Bebauungsplan
Sie möchten ein Grundstück bebauen? Dann erkundigen Sie sich vor Baubeginn bei Ihrer zuständigen Gemeinde, ob bauliche Vorschriften nach dem Bebauungsplan zu beachten sind.
Hinweise für Bad Marienberg (Westerwald): Bebauungsplan
Sie möchten ein Grundstück bebauen? Dann erkundigen Sie sich vor Baubeginn bei der Verbandsgemeindeverwaltung, ob bauliche Vorschriften nach dem Bebauungsplan zu beachten sind.
Beschreibung
Bevor Pläne gemacht werden, wie ein Grundstück bebaut wird, sollten Sie klären, ob für das Grundstück ein Bebauungsplan vorhanden ist bzw. ggf. welche Festsetzungen in diesem Bebauungsplan getroffen werden. Sollte kein Bebauungsplan bestehen, richtet sich die Zulässigkeit von Bauvorhaben im Außenbereich und im unbeplanten Innenbereich nach dem Baugesetzbuch (BauGB).
Der Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind.
In einem qualifizierten Bebauungsplan werden mindestens Festsetzungen getroffen
- zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
- zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
- zur überbaubaren Grundstücksfläche (z. B. Baulinien, Baugrenzen),
- zu den örtlichen Verkehrsflächen.
Hinweise für Bad Marienberg (Westerwald): Bebauungsplan
Die Bebauungspläne der Stadt und Ortsgemeinden finden Sie hier: https://www.bad-marienberg.de/bauen-gewerbe-umwelt/bebauungsplaene/
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Für nähere Informationen können Sie sich an die Stadtverwaltung, Gemeindeverwaltung bzw. Verbandsgemeindeverwaltung Ihres Wohnortes wenden.
Hinweise für Bad Marienberg (Westerwald): Bebauungsplan
Für nähere Informationen können Sie sich an die Verbandsgemeindeverwaltung wenden.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald) - Fachbereich 4 - Bauen - Planen - Umwelt
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Frau Carolin Grahn
Hausanschrift
Fax: 02661 6268-201
Telefon Festnetz: 02661 6268-341
E-Mail: Carolin.Grahn@bad-marienberg.de
Herr Jens Mohr
Herr André Schmidt
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 02661 6268-342
Fax: 02661 6268-201
E-Mail: Andre.Schmidt@bad-marienberg.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Für die Einsichtnahme in einen Bebauungsplan fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Der einfache Bebauungsplan enthält nicht die Mindestfestsetzungen des qualifizierten Bebauungsplans. Hier finden ergänzende Rechtsgrundlagen des Baugesetzbuchs Anwendung. Informationen hierzu erteilt Ihnen die zuständige Stelle.
Bemerkungen
Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Mit seiner ortsüblichen Bekanntmachung wird er rechtsverbindlich.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 05.01.2023
Stichwörter
Grundstück, Baugesetzbuch, Mischgebiet, Bau, Haus, Bauvorhaben, BauGB, Gewerbegebiet, Einsichtnahme, Bebauungsplan, Baugebiete