Bauvorbescheid / Bauvoranfrage
Wenn Ihr (Bau-)Vorhaben von baurechtlichen Vorschriften abweicht, müssen Sie die Zulassung der Abweichung beantragen. Dies gilt auch für Abweichungen von Vorschriften, die nicht im Baugenehmigungsverfahren geprüft werden.
Beschreibung
Vor Einreichung eines Bauantrages kann mit einer Bauvoranfrage ein schriftlicher Bescheid zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens (Bauvorbescheid) beantragt werden. Als vorweggenommener Teil der Baugenehmigung entfaltet ein positiver Bauvorbescheid Bindungswirkung für das spätere Baugenehmigungsverfahren.
Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Bauunterlagen notwendig sind. Zudem vermittelt der Bauvorbescheid bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes.
Der Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheids ist bei der Gemeindeverwaltung bzw. Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen. Ihm sind die Unterlagen beizufügen, die zur Beurteilung der zu entscheidenden Fragen erforderlich sind.
Der Bauvorbescheid gilt vier Jahre, wenn er nicht kürzer befristet wird. Diese Frist kann auf Antrag verlängert werden, der vor Fristablauf eingegangen sein muss.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Den Bauvorbescheid erteilt die untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Germersheim - Kreisverwaltung Germersheim - FB 31 - Bauen, Kreisentwicklung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr Aktuell ist der Zugang zu den Dienstgebäuden nur mit Termin möglich.
Kontakt
Kontaktperson
Frau K. Noee (Sachbearbeiterin Untere Bauaufsicht - Baubezirk 4: VG Jockgrim)
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E-Mail: k.noee@kreis-germersheim.de
Fax: 07274 53-229
Telefon Festnetz: 07274 53-292
Herr S. Müller (Teamleitung)
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Telefon Festnetz: 07274 53-294
E-Mail: s.mueller@Kreis-Germersheim.de
Fax: 07274 5315-294
Frau R. Llerena-Walker (Bauen - Baubezirk 5: VG Kandel und aus der Stadt Wörth der Ortsbezirk Maximiliansau)
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Telefon Festnetz: 07274 53-290
E-Mail: r.llerena-walker@kreis-germersheim.de
Fax: 07274 53-15290
Herr C. Ubero-Ambel (Bauaufsicht - Baubezirk 6: VG Hagenbach und die Stadt Wörth ohne den Ortsbezirk Maximiliansau)
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Besucheranschrift
Fax: 07274 53-229
Telefon Festnetz: 07274 53-1251
E-Mail: c.ubero@kreis-germersheim.de
Herr H-P. Karolewiez (Bauen - Baubezirk 1: VG Lingenfeld und aus der VG Rülzheim die OG Hördt und OG Leimersheim)
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Telefon Festnetz: 07274 53-293
Frau C. Reisdorff (Bauen - Baubezirk 2: Stadt Germersheim aus der VG Rülzheim die OG Kuhardt und OG Rülzheim)
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Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 07274 53-281
E-Mail: c.reisdorff@kreis-germersheim.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Für den Bauvorbescheid werden Gebühren nach der Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis) erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch  Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz am 05.01.2023
Stichwörter
Grundstück, Bauantrag, bauen, Bebaubarkeit, Bauen