Bebauungsplan
Sie möchten ein Grundstück bebauen? Dann erkundigen Sie sich vor Baubeginn bei Ihrer zuständigen Gemeinde, ob bauliche Vorschriften nach dem Bebauungsplan zu beachten sind.
Beschreibung
Bevor Pläne gemacht werden, wie ein Grundstück bebaut wird, sollten Sie klären, ob für das Grundstück ein Bebauungsplan vorhanden ist bzw. ggf. welche Festsetzungen in diesem Bebauungsplan getroffen werden. Sollte kein Bebauungsplan bestehen, richtet sich die Zulässigkeit von Bauvorhaben im Außenbereich und im unbeplanten Innenbereich nach dem Baugesetzbuch (BauGB).
Der Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind.
In einem qualifizierten Bebauungsplan werden mindestens Festsetzungen getroffen
- zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
- zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
- zur überbaubaren Grundstücksfläche (z. B. Baulinien, Baugrenzen),
- zu den örtlichen Verkehrsflächen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Für nähere Informationen können Sie sich an die Stadtverwaltung, Gemeindeverwaltung bzw. Verbandsgemeindeverwaltung Ihres Wohnortes wenden.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Pellenz - Fachbereich 2.1 - Hochbau
Adresse
Postanschrift
Rathausstr. 2-4
56637 Plaidt
Öffnungszeiten
Montags bis Donnerstags von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, Freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr
Kontakt
E-Mail: fachbereich2-hochbau@pellenz.de
Kontaktperson
Herr Michael Kaltenborn
Hausanschrift
Fax: +49 2632 299-660
Telefon Festnetz: +49 2632 299-212
E-Mail: fachbereich2-hochbau@pellenz.de
Frau Jessica Jungmann
Postfachadresse
Postfach 1216
56632 Plaidt
Postanschrift
Rathausstraße 2-4
56637 Plaidt
Telefon Festnetz: +49 2632 299-216
Fax: +49 2632 299-660
E-Mail: fachbereich2-hochbau@pellenz.de
Frau Jutta Schreiber
Postanschrift
Rathausstr. 2-4
56637 Plaidt
Gebäude: Hauptgebäude
Fax: +49 2632 299-660
Telefon Festnetz: +49 2632 299-213
E-Mail: jutta.schreiber@pellenz.de
Frau Martina Veletova
Postanschrift
Rathausstr. 2-4
56637 Plaidt
Gebäude: Hauptgebäude
Fax: +49 2632 299-660
Telefon Festnetz: +49 2632 299-213
E-Mail: fachbereich2-hochbau@pellenz.de
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Für die Einsichtnahme in einen Bebauungsplan fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Der einfache Bebauungsplan enthält nicht die Mindestfestsetzungen des qualifizierten Bebauungsplans. Hier finden ergänzende Rechtsgrundlagen des Baugesetzbuchs Anwendung. Informationen hierzu erteilt Ihnen die zuständige Stelle.
Bemerkungen
Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Mit seiner ortsüblichen Bekanntmachung wird er rechtsverbindlich.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 05.01.2023
Stichwörter
Mischgebiet, Haus, Bauvorhaben, Gewerbegebiet, Bebauungsplan, Einsichtnahme, Baugesetzbuch, Baugebiete, Bau, BauGB, Grundstück