Fahrerkarte für die gewerbliche Güter- und Personenbeförderung erstmalig beantragen
Sie sind Fahrerin oder Fahrer eines Lkws oder Busses und benötigen erstmalig eine Fahrerkarte? Dann müssen Sie diese bei der für Sie zuständigen Stelle beantragen.
Beschreibung
Die Fahrerkarte dient der Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten bei der gewerblichen Güter- und Personenbeförderung. Als Fahrerin oder Fahrer benötigen Sie für folgende Kraftfahrzeuge (Kfz) eine Fahrerkarte:
- Kfz mit einer zulässigen Höchstmasse von mehr als 3,5 Tonnen einschließlich Anhänger
- Kfz mit einer zulässigen Höchstmasse von 2,8 bis 3,5 Tonnen einschließlich Anhänger, sofern ein digitaler Fahrtenschreiber eingebaut ist
- Kfz, die für die Beförderung von mehr als 9 Personen einschließlich des Fahrers ausgelegt sind
Dabei gibt es gewisse Ausnahmeregelungen für Landwirte oder bei Universaldienstleistungen.
Wenn Sie noch keine gültige Fahrerkarte besitzen, können Sie diese bei der für Sie zuständigen Stelle beantragen.
Die Fahrerkarte ist ab dem Datum der Personalisierung durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) 5 Jahre gültig. Eine Erneuerung Ihrer Karte müssen Sie spätestens 15 Werktage vor Kartenablauf beantragen.
Sie wollen eine Fahrerkarte erneuern, deren Gültigkeit bereits abgelaufen ist? Dann müssen Sie wieder eine Erstbestellung durchführen.
Die für Sie persönlich ausgestellte Fahrerkarte dürfen nur Sie nutzen. Sie bleibt immer Ihr Eigentum, auch wenn Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber die Fahrerkarte bezahlt hat. Grundsätzlich sind diese nicht verpflichtet, die Kosten zu übernehmen.
Bei Beschädigung, Fehlfunktion, Verlust oder Diebstahl der Fahrerkarte müssen Sie spätestens nach 7 Kalendertagen bei der für Sie zuständigen Stelle eine Ersatzkarte beantragen. Den Diebstahl oder Verlust der Fahrerkarte müssen Sie unverzüglich bei der Behörde oder Stelle anzeigen, die die Fahrerkarte ausgestellt hat.
Hinweise für Mainz: Karte für digitale EU-Fahrtenschreiber beantragen
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Kreisverwaltungen beziehungweise Stadtverwaltungen der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte
Kreisverwaltungen beziehungweise Stadtverwaltungen der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte
Zuständigkeit
Bei der Beantragung einer Fahrerkarte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde der örtlich zuständigen Kreis- beziehungsweise Stadtverwaltung der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte; im Gebiet der großen kreisangehörigen Städte Bingen am Rhein und Ingelheim am Rhein an die Kreisverwaltung Mainz-Bingen.
Bei der Beantragung einer Fahrerkarte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde der örtlich zuständigen Kreis- beziehungsweise Stadtverwaltung der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte; im Gebiet der großen kreisangehörigen Städte Bingen am Rhein und Ingelheim am Rhein an die Kreisverwaltung Mainz-Bingen.
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Mainz - Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle)
Beschreibung
Aktuelle Hinweise:
- Wenn Sie persönlich mit uns sprechen möchten, müssen Sie zuvor online einen Termin vereinbaren.
- Umstellung "Altführerschein" (Papierführerschein grau oder rosa) in einen neuen EU-Kartenführerschein.
Für diese Leistungen benötigen Sie einen verbindlichen Online-Termin:
- Fahrerlaubnisangelegenheiten
- Personenbeförderungs-/Fahrschulangelegenheiten
- digitale EU-Fahrtenschreiberkarten
Online-Terminvereinbarung Fahrerlaubnisbehörde
Hinweis zur Terminvereinbarung
- Termine können wir nur an Bürger:innen mit Wohnsitz in der Landeshauptstadt Mainz vergeben.
- Zifferncode: Direkt nach der Terminvereinbarung erhalten Sie eine E-Mail mit der Terminbestätigung und der entsprechenden Terminkennung (Zifferncode). Diese halten Sie bitte bei Ihrem Besuch bei uns im Hause bereit!
- Stornierung: Wenn Sie einen bereits gebuchten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir dringend darum, diesen zu stornieren. So können wir ihn für andere Bürger:innen wieder freigeben. Hierzu erhalten Sie in Ihrer Terminbestätigung ebenfalls einen entsprechenden Link.
- Vollständige Unterlagen: Um Ihnen unnötigen Zeitverlust oder doppelte Wege zu ersparen, prüfen Sie bitte vorab, ob alle Voraussetzungen/Unterlagen für die jeweilige Beantragung vorliegen. Weiterführende Informationen sowie die erforderlichen Anträge finden Sie unter den jeweiligen Dienstleistungen.
Führerschein umtauschen - Umstellung "Altführerschein" in neuen EU-Kartenführerschein
- Aufgrund der
3. Führerscheinrichtlinie
sind alle Führerscheine (auch Kartenführerscheine), die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, bis zum 19. Januar 2033 umzutauschen. - Alle EU-Kartenführerscheine, die seit dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden/werden, sind ab dem Ausstellungsdatum für 15 Jahre gültig. Diese Befristung bezieht sich lediglich auf die Gültigkeit des Dokumentes nicht jedoch auf die Erteilung der Fahrerlaubnis.
