Beförderung gefährlicher Güter

    Gefährliche Güter: Transport

    Sie möchten gefährliche Güter transportieren? Nachfolgend erhalten Sie Informationen, was dabei beachtet werden muss.

    Beschreibung

    Für den Transport gefährlicher Güter gibt es internationales Regelwerk, mit dem der sichere Transport dieser sensiblen Güter grundsätzlich gewährleistet ist. Die Vorschriften werden unter Berücksichtigung von Erkenntnissen in Wissenschaft und Technik laufend überprüft und weiterentwickelt. Besondere Aufmerksamkeit gilt hierbei der Klassifizierung, der Verpackung und der Kennzeichnung der gefährlichen Güter, dem Bau, der Ausrüstung und der Überprüfung der Fahrzeuge und der Tanks, sowie der Ausbildung von Gefahrgutbeauftragten, Fahrzeugführern und anderen mit dem Transport gefährlicher Güter befassten Personen. Alle zwei Jahre erfolgt eine Anpassung an die aktuellen Entwicklungen. Dazu zählt beispielsweise die Festlegung eines bestimmten Transportweges im Rahmen der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB).

    Zuständigkeit

    Je nach Menge und Art der beförderten Güter sowie dem Transportmittel sind die unterschiedlichsten Behörden auf Bundes- oder Landesebene zuständig.

    Im Land sind für den Transport gefährlicher Güter, soweit nicht Bundesbehörden zuständig sind, für die Beförderung radioaktiver Stoffe das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau und für die Überwachung in den Betrieben ist das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz und die Überwachung auf der Straße das Ministerium des Innern und für Sport.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Sicherheit, Ordnung und Verkehr - Straßenverkehr, ÖPNV, Schülerverkehr

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 2620

    54216 Trier

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 1

    54290 Trier

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 651 715-0

    Telefon Festnetz: 115

    Fax: +49 651 715-17673

    E-Mail: strassenverkehr@trier-saarburg.de

    Bankverbindung

    Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Kreiskasse

    Empfänger: Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Kreiskasse

    IBAN: DE24 5855 0130 0000 0004 30

    BIC: TRISDE55

    Bankinstitut: Sparkasse Trier

    Stichwörter

    Abteilung 10, Punktekonto

    Version

    Technisch erstellt am 16.06.2014 (von: Krugmann, Susanne)

    Technisch geändert am 30.07.2024 (von: Struth, Yvonne)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Formulare

    Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Gebührentatbestände (Gebührenrahmen nach Aufwand) sind der Gefahrgutkostenverordnung für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen vorgesehen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitergehende Informationen zur Beförderung gefährlicher Güter und zur Broschüre „Beförderung gefährlicher Güter durch Handwerksbetriebe“ finden Sie auf den Internetseiten des Ministerium des Innern und für Sport.

    Bemerkungen

    Eine Allgemeinverfügung für brennbare Flüssigkeiten und Gase finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 06.04.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)