Bebauungsplan
Sie möchten ein Grundstück bebauen? Dann erkundigen Sie sich vor Baubeginn bei Ihrer zuständigen Gemeinde, ob bauliche Vorschriften nach dem Bebauungsplan zu beachten sind.
Hinweise für Kelberg: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Kelberg
Sie möchten ein Grundstück bebauen? Dann erkundigen Sie sich vor Baubeginn bei unserer Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg, ob bauliche Vorschriften nach dem Bebauungsplan zu beachten sind.
Beschreibung
Bevor Pläne gemacht werden, wie ein Grundstück bebaut wird, sollten Sie klären, ob für das Grundstück ein Bebauungsplan vorhanden ist bzw. ggf. welche Festsetzungen in diesem Bebauungsplan getroffen werden. Sollte kein Bebauungsplan bestehen, richtet sich die Zulässigkeit von Bauvorhaben im Außenbereich und im unbeplanten Innenbereich nach dem Baugesetzbuch (BauGB).
Der Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind.
In einem qualifizierten Bebauungsplan werden mindestens Festsetzungen getroffen
- zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
- zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
- zur überbaubaren Grundstücksfläche (z. B. Baulinien, Baugrenzen),
- zu den örtlichen Verkehrsflächen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Für nähere Informationen können Sie sich an die Stadtverwaltung, Gemeindeverwaltung bzw. Verbandsgemeindeverwaltung Ihres Wohnortes wenden.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Kelberg - Organisation und Bauen
Adresse
Postanschrift
Dauner Strasse 22
53539 Kelberg
Gebäude: Rathaus, 1. Obergeschoss
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Donnerstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Freitag 08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 02692 872-28
Telefon Festnetz: 02692 872-27
Fax: 02692 872-39
E-Mail: rathaus@vgv-kelberg.de
Kontaktperson
Herr Marco Schreiner
Postanschrift
Dauner Straße 22
53539 Kelberg
Gebäude: Rathaus, 1. Obergeschoss
Telefon Festnetz: 02692 872-28
Fax: 02692 872-39
E-Mail: Marco.Schreiner@vgv-kelberg.de
Frau Karin Neiß
Herr Heinz Mindermann
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Für die Einsichtnahme in einen Bebauungsplan fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Der einfache Bebauungsplan enthält nicht die Mindestfestsetzungen des qualifizierten Bebauungsplans. Hier finden ergänzende Rechtsgrundlagen des Baugesetzbuchs Anwendung. Informationen hierzu erteilt Ihnen die zuständige Stelle.
Bemerkungen
Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Mit seiner ortsüblichen Bekanntmachung wird er rechtsverbindlich.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 05.01.2023
Stichwörter
Mischgebiet, Haus, Bauvorhaben, Gewerbegebiet, Bebauungsplan, Einsichtnahme, Baugesetzbuch, Baugebiete, Bau, BauGB, Grundstück