Aufgaben der Fahrerlaubnisbehörde
Bereich Ersterteilung
- Ersterteilung einer Fahrerlaubnis
- begleitetes Fahren ab 17 Jahren (BF17)
- Ersatzführerschein (bei Verlust)
- Umtausch in EU-Kartenführerschein
- Erweiterung von Fahrerlaubnisklassen
- Verlängerung der Klassen C1, C1E, C, CE und D1, D1E, D, DE
Bereich Neuerteilung
- Neuerteilung einer Fahrerlaubnis
- Umschreibung ausländischer Führerschein
- Ausstellung internationaler Führerschein
- Ausstellung Fahrgastbeförderungsschein
- Abnahme Ortskenntnisprüfung für Taxis
Bereich Personenbeförderung/ Fahrschul- und Fahrlehrer:innenwesen
- Angelegenheiten zur Personenbeförderung (Taxi, Mietwagen, Bus)
- Fahrschulangelegenheiten
- Fahrlehrer:innenangelegenheiten
- Ausstellung von digitalen EU-Fahrtenschreiberkarten
- Fahrer:innenkarten
- Unternehmenskarten
- Werkstattkarten
Informationen über erforderliche Unterlagen sowie nähere Erläuterungen zu den Aufgaben der Fahrerlaubnisbehörde entnehmen Sie bitte der jeweiligen Dienstleistung.
Weitere Aufgaben der Fahrerlaubnisbehörde und Maßnahmen im Rahmen der Eingriffsverwaltung
- Datenübermittlung an das Kraftfahrt-Bundesamt
- Erteilung von Prüfaufträgen an den TÜV
- Erstellung von Karteikartenabschriften für andere Fahrerlaubnisbehörden
- Bestellung von EU-Kartenführerscheinen bei der Bundesdruckerei in Berlin
- Eignungsüberprüfungen bei Auffälligkeiten wegen
Aggression, Alkohol, Drogen, Medikamentenmissbrauch, sonstige körperliche und geistige Erkrankungen - Nachkontrollen
- Maßnahmen nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem (Punkte)
- Maßnahmen bei Auffälligkeiten durch Fahranfänger:innen auf Probe
- Ablehnen von Anträgen auf Erteilung einer Fahrerlaubnis
- Entziehung einer Fahrerlaubnis
- Aberkennung des Rechts von einer ausländischen Fahrerlaubnis auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Gebrauch zu machen
Adresse
Postfachadresse
Postfach 3820
55028 Mainz
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Aktuell: Termine können Sie zu den unten genannten Zeiten nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung warnehmen. Den Link zur Online-Terminvereinbarung finden Sie im Downloadbereich. Montag: 8 Uhr bis 12 Uhr Dienstag: 8 Uhr bis 15 Uhr Mittwoch: 8 Uhr bis 12 Uhr Donnerstag: 8 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17.30 Uhr Freitag: 8 Uhr bis 12 Uhr Samstag, Sonntag und Feiertag geschlossen! Des Weiteren beachten Sie bitte, dass wir aufgrund der Dauer für die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung im Rahmen eines Führerscheinverlustes, diese donnerstags nur bis 17 Uhr entgegen nehmen können. Zusätzlicher Service - Passfotoautomat * Biometrische Passbilder für alle offiziellen Ausweisdokumente * Standort Erdgeschoss zwischen "Wartebereich" und "Ausgabebereich" * 4 Passbilder kosten 10 Euro (Preisanpassung Firma FOTOFIX zum 11. April 2022). Keine Wechselgeldrückgabe möglich.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Muth
Internet
Formulare
Fahrerlaubnis, Einverständniserklärung gesetzliche Vertretungsperson/en, BF17 mit SZ176 nur im Rahmen der Ausbildung zum/zur Berufskraftfahrer:in, Vordruck
Versicherung an Eides statt, Verlust oder Diebstahl eines Führerscheindokuments oder einer digitalen Fahrtenschreiberkarte, Formular
Antrag auf Fahrerkarte
Führerschein, Vollmacht zur Abholung
Vollmacht zur Abholung Fahrerkarte
Führerschein, Antrag auf Erteilung, Erweiterung, Verlängerung oder Umschreibung einer Fahrerlaubnis
Fahrerlaubnis, Einverständnis gesetzliche Vertretungsperson/en, Vordruck
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Erteilung einer Fahrerkarte
- Identitätsnachweis
- gültige inländische Fahrerlaubnis oder Fahrerlaubnis eines Staates der Europäischen Union (EU) beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)
- berechtigt Inhaberin oder Inhaber Fahrzeuge zu führen, für die Regelungen über Lenk- und Ruhezeiten zu beachten sind
- Nachweis über den Wohnsitz im Inland und Anschrift
- Nachweise über Geburts und Familiennamen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt
- Lichtbild vor hellem Hintergrund in der Größe 35 mm x 45 mm, das die antragstellende Person ohne Kopfbedeckung in einer Frontalaufnahme zeigt (biometrisches Passfoto)
Voraussetzungen
- Sie haben Ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie besitzen eine gültige Fahrerlaubnis mit einer der folgenden Klassen: B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE.
- Ihre gültige Fahrerlaubnis muss einer der vorgenannten Klassen entsprechen, wenn diese in einem EWR-Vertragsstaat erteilt wurde.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 06.02.2023
Stichwörter
Lenk- und Ruhezeiten, Fahrerlaubnis, Güterverkehr, Führerschein, Fahrerdokumente, Fahrtenschreiberkartenregister, Gewerblicher Transport, Aufzeichnungspflicht, FKR, Kraftfahrer, Antrag Fahrerkarte, Personenbeförderung, Fahrtenschreiber, Fahrtenschreiberkarten, Güterbeförderung, Kraftfahrt-Bundesamt, Fahrpersonal, Kontrollgerätekarten, Kontrollgerät