Bebauungsplan
Sie möchten ein Grundstück bebauen? Dann erkundigen Sie sich vor Baubeginn bei Ihrer zuständigen Gemeinde, ob bauliche Vorschriften nach dem Bebauungsplan zu beachten sind.
Beschreibung
Bevor Pläne gemacht werden, wie ein Grundstück bebaut wird, sollten Sie klären, ob für das Grundstück ein Bebauungsplan vorhanden ist bzw. ggf. welche Festsetzungen in diesem Bebauungsplan getroffen werden. Sollte kein Bebauungsplan bestehen, richtet sich die Zulässigkeit von Bauvorhaben im Außenbereich und im unbeplanten Innenbereich nach dem Baugesetzbuch (BauGB).
Der Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind.
In einem qualifizierten Bebauungsplan werden mindestens Festsetzungen getroffen
- zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
- zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
- zur überbaubaren Grundstücksfläche (z. B. Baulinien, Baugrenzen),
- zu den örtlichen Verkehrsflächen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Für nähere Informationen können Sie sich an die Stadtverwaltung, Gemeindeverwaltung bzw. Verbandsgemeindeverwaltung Ihres Wohnortes wenden.
Ansprechpartner
Stadt Bendorf - Fachbereich 4 - Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft, Kultur
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Postfachadresse
Postfach 1464
56159 Bendorf
Besucheranschrift
Kein Aufzug vorhanden
Kontakt
E-Mail: info@bendorf.de
Telefon Festnetz: 02622 703-0
Kontaktperson
Herr Stefan Groß
Besucheranschrift
Hausanschrift
Fax: 02622 703-114
E-Mail: stefan.gross@bendorf.de
Telefon Festnetz: 02622 703-308
Internet
Stadt Bendorf - Sachgebiet 4.1 Bauleitplanung
Adresse
Postanschrift
Im Stadtpark 1
56170 Bendorf
Postanschrift
Postfach 1464
56159 Bendorf
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Kontakt
E-Mail: info@bendorf.de
Telefon Festnetz: 02622 703-0
Kontaktperson
Herr Stefan Groß
Besucheranschrift
Hausanschrift
Fax: 02622 703-114
E-Mail: stefan.gross@bendorf.de
Telefon Festnetz: 02622 703-308
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Für die Einsichtnahme in einen Bebauungsplan fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Der einfache Bebauungsplan enthält nicht die Mindestfestsetzungen des qualifizierten Bebauungsplans. Hier finden ergänzende Rechtsgrundlagen des Baugesetzbuchs Anwendung. Informationen hierzu erteilt Ihnen die zuständige Stelle.
Bemerkungen
Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Mit seiner ortsüblichen Bekanntmachung wird er rechtsverbindlich.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz am 05.01.2023
Stichwörter
Baugesetzbuch, Einsichtnahme, Bebauungsplan, Grundstück, Gewerbegebiet , Mischgebiet, Baugebiete, Bauvorhaben, Bau, BauGB, Haus