Bebauungsplan
Sie möchten ein Grundstück bebauen? Dann erkundigen Sie sich vor Baubeginn bei Ihrer zuständigen Gemeinde, ob bauliche Vorschriften nach dem Bebauungsplan zu beachten sind.
Beschreibung
Bevor Pläne gemacht werden, wie ein Grundstück bebaut wird, sollten Sie klären, ob für das Grundstück ein Bebauungsplan vorhanden ist bzw. ggf. welche Festsetzungen in diesem Bebauungsplan getroffen werden. Sollte kein Bebauungsplan bestehen, richtet sich die Zulässigkeit von Bauvorhaben im Außenbereich und im unbeplanten Innenbereich nach dem Baugesetzbuch (BauGB).
Der Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind.
In einem qualifizierten Bebauungsplan werden mindestens Festsetzungen getroffen
- zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
- zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
- zur überbaubaren Grundstücksfläche (z. B. Baulinien, Baugrenzen),
- zu den örtlichen Verkehrsflächen.
Hinweise für Koblenz: Bebauungsplan
Jeder Bürger kann über die Webseite der Stadt Koblenz die Erstellung eines Lageplans oder eines Auszuges aus den Bebauungsplänen rund um die Uhr beauftragen. Hierzu wird der Bürger mit Hilfe eines Antragsassistent für digital Planauszüge durch den Bestellvorgang geführt.
Bestellung von Lageplänen und Auszügen aus den Bebauungsplänen: Nutzung des Antragsassistenten unter http://baubz.koblenz.de
Bereitstellung der Planurkunden zu den Bebauungsplänen: Nutzung der Stadtplananwendung unter http://stadtplan.koblenz.de
Bebauungspläne werden nur Vormittags im Bauberatungscenter ausgestellt , Nachmittags nur Beratung!
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Für nähere Informationen können Sie sich an die Stadtverwaltung, Gemeindeverwaltung bzw. Verbandsgemeindeverwaltung Ihres Wohnortes wenden.
Ansprechpartner
Stadt Koblenz - Amt für Stadtentwicklung und Bauordnung
Beschreibung
Telefonsprechzeiten zu laufenden Bauanträgen:
Dienstag und Donnerstag zwischen 08:30 und 12:00 Mittwochs zwischen 14:00 und 16:00
Adresse
Postanschrift
Bahnhofstraße 47
56068 Koblenz
Öffnungszeiten
Nach Vereinbarung! Bauberatungszentrum: Mo,Mi 8.30 -12.00 Uhr 14.00 -16.00 Uhr Di 8.30 - 12.00 Uhr + nur Infothek (keine Beratung) 14.00 - 16.00 Uhr Do 8.30 - 16.00 Uhr Fr 8.30 - 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 261 129-3302
Fax: +49 261 129-3150
Fax: +49 261 129-3300
Telefon Festnetz: +49 261 129-3152
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Koblenz: Bebauungsplan
Für die Bearbeitung der Bestellungen benötigen wir die Gemarkung, Flur, Flurgrundstücksnummer
oder alternativ
Straße und Hausnummer.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Für die Einsichtnahme in einen Bebauungsplan fallen keine Gebühren an.
Hinweise für Koblenz: Bebauungsplan
Die Bezahlung erfolgt derzeit noch gegen Rechnung, die Möglichkeit zu direkten elektronischen Bezahlfunktionen wird in Kürze gegeben sein.
Lageplan Bauantrag inkl. Eigentümerliste 30,00 Euro
Eigentümerlisten zum Bauantrag 10,00 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
Der einfache Bebauungsplan enthält nicht die Mindestfestsetzungen des qualifizierten Bebauungsplans. Hier finden ergänzende Rechtsgrundlagen des Baugesetzbuchs Anwendung. Informationen hierzu erteilt Ihnen die zuständige Stelle.
Hinweise für Koblenz: Bebauungsplan
Als zusätzlichen Service sind die Bebauungspläne im Internet bereitgestellt. In der Anwendung zum Stadtplan kann neben den textlichen Dokumenten auch die Planurkunde als PDF-Datei angesehen werden.
Bemerkungen
Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Mit seiner ortsüblichen Bekanntmachung wird er rechtsverbindlich.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 05.01.2023
Stichwörter
Bau, Bauvorhaben, Einsichtnahme, Mischgebiet, Baugesetzbuch, BauGB, Baugebiete, Haus, Bebauungsplan, Gewerbegebiet, Grundstück