Bebauungsplan
Sie möchten ein Grundstück bebauen? Dann erkundigen Sie sich vor Baubeginn bei Ihrer zuständigen Gemeinde, ob bauliche Vorschriften nach dem Bebauungsplan zu beachten sind.
Beschreibung
Bevor Pläne gemacht werden, wie ein Grundstück bebaut wird, sollten Sie klären, ob für das Grundstück ein Bebauungsplan vorhanden ist bzw. ggf. welche Festsetzungen in diesem Bebauungsplan getroffen werden. Sollte kein Bebauungsplan bestehen, richtet sich die Zulässigkeit von Bauvorhaben im Außenbereich und im unbeplanten Innenbereich nach dem Baugesetzbuch (BauGB).
Der Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind.
In einem qualifizierten Bebauungsplan werden mindestens Festsetzungen getroffen
- zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
- zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
- zur überbaubaren Grundstücksfläche (z. B. Baulinien, Baugrenzen),
- zu den örtlichen Verkehrsflächen.
Hinweise für Idar-Oberstein: Bebauungsplan
Bebauungspläne und der Flächennutzungsplan können auf dem städtischen GIS-Portal eingesehen und heruntergeladen werden. Das Portal ist aufrufbar unter
https://gis-extern.idar-oberstein.de/
Eine Anleitung und auch eine Sofort-Hilfe für Bebauungspläne stehen Ihnen hier zum Download bereit:
Veröffentlichung von Bebauungsplänen
Bebauungsplan O-46 "Revitalisierung Hohl-Kaserne"
Bebauungsplan Na-20 "Hinter Geller"
Bebauungsplan Gö-21 "Erweiterung Klinikum"
- Planurkunde
- Textfestsetzungen - Satzung
- Begründung
- Geotechnischer Bericht
- Luftfahrttechnisches Gutachten
- Schalttechnische Untersuchung
- Siedlungswasserwirtschaftlicher Planungsbeitrag
- spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
- Umweltbericht
- zusammenfassende Erklärung
Bebauungsplan We-18 "Weidenberg"
Bebauungsplan I-44 "Börsenparkplatz"
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Für nähere Informationen können Sie sich an die Stadtverwaltung, Gemeindeverwaltung bzw. Verbandsgemeindeverwaltung Ihres Wohnortes wenden.
Ansprechpartner
Stadt Idar-Oberstein - Stadtbauamt
Adresse
Postanschrift
Georg-Maus-Straße 1
55743 Idar-Oberstein
Kontakt
Fax: 06781 64-9511
E-Mail: bauverwaltung@idar-oberstein.de
Internet
Stadt Idar-Oberstein - Stadtplanung
Adresse
Postanschrift
Georg-Maus-Straße 1
55743 Idar-Oberstein
Kontakt
Kontaktperson
Frau Linda Hollstein
Hausanschrift
Postanschrift
Geog-Maus-Straße 1
55743 Idar-Oberstein
Fax: 06781 64-9511
Telefon Festnetz: 06781 64-6104
Herr Tobias Karrenbauer
Hausanschrift
Postanschrift
Georg-Maus-Straße 1
55743 Idar-Oberstein
Telefon Festnetz: 06781 64-6102
Fax: 06781 64-9511
Herr Kevin Keller
Postanschrift
Georg-Maus-Straße 1
55743 Idar-Oberstein
Hausanschrift
Fax: 06781 64-9511
Telefon Festnetz: 06781 64-6101
E-Mail: kevin.keller@idar-oberstein.de
Herr Klaus-Peter Tomowiak
Postanschrift
Georg-Maus-Straße 1
55743 Idar-Oberstein
Hausanschrift
Fax: 06781 64-9511
Telefon Festnetz: 06781 64-6103
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Für die Einsichtnahme in einen Bebauungsplan fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Der einfache Bebauungsplan enthält nicht die Mindestfestsetzungen des qualifizierten Bebauungsplans. Hier finden ergänzende Rechtsgrundlagen des Baugesetzbuchs Anwendung. Informationen hierzu erteilt Ihnen die zuständige Stelle.
Bemerkungen
Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Mit seiner ortsüblichen Bekanntmachung wird er rechtsverbindlich.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 05.01.2023
Stichwörter
Bau, Bauvorhaben, Einsichtnahme, Mischgebiet, Baugesetzbuch, BauGB, Baugebiete, Haus, Bebauungsplan, Gewerbegebiet, Grundstück