Bebauungsplan Auskunft

    Bebauungsplan

    Sie möchten ein Grundstück bebauen? Dann erkundigen Sie sich vor Baubeginn bei Ihrer zuständigen Gemeinde, ob bauliche Vorschriften nach dem Bebauungsplan zu beachten sind.

    Beschreibung

    Bevor Pläne gemacht werden, wie ein Grundstück bebaut wird, sollten Sie klären, ob für das Grundstück ein Bebauungsplan vorhanden ist bzw. ggf. welche Festsetzungen in diesem Bebauungsplan getroffen werden. Sollte kein Bebauungsplan bestehen, richtet sich die Zulässigkeit von Bauvorhaben im Außenbereich und im unbeplanten Innenbereich nach dem Baugesetzbuch (BauGB).

    Der Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind.

    In einem qualifizierten Bebauungsplan werden mindestens Festsetzungen getroffen

    • zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
    • zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
    • zur überbaubaren Grundstücksfläche (z. B. Baulinien, Baugrenzen),
    • zu den örtlichen Verkehrsflächen.

    Hinweise für Koblenz: Bebauungsplan

    Jeder Bürger kann über die Webseite der Stadt Koblenz die Erstellung eines Lageplans oder eines Auszuges aus den Bebauungsplänen rund um die Uhr beauftragen. Hierzu wird der Bürger mit Hilfe eines   Antragsassistent für digital Planauszüge durch den Bestellvorgang geführt.

    Bestellung von Lageplänen und Auszügen aus den Bebauungsplänen: Nutzung des Antragsassistenten unter http://baubz.koblenz.de

    Bereitstellung der Planurkunden zu den Bebauungsplänen: Nutzung der Stadtplananwendung unter http://stadtplan.koblenz.de

    Bebauungspläne werden nur Vormittags im Bauberatungscenter ausgestellt , Nachmittags nur Beratung!

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Für nähere Informationen können Sie sich an die Stadtverwaltung, Gemeindeverwaltung bzw. Verbandsgemeindeverwaltung Ihres Wohnortes wenden.

    Ansprechpartner

    Stadt Koblenz - Amt für Stadtentwicklung und Bauordnung

    Beschreibung

    Telefonsprechzeiten zu laufenden Bauanträgen:

    Dienstag und Donnerstag zwischen 08:30 und 12:00 Mittwochs zwischen 14:00 und 16:00

    Adresse

    Postanschrift

    Bahnhofstraße 47

    56068 Koblenz

    Öffnungszeiten

    Nach Vereinbarung! Bauberatungszentrum: Mo,Mi 8.30 -12.00 Uhr 14.00 -16.00 Uhr Di 8.30 - 12.00 Uhr + nur Infothek (keine Beratung) 14.00 - 16.00 Uhr Do 8.30 - 16.00 Uhr Fr 8.30 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 261 129-3302

    Fax: +49 261 129-3150

    Fax: +49 261 129-3300

    Telefon Festnetz: +49 261 129-3152

    E-Mail: stadtentwicklung@stadt.koblenz.de

    Version

    Technisch geändert am 08.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Koblenz: Bebauungsplan

    Für die Bearbeitung der Bestellungen benötigen wir die Gemarkung, Flur, Flurgrundstücksnummer
    oder alternativ
    Straße und Hausnummer.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für die Einsichtnahme in einen Bebauungsplan fallen keine Gebühren an.

    Hinweise für Koblenz: Bebauungsplan

    Die Bezahlung erfolgt derzeit noch gegen Rechnung, die Möglichkeit zu direkten elektronischen Bezahlfunktionen wird in Kürze gegeben sein.

    Lageplan Bauantrag inkl. Eigentümerliste   30,00 Euro
    Eigentümerlisten zum Bauantrag                10,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der einfache Bebauungsplan enthält nicht die Mindestfestsetzungen des qualifizierten Bebauungsplans. Hier finden ergänzende Rechtsgrundlagen des Baugesetzbuchs Anwendung. Informationen hierzu erteilt Ihnen die zuständige Stelle.

    Hinweise für Koblenz: Bebauungsplan

    Als zusätzlichen Service sind die Bebauungspläne im Internet bereitgestellt. In der Anwendung zum Stadtplan kann neben den textlichen Dokumenten auch die Planurkunde als PDF-Datei angesehen werden.

    Bemerkungen

    Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Mit seiner ortsüblichen Bekanntmachung wird er rechtsverbindlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 05.01.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Bau, Bauvorhaben, Einsichtnahme, Mischgebiet, Baugesetzbuch, BauGB, Baugebiete, Haus, Bebauungsplan, Gewerbegebiet, Grundstück

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de