Beförderung gefährlicher Güter

    Gefährliche Güter: Transport

    Sie möchten gefährliche Güter transportieren? Nachfolgend erhalten Sie Informationen, was dabei beachtet werden muss.

    Beschreibung

    Für den Transport gefährlicher Güter gibt es internationales Regelwerk, mit dem der sichere Transport dieser sensiblen Güter grundsätzlich gewährleistet ist. Die Vorschriften werden unter Berücksichtigung von Erkenntnissen in Wissenschaft und Technik laufend überprüft und weiterentwickelt. Besondere Aufmerksamkeit gilt hierbei der Klassifizierung, der Verpackung und der Kennzeichnung der gefährlichen Güter, dem Bau, der Ausrüstung und der Überprüfung der Fahrzeuge und der Tanks, sowie der Ausbildung von Gefahrgutbeauftragten, Fahrzeugführern und anderen mit dem Transport gefährlicher Güter befassten Personen. Alle zwei Jahre erfolgt eine Anpassung an die aktuellen Entwicklungen. Dazu zählt beispielsweise die Festlegung eines bestimmten Transportweges im Rahmen der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB).

    Zuständigkeit

    Je nach Menge und Art der beförderten Güter sowie dem Transportmittel sind die unterschiedlichsten Behörden auf Bundes- oder Landesebene zuständig.

    Im Land sind für den Transport gefährlicher Güter, soweit nicht Bundesbehörden zuständig sind, für die Beförderung radioaktiver Stoffe das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau und für die Überwachung in den Betrieben ist das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz und die Überwachung auf der Straße das Ministerium des Innern und für Sport.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Birkenfeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Schneewiesenstr. 25

    55765 Birkenfeld

    Postfachadresse

    Postfach 12 40

    55760 Birkenfeld

    Kontakt

    Fax: +49 6782 15-190

    Telefon Festnetz: +49 6782 15-0

    E-Mail: poststelle@landkreis-birkenfeld.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Idar-Oberstein - Ordnungsamt

    Adresse

    Postanschrift

    Georg-Maus-Straße 1

    55743 Idar-Oberstein

    Hausanschrift

    Georg-Maus-Straße 2

    55743 Idar-Oberstein

    Gebäude: 2

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Idar-Oberstein - Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Postanschrift

    Georg-Maus-Straße 1

    55743 Idar-Oberstein

    Hausanschrift

    Georg-Maus-Straße 2

    55743 Idar-Oberstein

    Gebäude: 02

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Gebührentatbestände (Gebührenrahmen nach Aufwand) sind der Gefahrgutkostenverordnung für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen vorgesehen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitergehende Informationen zur Beförderung gefährlicher Güter und zur Broschüre "Beförderung gefährlicher Güter durch Handwerksbetriebe" finden Sie auf den Internetseiten des Ministerium des Innern und für Sport.

    Bemerkungen

    Eine Allgemeinverfügung für brennbare Flüssigkeiten und Gase finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de