Bebauungsplan
Sie möchten ein Grundstück bebauen? Dann erkundigen Sie sich vor Baubeginn bei Ihrer zuständigen Gemeinde, ob bauliche Vorschriften nach dem Bebauungsplan zu beachten sind.
Beschreibung
Bevor Pläne gemacht werden, wie ein Grundstück bebaut wird, sollten Sie klären, ob für das Grundstück ein Bebauungsplan vorhanden ist bzw. ggf. welche Festsetzungen in diesem Bebauungsplan getroffen werden. Sollte kein Bebauungsplan bestehen, richtet sich die Zulässigkeit von Bauvorhaben im Außenbereich und im unbeplanten Innenbereich nach dem Baugesetzbuch (BauGB).
Der Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind.
In einem qualifizierten Bebauungsplan werden mindestens Festsetzungen getroffen
- zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
- zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
- zur überbaubaren Grundstücksfläche (z. B. Baulinien, Baugrenzen),
- zu den örtlichen Verkehrsflächen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Für nähere Informationen können Sie sich an die Stadtverwaltung, Gemeindeverwaltung bzw. Verbandsgemeindeverwaltung Ihres Wohnortes wenden.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Wittlich-Land - Fachbereich 3 - Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen
Adresse
Postanschrift
Kurfürstenstr. 1
54516 Wittlich
Gebäude: Rathaus
Öffnungszeiten
Montag           08:30 Uhr   - 12:30 Uhr 14:00 Uhr   - 16:00 Uhr Dienstag 08:30 Uhr   - 12:30 Uhr 14:00 Uhr   - 16:00 Uhr Mittwoch 08:30 Uhr   - 13:00 Uhr Donnerstag 08:30 Uhr   - 12:30 Uhr 14:00 Uhr   - 16:00 Uhr Freitag 08:30 Uhr   - 13:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Melanie Kiemes
Hausanschrift
E-Mail: melanie.kiemes@vg-wittlich-land.de
Fax: 06571 107-155
Telefon Festnetz: 06571 107-315
Herr Günter Reis
Hausanschrift
Fax: 06571 107-155
E-Mail: guenter.reis@vg-wittlich-land.de
Telefon Festnetz: 06571 107-359
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Für die Einsichtnahme in einen Bebauungsplan fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Der einfache Bebauungsplan enthält nicht die Mindestfestsetzungen des qualifizierten Bebauungsplans. Hier finden ergänzende Rechtsgrundlagen des Baugesetzbuchs Anwendung. Informationen hierzu erteilt Ihnen die zuständige Stelle.
Bemerkungen
Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Mit seiner ortsüblichen Bekanntmachung wird er rechtsverbindlich.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz am 05.01.2023
Stichwörter
Grundstück, Baugebiete, Bau, Einsichtnahme, Bebauungsplan, Baugesetzbuch, BauGB, Mischgebiet, Gewerbegebiet , Haus, Bauvorhaben