Bebauungsplan
Sie möchten ein Grundstück bebauen? Dann erkundigen Sie sich vor Baubeginn bei Ihrer zuständigen Gemeinde, ob bauliche Vorschriften nach dem Bebauungsplan zu beachten sind.
Beschreibung
Bevor Pläne gemacht werden, wie ein Grundstück bebaut wird, sollten Sie klären, ob für das Grundstück ein Bebauungsplan vorhanden ist bzw. ggf. welche Festsetzungen in diesem Bebauungsplan getroffen werden. Sollte kein Bebauungsplan bestehen, richtet sich die Zulässigkeit von Bauvorhaben im Außenbereich und im unbeplanten Innenbereich nach dem Baugesetzbuch (BauGB).
Der Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind.
In einem qualifizierten Bebauungsplan werden mindestens Festsetzungen getroffen
- zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
- zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
- zur überbaubaren Grundstücksfläche (z. B. Baulinien, Baugrenzen),
- zu den örtlichen Verkehrsflächen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Für nähere Informationen können Sie sich an die Stadtverwaltung, Gemeindeverwaltung bzw. Verbandsgemeindeverwaltung Ihres Wohnortes wenden.
Ansprechpartner
Stadt Bad Kreuznach - Abteilung Bauverwaltung und kaufmännische Gebäudewirtschaft
Beschreibung
Abrechnung Erschließungs-, Ausbau- und Kanalherstellungsmaßnahmen, Wohnraumförderung, Submissionen im Baubereich
Hinweis in eigener Sache: Wartezeiten bei der Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen, Bescheinigungen für ISB-Darlehen und Anforderung von Archivunterlagen
Aufgrund personeller Engpässe bei der Bauverwaltung kommt es aktuell zu Wartezeiten bei der Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen und Bescheinigungen für ISB-Darlehen. Die Bauverwaltung ist bemüht, die Rückstände schnellstmöglich aufzuarbeiten. Wir bitten um Verständnis für etwaige Verzögerungen.
Bei der Anforderung von Archivunterlagen beträgt die Wartezeit derzeit ca. zehn Wochen.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr Do. 14.00 - 17.00 Uhr und nach Vereinbarung
Kontakt
Weitere Informationen
Allgemeine Bauverwaltungsangelegenheiten, Abrechnung Erschließungs-, Ausbau- und Kanalherstellungsmaßnahmen, Wohnraumförderung, Durchführung von Submissionen
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Für die Einsichtnahme in einen Bebauungsplan fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Der einfache Bebauungsplan enthält nicht die Mindestfestsetzungen des qualifizierten Bebauungsplans. Hier finden ergänzende Rechtsgrundlagen des Baugesetzbuchs Anwendung. Informationen hierzu erteilt Ihnen die zuständige Stelle.
Bemerkungen
Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Mit seiner ortsüblichen Bekanntmachung wird er rechtsverbindlich.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz am 05.01.2023
Stichwörter
Grundstück, Baugebiete, Bau, Einsichtnahme, Bebauungsplan, Baugesetzbuch, BauGB, Mischgebiet, Gewerbegebiet , Haus, Bauvorhaben