Fahrerkarte Erteilung

    Fahrerkarte für die gewerbliche Güter- und Personenbeförderung erstmalig beantragen

    Sie sind Fahrerin oder Fahrer eines Lkws oder Busses und benötigen erstmalig eine Fahrerkarte? Dann müssen Sie diese bei der für Sie zuständigen Stelle beantragen.

    Beschreibung

    Die Fahrerkarte dient der Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten bei der gewerblichen Güter- und Personenbeförderung. Als Fahrerin oder Fahrer benötigen Sie für folgende Kraftfahrzeuge (Kfz) eine Fahrerkarte:

    • Kfz mit einer zulässigen Höchstmasse von mehr als 3,5 Tonnen einschließlich Anhänger
    • Kfz mit einer zulässigen Höchstmasse von 2,8 bis 3,5 Tonnen einschließlich Anhänger, sofern ein digitaler Fahrtenschreiber eingebaut ist
    • Kfz, die für die Beförderung von mehr als 9 Personen einschließlich des Fahrers ausgelegt sind

    Dabei gibt es gewisse Ausnahmeregelungen für Landwirte oder bei Universaldienstleistungen.

    Wenn Sie noch keine gültige Fahrerkarte besitzen, können Sie diese bei der für Sie zuständigen Stelle beantragen. 

    Die Fahrerkarte ist ab dem Datum der Personalisierung durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) 5 Jahre gültig. Eine Erneuerung Ihrer Karte müssen Sie spätestens 15 Werktage vor Kartenablauf beantragen.

    Sie wollen eine Fahrerkarte erneuern, deren Gültigkeit bereits abgelaufen ist? Dann müssen Sie wieder eine Erstbestellung durchführen.

    Die für Sie persönlich ausgestellte Fahrerkarte dürfen nur Sie nutzen. Sie bleibt immer Ihr Eigentum, auch wenn Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber die Fahrerkarte bezahlt hat. Grundsätzlich sind diese nicht verpflichtet, die Kosten zu übernehmen. 

    Bei Beschädigung, Fehlfunktion, Verlust oder Diebstahl der Fahrerkarte müssen Sie spätestens nach 7 Kalendertagen bei der für Sie zuständigen Stelle eine Ersatzkarte beantragen. Den Diebstahl oder Verlust der Fahrerkarte müssen Sie unverzüglich bei der Behörde oder Stelle anzeigen, die die Fahrerkarte ausgestellt hat.

    Hinweise für Trier: Fahrerkarte beantragen

    Beantragung

    • erfolgt persönlich
    • frühestens 4 Wochen vor Ablauf möglich

    Abholung

    • durch eine schriftlich bevollmächtigte Person möglich

    Beantragung

    • erfolgt persönlich
    • frühestens 4 Wochen vor Ablauf möglich

    Abholung

    • durch eine schriftlich bevollmächtigte Person möglich

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Kreisverwaltungen beziehungweise Stadtverwaltungen der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte

    Hinweise für Rheinland-Pfalz: Fahrerkarte Erteilung

    Kreisverwaltungen beziehungweise Stadtverwaltungen der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte

    Zuständigkeit

    Bei der Beantragung einer Fahrerkarte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde der örtlich zuständigen Kreis- beziehungsweise Stadtverwaltung der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte; im Gebiet der großen kreisangehörigen Städte Bingen am Rhein und Ingelheim am Rhein an die Kreisverwaltung Mainz-Bingen.

    Hinweise für Rheinland-Pfalz: Fahrerkarte Erteilung

    Bei der Beantragung einer Fahrerkarte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde der örtlich zuständigen Kreis- beziehungsweise Stadtverwaltung der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte; im Gebiet der großen kreisangehörigen Städte Bingen am Rhein und Ingelheim am Rhein an die Kreisverwaltung Mainz-Bingen.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Fahrerlaubnisbehörde

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 3470

    54224 Trier

    Hausanschrift

    Viehmarktplatz 20

    54290 Trier

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    E-Mail: fahrerlaubnis@trier.de

