Bauvorbescheid / Bauvoranfrage
Wenn Ihr (Bau-)Vorhaben von baurechtlichen Vorschriften abweicht, müssen Sie die Zulassung der Abweichung beantragen. Dies gilt auch für Abweichungen von Vorschriften, die nicht im Baugenehmigungsverfahren geprüft werden.
Beschreibung
Vor Einreichung eines Bauantrages kann mit einer Bauvoranfrage ein schriftlicher Bescheid zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens (Bauvorbescheid) beantragt werden. Als vorweggenommener Teil der Baugenehmigung entfaltet ein positiver Bauvorbescheid Bindungswirkung für das spätere Baugenehmigungsverfahren.
Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Bauunterlagen notwendig sind. Zudem vermittelt der Bauvorbescheid bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes.
Der Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheids ist bei der Gemeindeverwaltung bzw. Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen. Ihm sind die Unterlagen beizufügen, die zur Beurteilung der zu entscheidenden Fragen erforderlich sind.
Der Bauvorbescheid gilt vier Jahre, wenn er nicht kürzer befristet wird. Diese Frist kann auf Antrag verlängert werden, der vor Fristablauf eingegangen sein muss.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Den Bauvorbescheid erteilt die untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis - Bauaufsicht, Bauförderung (60)
Adresse
Postanschrift
Europaplatz 5
67063 Ludwigshafen am Rhein
Gebäude: Kreishaus
Öffnungszeiten
Di und Fr 09.00 - 12.00 Uhr, sonst nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 0621 5909-0
Kontaktperson
Frau Dipl.-Ing. Architektin Susanne Arnold
Postanschrift
Europaplatz 5
67063 Ludwigshafen am Rhein
Telefon Festnetz: 0621 5909-4430
Fax: 0621 5909-5300
E-Mail: bauaufsicht@rheinpfalzkreis.de
Frau Dipl.-Ing. Simone Berger
Postanschrift
Europaplatz 5
67063 Ludwigshafen am Rhein
Gebäude: Kreishaus
Fax: 0621 5909-5300
Telefon Festnetz: 0621 5909-4460
E-Mail: bauaufsicht@rheinpfalzkreis.de
Herr Dipl.-Ing. Jacek Burzynski
Postanschrift
Europaplatz 5
67063 Ludwigshafen am Rhein
Gebäude: Kreishaus
Fax: 0621 5909-5300
Telefon Festnetz: 0621 5909-4230
E-Mail: bauaufsicht@rheinpfalzkreis.de
Frau Dipl.-Ing. (TH) Judith Sommer
Postanschrift
Europaplatz 5
67063 Ludwigshafen am Rhein
Gebäude: Kreishaus
Fax: 0621 5909-5300
Telefon Festnetz: 0621 5909-4250
E-Mail: bauaufsicht@rheinpfalzkreis.de
Frau Dipl.-Ing. (FH) Michaela Thieß
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 0621 5909-4260
Fax: 0621 5909-5300
E-Mail: bauaufsicht@rheinpfalzkreis.de
Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim - FB 2 - Bauen
Adresse
Postanschrift
Am Rathausplatz 1
67125 Dannstadt-Schauernheim
Öffnungszeiten
Mo bis Fr 8.00 bis 12.00 Uhr Di zusätzlich 14.00 bis 18.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Nadine Hahn
Hausanschrift
Postanschrift
Am Rathausplatz 1
67125 Dannstadt-Schauernheim
Postanschrift
Am Rathausplatz 1
67125 Dannstadt-Schauernheim
Fax: 06231 401-115
Telefon Festnetz: 06231 401-130
E-Mail: nadine.hahn@vgds.de
Frau Bettina Rennholz
Postanschrift
Am Rathausplatz 1
67125 Dannstadt-Schauernheim
Telefon Festnetz: 06231 401-131
Fax: 06231 401-115
E-Mail: bettina.rennholz@vgds.de
Internet
Weitere Informationen
Bauen und Infrastruktur
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Für den Bauvorbescheid werden Gebühren nach der Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis) erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 05.01.2023
Stichwörter
Grundstück, Bauen, bauen, Bauantrag, Bebaubarkeit