Fahrerkarte für die gewerbliche Güter- und Personenbeförderung erstmalig beantragen
Sie sind Fahrerin oder Fahrer eines Lkws oder Busses und benötigen erstmalig eine Fahrerkarte? Dann müssen Sie diese bei der für Sie zuständigen Stelle beantragen.
Beschreibung
Die Fahrerkarte dient der Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten bei der gewerblichen Güter- und Personenbeförderung. Als Fahrerin oder Fahrer benötigen Sie für folgende Kraftfahrzeuge (Kfz) eine Fahrerkarte:
- Kfz mit einer zulässigen Höchstmasse von mehr als 3,5 Tonnen einschließlich Anhänger
- Kfz mit einer zulässigen Höchstmasse von 2,8 bis 3,5 Tonnen einschließlich Anhänger, sofern ein digitaler Fahrtenschreiber eingebaut ist
- Kfz, die für die Beförderung von mehr als 9 Personen einschließlich des Fahrers ausgelegt sind
Dabei gibt es gewisse Ausnahmeregelungen für Landwirte oder bei Universaldienstleistungen.
Wenn Sie noch keine gültige Fahrerkarte besitzen, können Sie diese bei der für Sie zuständigen Stelle beantragen.
Die Fahrerkarte ist ab dem Datum der Personalisierung durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) 5 Jahre gültig. Eine Erneuerung Ihrer Karte müssen Sie spätestens 15 Werktage vor Kartenablauf beantragen.
Sie wollen eine Fahrerkarte erneuern, deren Gültigkeit bereits abgelaufen ist? Dann müssen Sie wieder eine Erstbestellung durchführen.
Die für Sie persönlich ausgestellte Fahrerkarte dürfen nur Sie nutzen. Sie bleibt immer Ihr Eigentum, auch wenn Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber die Fahrerkarte bezahlt hat. Grundsätzlich sind diese nicht verpflichtet, die Kosten zu übernehmen.
Bei Beschädigung, Fehlfunktion, Verlust oder Diebstahl der Fahrerkarte müssen Sie spätestens nach 7 Kalendertagen bei der für Sie zuständigen Stelle eine Ersatzkarte beantragen. Den Diebstahl oder Verlust der Fahrerkarte müssen Sie unverzüglich bei der Behörde oder Stelle anzeigen, die die Fahrerkarte ausgestellt hat.
Hinweise für Trier-Saarburg: Fahrerkarte beantragen
Beantragung
- erfolgt persönlich
- frühestens 6 Monate vor Ablauf
- eine vorläufige Fahrerkarte kann nicht ausgestellt werden
- es gibt kein Eilverfahren
Nach Ablauf
- die alte Fahrerkarte ist noch mindestens 28 Tage mitzuführen
- die Abgabe der abgelaufenen Fahrerkarte ist nicht erforderlich
Abholung
- durch eine schriftlich bevollmächtigte Person möglich
- Direktversand möglich
Beantragung
- erfolgt persönlich
- frühestens 6 Monate vor Ablauf
- eine vorläufige Fahrerkarte kann nicht ausgestellt werden
- es gibt kein Eilverfahren
Nach Ablauf
- die alte Fahrerkarte ist noch mindestens 28 Tage mitzuführen
- die Abgabe der abgelaufenen Fahrerkarte ist nicht erforderlich
Abholung
- durch eine schriftlich bevollmächtigte Person möglich
- Direktversand möglich
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Kreisverwaltungen beziehungweise Stadtverwaltungen der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte
Hinweise für Rheinland-Pfalz: Fahrerkarte Erteilung
Kreisverwaltungen beziehungweise Stadtverwaltungen der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte
Zuständigkeit
Bei der Beantragung einer Fahrerkarte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde der örtlich zuständigen Kreis- beziehungsweise Stadtverwaltung der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte; im Gebiet der großen kreisangehörigen Städte Bingen am Rhein und Ingelheim am Rhein an die Kreisverwaltung Mainz-Bingen.
