Fahrerkarte für die gewerbliche Güter- und Personenbeförderung erstmalig beantragen
Sie sind Fahrerin oder Fahrer eines Lkws oder Busses und benötigen erstmalig eine Fahrerkarte? Dann müssen Sie diese bei der für Sie zuständigen Stelle beantragen.
Beschreibung
Die Fahrerkarte dient der Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten bei der gewerblichen Güter- und Personenbeförderung. Als Fahrerin oder Fahrer benötigen Sie für folgende Kraftfahrzeuge (Kfz) eine Fahrerkarte:
- Kfz mit einer zulässigen Höchstmasse von mehr als 3,5 Tonnen einschließlich Anhänger
- Kfz mit einer zulässigen Höchstmasse von 2,8 bis 3,5 Tonnen einschließlich Anhänger, sofern ein digitaler Fahrtenschreiber eingebaut ist
- Kfz, die für die Beförderung von mehr als 9 Personen einschließlich des Fahrers ausgelegt sind
Dabei gibt es gewisse Ausnahmeregelungen für Landwirte oder bei Universaldienstleistungen.
Wenn Sie noch keine gültige Fahrerkarte besitzen, können Sie diese bei der für Sie zuständigen Stelle beantragen.
Die Fahrerkarte ist ab dem Datum der Personalisierung durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) 5 Jahre gültig. Eine Erneuerung Ihrer Karte müssen Sie spätestens 15 Werktage vor Kartenablauf beantragen.
Sie wollen eine Fahrerkarte erneuern, deren Gültigkeit bereits abgelaufen ist? Dann müssen Sie wieder eine Erstbestellung durchführen.
Die für Sie persönlich ausgestellte Fahrerkarte dürfen nur Sie nutzen. Sie bleibt immer Ihr Eigentum, auch wenn Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber die Fahrerkarte bezahlt hat. Grundsätzlich sind diese nicht verpflichtet, die Kosten zu übernehmen.
Bei Beschädigung, Fehlfunktion, Verlust oder Diebstahl der Fahrerkarte müssen Sie spätestens nach 7 Kalendertagen bei der für Sie zuständigen Stelle eine Ersatzkarte beantragen. Den Diebstahl oder Verlust der Fahrerkarte müssen Sie unverzüglich bei der Behörde oder Stelle anzeigen, die die Fahrerkarte ausgestellt hat.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Kreisverwaltungen beziehungweise Stadtverwaltungen der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte
Kreisverwaltungen beziehungweise Stadtverwaltungen der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte
Zuständigkeit
Bei der Beantragung einer Fahrerkarte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde der örtlich zuständigen Kreis- beziehungsweise Stadtverwaltung der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte; im Gebiet der großen kreisangehörigen Städte Bingen am Rhein und Ingelheim am Rhein an die Kreisverwaltung Mainz-Bingen.
Bei der Beantragung einer Fahrerkarte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde der örtlich zuständigen Kreis- beziehungsweise Stadtverwaltung der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte; im Gebiet der großen kreisangehörigen Städte Bingen am Rhein und Ingelheim am Rhein an die Kreisverwaltung Mainz-Bingen.
Hinweise für Cochem-Zell: Spezielle Hinweise für Kreis Cochem-Zell
Die Bearbeitung erfolgt im Bürgerbüro der Kreisverwaltung Cochem-Zell.
