Bebauungsplan
Sie möchten ein Grundstück bebauen? Dann erkundigen Sie sich vor Baubeginn bei Ihrer zuständigen Gemeinde, ob bauliche Vorschriften nach dem Bebauungsplan zu beachten sind.
Beschreibung
Bevor Pläne gemacht werden, wie ein Grundstück bebaut wird, sollten Sie klären, ob für das Grundstück ein Bebauungsplan vorhanden ist bzw. ggf. welche Festsetzungen in diesem Bebauungsplan getroffen werden. Sollte kein Bebauungsplan bestehen, richtet sich die Zulässigkeit von Bauvorhaben im Außenbereich und im unbeplanten Innenbereich nach dem Baugesetzbuch (BauGB).
Der Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind.
In einem qualifizierten Bebauungsplan werden mindestens Festsetzungen getroffen
- zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
- zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
- zur überbaubaren Grundstücksfläche (z. B. Baulinien, Baugrenzen),
- zu den örtlichen Verkehrsflächen.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Für nähere Informationen können Sie sich an die Stadtverwaltung, Gemeindeverwaltung bzw. Verbandsgemeindeverwaltung Ihres Wohnortes wenden.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Oberes Glantal - Fachbereich 2 - Bauen & Umwelt
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Kontakt
Kontaktperson
Herr Stefan Bauer (Fachbereichsleiter (Verwaltungsleitung))
Besucheranschrift
Hausanschrift
E-Mail: s.bauer@vgog.de
Telefon Festnetz: 06373 504-186
Fax: 06373 504-22100
Frau Helga Munzinger (stellvertretende Fachbereichsleitung (Bereich Verwaltung))
Hausanschrift
Besucheranschrift
E-Mail: h.munzinger@vgog.de
Telefon Festnetz: 06373 504-185
Fax: 06373 504-22100
Internet
Weitere Informationen
Bauleitplanung, Raumordnung, Landesplanung, Verkehrsplanung, Tiefbau, Hochbau, Denkmalpflege, Stadt- und Dorferneuerung, Umwelt- und Naturschutz, Gebäude- und Grundstücksmanagement, Öffentliche Einrichtungen
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Für die Einsichtnahme in einen Bebauungsplan fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Der einfache Bebauungsplan enthält nicht die Mindestfestsetzungen des qualifizierten Bebauungsplans. Hier finden ergänzende Rechtsgrundlagen des Baugesetzbuchs Anwendung. Informationen hierzu erteilt Ihnen die zuständige Stelle.
Bemerkungen
Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Mit seiner ortsüblichen Bekanntmachung wird er rechtsverbindlich.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz am 05.01.2023
Stichwörter
Grundstück, Baugebiete, Bau, Einsichtnahme, Bebauungsplan, Baugesetzbuch, BauGB, Mischgebiet, Gewerbegebiet , Haus, Bauvorhaben