Bauvorbescheid/ Bauvoranfrage
Wenn Ihr (Bau-)Vorhaben von baurechtlichen Vorschriften abweicht, müssen Sie die Zulassung der Abweichung beantragen. Dies gilt auch für Abweichungen von Vorschriften, die nicht im Baugenehmigungsverfahren geprüft werden.
Beschreibung
Vor Einreichung eines Bauantrages kann mit einer Bauvoranfrage ein schriftlicher Bescheid zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens (Bauvorbescheid) beantragt werden. Als vorweggenommener Teil der Baugenehmigung entfaltet ein positiver Bauvorbescheid Bindungswirkung für das spätere Baugenehmigungsverfahren.
Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Bauunterlagen notwendig sind. Zudem vermittelt der Bauvorbescheid bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes.
Der Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheids ist bei der Gemeindeverwaltung bzw. Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen. Ihm sind die Unterlagen beizufügen, die zur Beurteilung der zu entscheidenden Fragen erforderlich sind.
Der Bauvorbescheid gilt vier Jahre, wenn er nicht kürzer befristet wird. Diese Frist kann auf Antrag verlängert werden, der vor Fristablauf eingegangen sein muss.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Den Bauvorbescheid erteilt die untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Rhein-Selz - Bauen und Umwelt
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Postanschrift
Sant' Ambrogio-Ring 33
55276 Oppenheim
Kontakt
Kontaktperson
Herr Michael Hildebrandt
Hausanschrift
Postanschrift
Sant' Ambrogio-Ring 33
55276 Oppenheim
Gebäude: Dienstgebäude "Castello"
Telefon Festnetz: 06133 4901-330
Fax: 06133 4901-204
Frau Sabine Starck
Hausanschrift
Postanschrift
Sant' Ambrogio-Ring 33
55276 Oppenheim
Gebäude: Dienstgebäude "Castello"
Fax: 06133 4901-204
Telefon Festnetz: 06133 4901-358
E-Mail: sabine.starck@vg-rhein-selz.de
Internet
Formulare
Antragsformular Bauvorbescheid an KV über VG
00.00.KVMZ.02.21.01.01 Bauaufsicht
Adresse
Postanschrift
Konrad-Adenauer-Str. 34
55218 Ingelheim am Rhein
Öffnungszeiten
Allgemeine Bauverwaltung, Bauaufsicht und Bauförderung Dienstag und Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Hinweis: Damit eine persönliche Betreuung der Bauantragsteller möglich ist, bitten wir um vorherige Terminvereinbarung.
Kontakt
Fax: 06132 787-1122(Zentralfax)
Telefon Festnetz: 06132 7870(Telefonanschluss der Zentrale)
E-Mail: Kreisverwaltung@Mainz-Bingen.de
Kontaktperson
Sehriban Cakir-Boyar
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +4961327872122
Telefon Festnetz: +4961327872122
Stephan Hauptmann
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +4961327872131
Telefon Festnetz: +4961327872131
Maria Mauch
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +4961327872110
Telefon Festnetz: +4961327872110
E-Mail: Mauch.Maria@mainz-bingen.de
Christine Scheffler (Fachbereichsleiterin)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +4961327872113
Telefon Festnetz: +4961327872113
Michael Schilling
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +4961327872109
Telefon Festnetz: +4961327872109
Jürgen Heß
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +4961327872125
Telefon Festnetz: +4961327872125
E-Mail: Hess.Juergen@mainz-bingen.de
Barbara Panick
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +4961327872137
Telefon Festnetz: +4961327872137
E-Mail: Panick.Barbara@mainz-bingen.de
Kerstin Saala (-)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +4961327872104
Telefon Festnetz: +4961327872104
E-Mail: Saala.Kerstin@mainz-bingen.de
Jasmin Fachinger
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +4961327872102
Telefon Festnetz: +4961327872102
E-Mail: Fachinger.Jasmin@mainz-bingen.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Für den Bauvorbescheid werden Gebühren nach der Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis) erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 05.01.2023
Stichwörter
Grundstück, Bauantrag, Bauen, Bebaubarkeit, bauen