    Internet

    Stichwörter

    36

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2014 (von: Krugmann, Susanne)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Frank, Bernhild)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Erteilung einer Fahrerkarte
    • Identitätsnachweis
    • gültige inländische Fahrerlaubnis oder Fahrerlaubnis eines Staates der Europäischen Union (EU) beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)
      • berechtigt Inhaberin oder Inhaber Fahrzeuge zu führen, für die Regelungen über Lenk- und Ruhezeiten zu beachten sind
    • Nachweis über den Wohnsitz im Inland und Anschrift
    • Nachweise über Geburts und Familiennamen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt
    • Lichtbild vor hellem Hintergrund in der Größe 35 mm x 45 mm, das die antragstellende Person ohne Kopfbedeckung in einer Frontalaufnahme zeigt (biometrisches Passfoto)

    Hinweise für Trier: Fahrerkarte beantragen

    • Hinweis zum Lichtbild: kein biometrisches erforderlich, außer bei gleichzeitiger Beantragung eines Kartenführerscheins
    • bei Verlust zusätzlich Abgabe einer eidesstattlichen Erklärung
    • bei Abholung durch eine bevollmächtigte Person zusätzlich eine schriftliche Vollmacht und Personalausweis (von beiden)
      • gut lesbare Kopie des Personalausweises vom Vollmachtgeber ist ausreichend
    • Hinweis zum Lichtbild: kein biometrisches erforderlich, außer bei gleichzeitiger Beantragung eines Kartenführerscheins
    • bei Verlust zusätzlich Abgabe einer eidesstattlichen Erklärung
    • bei Abholung durch eine bevollmächtigte Person zusätzlich eine schriftliche Vollmacht und Personalausweis (von beiden)
      • gut lesbare Kopie des Personalausweises vom Vollmachtgeber ist ausreichend

    Voraussetzungen

    • Sie haben Ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.
    • Sie besitzen eine gültige Fahrerlaubnis mit einer der folgenden Klassen: B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE.
    • Ihre gültige Fahrerlaubnis muss einer der vorgenannten Klassen entsprechen, wenn diese in einem EWR-Vertragsstaat erteilt wurde. 

    Hinweise für Trier: Fahrerkarte beantragen

    • die Vorlage eines Nachweis zum Beschäftigungsverhältnis ist nicht erforderlich 
    • die Vorlage eines Nachweis zum Beschäftigungsverhältnis ist nicht erforderlich 

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Hinweise für Trier: Fahrerkarte beantragen

        Bearbeitungsdauer

        Hinweise für Trier: Fahrerkarte beantragen

        • 3 - 5 Tage
        • 3 - 5 Tage

        Kosten

        Hinweise für Trier: Fahrerkarte beantragen

        • 42,00 Euro bei Abholung bei der Führerscheinstelle
        • 47,00 Euro bei Zusendung durch das Kraftfahrt-Bundesamt
          • Gebühren sind vorab bei Beantragung zu entrichten
        • 30,70 Euro zusätzlich für die eidesstattliche Erklärung bei Verlust der Fahrerkarte
        • 42,00 Euro bei Abholung bei der Führerscheinstelle
        • 47,00 Euro bei Zusendung durch das Kraftfahrt-Bundesamt
          • Gebühren sind vorab bei Beantragung zu entrichten
        • 30,70 Euro zusätzlich für die eidesstattliche Erklärung bei Verlust der Fahrerkarte

        Hinweise (Besonderheiten)

        Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

        Weitere Informationen

        Gültigkeitsgebiet

        Rheinland-Pfalz

        Fachliche Freigabe

        Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz am 06.02.2023

        Hinweise für Rheinland-Pfalz: Fahrerkarte Erteilung

        Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz am 06.02.2023

        Version

        Technisch erstellt am 06.04.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

        Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

        Stichwörter

        Güterbeförderung, Gewerblicher Transport, Kontrollgerätekarten, Kontrollgerät, Fahrpersonal, Lenk- und Ruhezeiten, Fahrerdokumente, Personenbeförderung, Fahrtenschreiberkarten, Kraftfahrt-Bundesamt, Aufzeichnungspflicht, Fahrerlaubnis, FKR, Fahrtenschreiberkartenregister, Antrag Fahrerkarte, Fahrtenschreiber, Führerschein, Kraftfahrer, Güterverkehr

        Sprachversion

        Deutsch

        Sprache: de

        Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

        Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

        Englisch

        Sprache: en

        Sprachbezeichnung nativ: English

        Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

        Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)