Bebauungsplan
Sie möchten ein Grundstück bebauen? Dann erkundigen Sie sich vor Baubeginn bei Ihrer zuständigen Gemeinde, ob bauliche Vorschriften nach dem Bebauungsplan zu beachten sind.
Beschreibung
Bevor Pläne gemacht werden, wie ein Grundstück bebaut wird, sollten Sie klären, ob für das Grundstück ein Bebauungsplan vorhanden ist bzw. ggf. welche Festsetzungen in diesem Bebauungsplan getroffen werden. Sollte kein Bebauungsplan bestehen, richtet sich die Zulässigkeit von Bauvorhaben im Außenbereich und im unbeplanten Innenbereich nach dem Baugesetzbuch (BauGB).
Der Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind.
In einem qualifizierten Bebauungsplan werden mindestens Festsetzungen getroffen
- zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
- zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
- zur überbaubaren Grundstücksfläche (z. B. Baulinien, Baugrenzen),
- zu den örtlichen Verkehrsflächen.
Hinweise für Ingelheim am Rhein: Spezielle Hinweise für Stadt Ingelheim
Der Bebauungsplan ist das wichtigste Planungswerkzeug zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde in Deutschland. So gibt es für die meisten Flächen in Ingelheim einen Bebauungsplan. Dieser steuert die baulichen Nutzungen von Flächen im Stadtgebiet. Entscheidend ist, für welchen Zweck und wie gebaut wird; ob zum Wohnen oder zur gewerblichen Nutzung, welche Fläche die Gebäude einnehmen sollen und welche Bauweise gewählt wird.
Im WebGIS der Kreisverwaltung Mainz-Bingen können Sie die rechtsverbindlichen Bebauungspläne der Stadt Ingelheim ansehen:
WebGis mit Bebauungsplänen der Stadt Ingelheim
Eine detaillierte Bedienungsanleitung für das Geoportal finden Sie auf der Internetseite der Kreisverwaltung Mainz-Bingen unter Geoportal / Hilfe.
Öffentliche Bekanntmachungen und Auslegungen von BebauungsplänenWenn Bebauungspläne neu aufgestellt oder geändert werden, gibt es ein genau geregeltes Verfahren, das im Baugesetzbuch beschrieben ist. Unter anderem sind die Pläne einschließlich der zugehörigen Begründung, Umweltbericht und Gutachten für eine bestimmte Zeit öffentlich auszulegen. Auf dieser Seite werden alle aktuellen öffentlichen Auslegungen vorgestellt. Sie sehen jeweils einen Link, unter dem alle relevanten Unterlagen zu dem jeweiligen Bauleitplan zusammengefasst sind. Wenn Sie Anregungen zu einem Plan haben, können Sie uns diese formlos schriftlich einreichen oder uns zur Niederschrift geben. Der Bebauungsplan und die zugehörigen Unterlagen sind auch im Rathaus und im Schaukasten vor dem Rathaus einsehbar. Weitere Angaben entnehmen Sie bitte der öffentlichen Bekanntmachung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Für nähere Informationen können Sie sich an die Stadtverwaltung, Gemeindeverwaltung bzw. Verbandsgemeindeverwaltung Ihres Wohnortes wenden.
Ansprechpartner
Stadt Ingelheim - 60/5 Stadtentwicklung und -planung
Adresse
Postanschrift
Fridtjof-Nansen-Platz 1
55218 Ingelheim am Rhein
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: stadtverwaltung@ingelheim.de
Kontaktperson
Beate Brühl
Hausanschrift
Postanschrift
Fridtjof-Nansen-Platz 1
55218 Ingelheim am Rhein
Telefon Festnetz: 06132 782-209
Fax: 06132 782-204
E-Mail: beate.bruehl@ingelheim.de
Kerstin Ackermann
Hausanschrift
Postanschrift
Fridtjof-Nansen-Platz 1
55218 Ingelheim am Rhein
Telefon Festnetz: 06132 782-282
Fax: 06132 782-204
E-Mail: kerstin.ackermann@ingelheim.de
Judith Christ
Besucheranschrift
Hausanschrift
Fax: 06132 782-204
Telefon Festnetz: 06132 782-207
E-Mail: judith.christ@ingelheim.de
Kerstin Fölsch
Hausanschrift
Besucheranschrift
Fax: 06132 782-204
Telefon Festnetz: 06132 782-253
E-Mail: kerstin.foelsch@ingelheim.de
Carolin Hof
Hausanschrift
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06132 782-196
Fax: 06132 782-204
E-Mail: carolin.hof@ingelheim.de
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Für die Einsichtnahme in einen Bebauungsplan fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Der einfache Bebauungsplan enthält nicht die Mindestfestsetzungen des qualifizierten Bebauungsplans. Hier finden ergänzende Rechtsgrundlagen des Baugesetzbuchs Anwendung. Informationen hierzu erteilt Ihnen die zuständige Stelle.
Bemerkungen
Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Mit seiner ortsüblichen Bekanntmachung wird er rechtsverbindlich.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 05.01.2023
Stichwörter
Mischgebiet, Haus, Bauvorhaben, Gewerbegebiet, Bebauungsplan, Einsichtnahme, Baugesetzbuch, Baugebiete, Bau, BauGB, Grundstück