweis
    Erklärung Standsicherheitsnachweis

    Weitere Informationen

    Allgemeine Bauangelegenheiten, Bauanträge, Bebauungspläne, Flächennutzungsplan, Hoch- und Tiefbaumaßnahmen, Ausbau- und Erschließungsbeiträge, Konzessionsrecht, Mieten,Wohnberechtigungsbescheinigungen, Wohnbauförderung, Wildschäden, Widmung von Straßen, Hausnummerierung, Dorferneuerung, Denkmalschutz und -pflege, Straßen- und Bauunter-haltung Wirschaftswegebau, Gewässer- unterhaltung Bauhof, Regene- rative Energien, Angelegen- heiten der Jagdgenossen- schaften

    Version

    Technisch geändert am 02.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Mit dem Vorhaben darf einen Monat nach Vorlage der erforderlichen Bauunterlagen bei der Gemeindeverwaltung bzw. Verbandsgemeindeverwaltung begonnen werden, es sei denn, die Gemeinde erklärt innerhalb dieser Frist, dass ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 04.01.2023

    Version

    Technisch geändert am 12.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English