Fahrerkarte für die gewerbliche Güter- und Personenbeförderung erstmalig beantragen
Sie sind Fahrerin oder Fahrer eines Lkws oder Busses und benötigen erstmalig eine Fahrerkarte? Dann müssen Sie diese bei der für Sie zuständigen Stelle beantragen.
Beschreibung
Die Fahrerkarte dient der Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten bei der gewerblichen Güter- und Personenbeförderung. Als Fahrerin oder Fahrer benötigen Sie für folgende Kraftfahrzeuge (Kfz) eine Fahrerkarte:
- Kfz mit einer zulässigen Höchstmasse von mehr als 3,5 Tonnen einschließlich Anhänger
- Kfz mit einer zulässigen Höchstmasse von 2,8 bis 3,5 Tonnen einschließlich Anhänger, sofern ein digitaler Fahrtenschreiber eingebaut ist
- Kfz, die für die Beförderung von mehr als 9 Personen einschließlich des Fahrers ausgelegt sind
Dabei gibt es gewisse Ausnahmeregelungen für Landwirte oder bei Universaldienstleistungen.
Wenn Sie noch keine gültige Fahrerkarte besitzen, können Sie diese bei der für Sie zuständigen Stelle beantragen.
Die Fahrerkarte ist ab dem Datum der Personalisierung durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) 5 Jahre gültig. Eine Erneuerung Ihrer Karte müssen Sie spätestens 15 Werktage vor Kartenablauf beantragen.
Sie wollen eine Fahrerkarte erneuern, deren Gültigkeit bereits abgelaufen ist? Dann müssen Sie wieder eine Erstbestellung durchführen.
Die für Sie persönlich ausgestellte Fahrerkarte dürfen nur Sie nutzen. Sie bleibt immer Ihr Eigentum, auch wenn Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber die Fahrerkarte bezahlt hat. Grundsätzlich sind diese nicht verpflichtet, die Kosten zu übernehmen.
Bei Beschädigung, Fehlfunktion, Verlust oder Diebstahl der Fahrerkarte müssen Sie spätestens nach 7 Kalendertagen bei der für Sie zuständigen Stelle eine Ersatzkarte beantragen. Den Diebstahl oder Verlust der Fahrerkarte müssen Sie unverzüglich bei der Behörde oder Stelle anzeigen, die die Fahrerkarte ausgestellt hat.
Hinweise für Speyer: Spezielle Hinweise für Stadt Speyer
Bitte wenden Sie sich an die Stadtverwaltung Speyer -Führerscheinstelle-, sofern sie in Speyer ihren Hauptwohnsitz haben.
Bitte wenden Sie sich an die Stadtverwaltung Speyer -Führerscheinstelle-, sofern sie in Speyer ihren Hauptwohnsitz haben.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Kreisverwaltungen beziehungweise Stadtverwaltungen der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte
Hinweise für Rheinland-Pfalz: Fahrerkarte Erteilung
Kreisverwaltungen beziehungweise Stadtverwaltungen der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte
Zuständigkeit
Bei der Beantragung einer Fahrerkarte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde der örtlich zuständigen Kreis- beziehungsweise Stadtverwaltung der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte; im Gebiet der großen kreisangehörigen Städte Bingen am Rhein und Ingelheim am Rhein an die Kreisverwaltung Mainz-Bingen.
Hinweise für Rheinland-Pfalz: Fahrerkarte Erteilung
Bei der Beantragung einer Fahrerkarte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde der örtlich zuständigen Kreis- beziehungsweise Stadtverwaltung der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte; im Gebiet der großen kreisangehörigen Städte Bingen am Rhein und Ingelheim am Rhein an die Kreisverwaltung Mainz-Bingen.
Ansprechpartner
Stadt Speyer - 232 - Führerscheinstelle
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Führerscheinstelle (im Bürgerbüro II): Montag:         geschlossen Dienstag:       7:30 Uhr bis 16:00 Uhr Mittwoch:      7:30 Uhr bis 13:00 Uhr Donnerstag:  7:30 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag:           7:30 Uhr bis 13:00 Uhr Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Eine Terminvereinbarung ist möglich unter www.speyer.de/termine .     Um die Umstellung der Fahrerlaubnis für den Pflichtumtausch zu beantragen, können Sie auch mittwochs und freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr ohne vorherige Terminvereinbarung kommen.
Kontakt
E-Mail: fuehrerscheinstelle@stadt-speyer.de
Telefon Festnetz: 06232 14-2256
Telefon Festnetz: 06232 14-2263
Telefon Festnetz: 06232 14-2306
Telefon Festnetz: 06232 14-2808
Fax: 06232 14-2738
Kontaktperson
Frau Ines Sadowski
Herr Thomas Haroska
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Erteilung einer Fahrerkarte
- Identitätsnachweis
- gültige inländische Fahrerlaubnis oder Fahrerlaubnis eines Staates der Europäischen Union (EU) beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)
- berechtigt Inhaberin oder Inhaber Fahrzeuge zu führen, für die Regelungen über Lenk- und Ruhezeiten zu beachten sind
- Nachweis über den Wohnsitz im Inland und Anschrift
- Nachweise über Geburts und Familiennamen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt
- Lichtbild vor hellem Hintergrund in der Größe 35 mm x 45 mm, das die antragstellende Person ohne Kopfbedeckung in einer Frontalaufnahme zeigt (biometrisches Passfoto)
Hinweise für Speyer: Spezielle Hinweise für Stadt Speyer
Das o. g. mitzubringende Lichtbild muss biometrietauglich sein.
Das o. g. mitzubringende Lichtbild muss biometrietauglich sein.
Voraussetzungen
- Sie haben Ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie besitzen eine gültige Fahrerlaubnis mit einer der folgenden Klassen: B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE.
- Ihre gültige Fahrerlaubnis muss einer der vorgenannten Klassen entsprechen, wenn diese in einem EWR-Vertragsstaat erteilt wurde.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Hinweise für Speyer: Spezielle Hinweise für Stadt Speyer
Bei der Stadtverwaltung Speyer fallen bei der Bestellung einer Fahrerkarte eine Gebühr von 35,-- Euro zuzüglich 12,-- Euro KBA-Gebühren an.
Bei der Stadtverwaltung Speyer fallen bei der Bestellung einer Fahrerkarte eine Gebühr von 35,-- Euro zuzüglich 12,-- Euro KBA-Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz am 06.02.2023
Hinweise für Rheinland-Pfalz: Fahrerkarte Erteilung
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz am 06.02.2023
Stichwörter
Güterbeförderung, Gewerblicher Transport, Kontrollgerätekarten, Kontrollgerät, Fahrpersonal, Lenk- und Ruhezeiten, Fahrerdokumente, Personenbeförderung, Fahrtenschreiberkarten, Kraftfahrt-Bundesamt, Aufzeichnungspflicht, Fahrerlaubnis, FKR, Fahrtenschreiberkartenregister, Antrag Fahrerkarte, Fahrtenschreiber, Führerschein, Kraftfahrer, Güterverkehr