Bebauungsplan Auskunft

    Bebauungsplan

    Sie möchten ein Grundstück bebauen? Dann erkundigen Sie sich vor Baubeginn bei Ihrer zuständigen Gemeinde, ob bauliche Vorschriften nach dem Bebauungsplan zu beachten sind.

    Beschreibung

    Bevor Pläne gemacht werden, wie ein Grundstück bebaut wird, sollten Sie klären, ob für das Grundstück ein Bebauungsplan vorhanden ist bzw. ggf. welche Festsetzungen in diesem Bebauungsplan getroffen werden. Sollte kein Bebauungsplan bestehen, richtet sich die Zulässigkeit von Bauvorhaben im Außenbereich und im unbeplanten Innenbereich nach dem Baugesetzbuch (BauGB).

    Der Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind.

    In einem qualifizierten Bebauungsplan werden mindestens Festsetzungen getroffen

    • zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
    • zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
    • zur überbaubaren Grundstücksfläche (z. B. Baulinien, Baugrenzen),
    • zu den örtlichen Verkehrsflächen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Für nähere Informationen können Sie sich an die Stadtverwaltung, Gemeindeverwaltung bzw. Verbandsgemeindeverwaltung Ihres Wohnortes wenden.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Kirchberg (Hunsrück) - Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt, Kommunale Betriebe

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 5

    55481 Kirchberg (Hunsrück)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    E-Mail: rathaus@kirchberg-hunsrueck.de

    Telefon Festnetz: 06763 910-0

    Fax: 06763 910-399

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 26.11.2021 (von: Webservice, VG_Kirchberg)

    Technisch geändert am 02.11.2024 (von: Webservice, VG_Kirchberg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für die Einsichtnahme in einen Bebauungsplan fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der einfache Bebauungsplan enthält nicht die Mindestfestsetzungen des qualifizierten Bebauungsplans. Hier finden ergänzende Rechtsgrundlagen des Baugesetzbuchs Anwendung. Informationen hierzu erteilt Ihnen die zuständige Stelle.

    Bemerkungen

    Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Mit seiner ortsüblichen Bekanntmachung wird er rechtsverbindlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz am 05.01.2023

    Version

    Technisch erstellt am 06.04.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Grundstück, Baugebiete, Bau, Einsichtnahme, Bebauungsplan, Baugesetzbuch, BauGB, Mischgebiet, Gewerbegebiet , Haus, Bauvorhaben

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)