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung über Online-Termin
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Cochem-Zell - Fachbereich "Recht, Mobilität, Sicherheit"
Adresse
Postanschrift
Endertplatz 2
56812 Cochem
Postanschrift
Corray 1
56856 Zell (Mosel)
Zulassungsaußenstelle Zell
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Donnerstag: 07:30 - 16:30 Uhr Kfz-Zulassungsaußenstelle Zell: Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr zusätzlich Donnerstag: 14:00 - 17:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Birgit Regnier
Postanschrift
Endertplatz 2
56812 Cochem
Fax: 02671 61-111
Telefon Festnetz: 02671 61-159
E-Mail: birgit.regnier@cochem-zell.de
Frau Susanne Ostermann
Postanschrift
Endertplatz 2
56812 Cochem
Fax: 02671 61-111
Telefon Festnetz: 02671 61-659
E-Mail: susanne.ostermann@cochem-zell.de
Kreisverwaltung Cochem-Zell - Referat "Mobilität"
Adresse
Postanschrift
Corray 1
56856 Zell (Mosel)
Kfz-Zulassungsaußenstelle Zell
Postanschrift
Endertplatz 2
56812 Cochem
Öffnungszeiten
Kfz-Zulassungsstelle Cochem: Montag bis Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr zusätzlich Donnerstag: 07:30 - 16:30 Uhr Kfz-Zulassungsaußenstelle Zell: Montag-Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr zusätzlich Donnerstag: 14:00 - 17:00 Uhr Führerscheinstelle: Montag bis Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr zusätzlich Donnerstag: 14:00 - 16:30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 02671 61-115
Fax: 06542 701932
Telefon Festnetz: 02671 61-104
Fax: 02671 61-111
Telefon Festnetz: 06542 70132
Fax: 02671 61-140
E-Mail: zulassungsbehoerde@cochem-zell.de
E-Mail: haendlerzulassung@cochem-zell.de
Kontaktperson
Frau Birgit Regnier
Postanschrift
Endertplatz 2
56812 Cochem
Fax: 02671 61-111
Telefon Festnetz: 02671 61-159
E-Mail: birgit.regnier@cochem-zell.de
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erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Erteilung einer Fahrerkarte
- Identitätsnachweis
- gültige inländische Fahrerlaubnis oder Fahrerlaubnis eines Staates der Europäischen Union (EU) beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)
- berechtigt Inhaberin oder Inhaber Fahrzeuge zu führen, für die Regelungen über Lenk- und Ruhezeiten zu beachten sind
- Nachweis über den Wohnsitz im Inland und Anschrift
- Nachweise über Geburts und Familiennamen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt
- Lichtbild vor hellem Hintergrund in der Größe 35 mm x 45 mm, das die antragstellende Person ohne Kopfbedeckung in einer Frontalaufnahme zeigt (biometrisches Passfoto)
Formulare
Hinweise für Cochem-Zell: Spezielle Hinweise für Kreis Cochem-Zell
Sie müssen den Antrag für eine Fahrerkarte persönlich bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell abgeben. Die Bearbeitungszeit beträgt etwa 6 bis 8 Tage. Bei Expresslieferung (5 EURO Extra-Gebühr) wird die Fahrerkarte innerhalb von 3 bis 4 Tagen zu Hause zugestellt.
Voraussetzungen
- Sie haben Ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie besitzen eine gültige Fahrerlaubnis mit einer der folgenden Klassen: B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE.
- Ihre gültige Fahrerlaubnis muss einer der vorgenannten Klassen entsprechen, wenn diese in einem EWR-Vertragsstaat erteilt wurde.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Hinweise für Cochem-Zell: Spezielle Hinweise für Kreis Cochem-Zell
Bei Zusendung per Expresslieferung vom Kraftfahrtbundesamt nach Hause (5 EURO Extragebühr) ist die Fahrerkarte innerhalb von 3-4 Tagen ab Antragstellung zu Hause zugestellt.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 06.02.2023
Stichwörter
Güterverkehr, Gewerblicher Transport, Kontrollgerät, Güterbeförderung, Lenk- und Ruhezeiten, FKR, Fahrpersonal, Fahrtenschreiberkarten, Fahrerdokumente, Fahrtenschreiberkartenregister, Kraftfahrt-Bundesamt, Aufzeichnungspflicht, Personenbeförderung, Führerschein, Fahrtenschreiber, Fahrerlaubnis, Kontrollgerätekarten, Antrag Fahrerkarte, Kraftfahrer