Hinweise für Rheinland-Pfalz: Fahrerkarte Erteilung
Bei der Beantragung einer Fahrerkarte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde der örtlich zuständigen Kreis- beziehungsweise Stadtverwaltung der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte; im Gebiet der großen kreisangehörigen Städte Bingen am Rhein und Ingelheim am Rhein an die Kreisverwaltung Mainz-Bingen.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Zentrale Dienste und Digitalisierung - Bürgerbüro
Adresse
Postanschrift
Postfach 2620
54216 Trier
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 07:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 07:00 - 12:00 Uhr Mittwoch 07:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 07:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:00 - 12:00 Uhr zu diesen Zeiten ist das Bürgerbüro mit und ohne Termin geöffnet
Kontakt
Telefon Festnetz: 115
Telefon Festnetz: +49 651 715-0
Fax: +49 651 715-17444
E-Mail: buergerbuero@trier-saarburg.de
Stichwörter
Abteilung 2, Fahrerlaubnis, Führerschein
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Erteilung einer Fahrerkarte
- Identitätsnachweis
- gültige inländische Fahrerlaubnis oder Fahrerlaubnis eines Staates der Europäischen Union (EU) beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)
- berechtigt Inhaberin oder Inhaber Fahrzeuge zu führen, für die Regelungen über Lenk- und Ruhezeiten zu beachten sind
- Nachweis über den Wohnsitz im Inland und Anschrift
- Nachweise über Geburts und Familiennamen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt
- Lichtbild vor hellem Hintergrund in der Größe 35 mm x 45 mm, das die antragstellende Person ohne Kopfbedeckung in einer Frontalaufnahme zeigt (biometrisches Passfoto)
Hinweise für Trier-Saarburg: Fahrerkarte beantragen
- zusätzlicher Hinweis zum Identitätsnachweis:
- es ist eine Meldebescheinigung erforderlich sofern das Ausweisdokument keine Wohnsitzangabe enthält
- zusätzlicher Hinweis zum Lichtbild: biometrisch
- bei gleichzeitiger Beantragung eines Kartenführerscheins ein zusätzliches biometrisches Lichtbild
- bei Verlust zusätzlich Abgabe einer eidesstattlichen Erklärung
- bei Abholung durch eine bevollmächtigte Person zusätzlich eine schriftliche Vollmacht und Personalausweis (des Abholers)
- zusätzlicher Hinweis zum Identitätsnachweis:
- es ist eine Meldebescheinigung erforderlich sofern das Ausweisdokument keine Wohnsitzangabe enthält
- zusätzlicher Hinweis zum Lichtbild: biometrisch
- bei gleichzeitiger Beantragung eines Kartenführerscheins ein zusätzliches biometrisches Lichtbild
- bei Verlust zusätzlich Abgabe einer eidesstattlichen Erklärung
- bei Abholung durch eine bevollmächtigte Person zusätzlich eine schriftliche Vollmacht und Personalausweis (des Abholers)
Voraussetzungen
- Sie haben Ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie besitzen eine gültige Fahrerlaubnis mit einer der folgenden Klassen: B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE.
- Ihre gültige Fahrerlaubnis muss einer der vorgenannten Klassen entsprechen, wenn diese in einem EWR-Vertragsstaat erteilt wurde.
Rechtsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Trier-Saarburg: Fahrerkarte beantragen
- 7 - 10 Tage
- 7 - 10 Tage
Kosten
Hinweise für Trier-Saarburg: Fahrerkarte beantragen
- 42,00 Euro bei Abholung
- kann bei Beantragung, Abholung oder per Überweisung gezahlt werden
- zzgl. 3,00 Euro bei Direktversand
- 42,00 Euro bei Abholung
- kann bei Beantragung, Abholung oder per Überweisung gezahlt werden
- zzgl. 3,00 Euro bei Direktversand
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz am 06.02.2023
Hinweise für Rheinland-Pfalz: Fahrerkarte Erteilung
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz am 06.02.2023
Stichwörter
Güterbeförderung, Gewerblicher Transport, Kontrollgerätekarten, Kontrollgerät, Fahrpersonal, Lenk- und Ruhezeiten, Fahrerdokumente, Personenbeförderung, Fahrtenschreiberkarten, Kraftfahrt-Bundesamt, Aufzeichnungspflicht, Fahrerlaubnis, FKR, Fahrtenschreiberkartenregister, Antrag Fahrerkarte, Fahrtenschreiber, Führerschein, Kraftfahrer, Güterverkehr