Beförderung gefährlicher Güter

    Gefährliche Güter: Transport

    Sie möchten gefährliche Güter transportieren? Nachfolgend erhalten Sie Informationen, was dabei beachtet werden muss.

    Beschreibung

    Für den Transport gefährlicher Güter gibt es internationales Regelwerk, mit dem der sichere Transport dieser sensiblen Güter grundsätzlich gewährleistet ist. Die Vorschriften werden unter Berücksichtigung von Erkenntnissen in Wissenschaft und Technik laufend überprüft und weiterentwickelt. Besondere Aufmerksamkeit gilt hierbei der Klassifizierung, der Verpackung und der Kennzeichnung der gefährlichen Güter, dem Bau, der Ausrüstung und der Überprüfung der Fahrzeuge und der Tanks, sowie der Ausbildung von Gefahrgutbeauftragten, Fahrzeugführern und anderen mit dem Transport gefährlicher Güter befassten Personen. Alle zwei Jahre erfolgt eine Anpassung an die aktuellen Entwicklungen. Dazu zählt beispielsweise die Festlegung eines bestimmten Transportweges im Rahmen der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB).

    Zuständigkeit

    Je nach Menge und Art der beförderten Güter sowie dem Transportmittel sind die unterschiedlichsten Behörden auf Bundes- oder Landesebene zuständig.

    Im Land sind für den Transport gefährlicher Güter, soweit nicht Bundesbehörden zuständig sind, für die Beförderung radioaktiver Stoffe das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau und für die Überwachung in den Betrieben ist das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz und die Überwachung auf der Straße das Ministerium des Innern und für Sport.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Kusel - Abteilung 2 - Ordnung und Verkehr

    Adresse

    Postanschrift

    Trierer Str. 49-51

    66869 Kusel

    Gebäude: Kreisverwaltung, Gebäude C

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch 08:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Öffnungszeiten Bürgerbüro Montag bis Mittwoch 07:15 - 17:00 Uhr Donnerstag 07:15 - 18:00 Uhr Freitag 07:15 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06381 424-0

    Fax: 06381 424-309

    E-Mail: buergerbuero@kv-kus.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

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    Deutsch

    Sprache: de

    Kreisverwaltung Kusel - Referat 22 - Straßenverkehr, Verkehrswirtschaft, KFZ- Zulassung

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    Kontakt

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    Fax: 06381 424-126

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    E-Mail: fs-stelle@kv-kus.de

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    Version

    Technisch geändert am 05.07.2024

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    Formulare

    Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Gebührentatbestände (Gebührenrahmen nach Aufwand) sind der Gefahrgutkostenverordnung für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen vorgesehen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitergehende Informationen zur Beförderung gefährlicher Güter und zur Broschüre "Beförderung gefährlicher Güter durch Handwerksbetriebe" finden Sie auf den Internetseiten des Ministerium des Innern und für Sport.

    Bemerkungen

    Eine Allgemeinverfügung für brennbare Flüssigkeiten und Gase finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

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