Bauvorbescheid / Bauvoranfrage
Wenn Ihr (Bau-)Vorhaben von baurechtlichen Vorschriften abweicht, müssen Sie die Zulassung der Abweichung beantragen. Dies gilt auch für Abweichungen von Vorschriften, die nicht im Baugenehmigungsverfahren geprüft werden.
Beschreibung
Vor Einreichung eines Bauantrages kann mit einer Bauvoranfrage ein schriftlicher Bescheid zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens (Bauvorbescheid) beantragt werden. Als vorweggenommener Teil der Baugenehmigung entfaltet ein positiver Bauvorbescheid Bindungswirkung für das spätere Baugenehmigungsverfahren.
Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Bauunterlagen notwendig sind. Zudem vermittelt der Bauvorbescheid bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes.
Der Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheids ist bei der Gemeindeverwaltung bzw. Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen. Ihm sind die Unterlagen beizufügen, die zur Beurteilung der zu entscheidenden Fragen erforderlich sind.
Der Bauvorbescheid gilt vier Jahre, wenn er nicht kürzer befristet wird. Diese Frist kann auf Antrag verlängert werden, der vor Fristablauf eingegangen sein muss.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Den Bauvorbescheid erteilt die untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Winnweiler - Referat 2
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo-Fr 08.00-12.00 Uhr Mo-Mi 13.00-16.00 Uhr Do 13.00-17.30 * Fr Nachmittag geschlossen * nach Vereinbarung bis 18.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Stefan Eggert
Frau Lena Luft
Internet
Formulare
Antrag auf Bauvorbescheid
Weitere Informationen
Kreisverwaltung Donnersbergkreis - Abt. 6 Bauen und Schulen
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Herr Sebastian Ehrhart
Postfachadresse
Postfach 12 80
67285 Kirchheimbolanden
Besucheranschrift
E-Mail: sehrhart@donnersberg.de
Telefon Festnetz: 06352 710-356
Fax: 06352 710-232
Frau Dunja Demmer
Besucheranschrift
Postfachadresse
Postfach 12 80
67285 Kirchheimbolanden
E-Mail: ddemmer@donnersberg.de
Fax: 06352 710-232
Telefon Festnetz: 06352 710-351
Frau Carmen Appelmann-Arm
Besucheranschrift
Fax: 06352 710-232
Telefon Festnetz: 06352 710-156
E-Mail: cappelmann-arm@donnersberg.de
Herr Uwe Welker
Frau Annette Buschmann
Internet
Formulare
Antrag auf Bauvorbescheid
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Donnersbergkreis: Spezielle Hinweise für Kreis Donnersbergkreis
erforderliche Bauantragsunterlagen (BV)
· amtlicher Auszug aus der Liegenschaftskarte (zu beziehen über das Vermessungs- und Katasteramt), ohne Eintragung der geplanten baulichen Anlage, mit Eigentümerverzeichnis ( § 2 BauuntPrüfVO ) - Neuesten Datums !!!! (1-fach im Original, nicht beglaubigt, 2-fach als Kopie).
· Ergänzungsplan zum Lageplan ( § 2 Abs. 4 Bauunterlagenprüfverordnung) mit maß-stabsgerechter Eintragung der geplanten baulichen Anlage und der vorhandenen Umgebungsbebauung (3-fach).
· evtl. skizzenhafte Planunterlagen als Grundrisse, Schnitte, Ansichten im Maßstab 1:100 für das geplante Bauvorhaben und, falls erforderlich, für den Bestand (3-fach).
· evtl. Berechnung u. zeichnerische Darstellung der Abstandsflächen gem. § 8 LBauO (3-fach).
erforderliche Bauantragsunterlagen (BV)
· amtlicher Auszug aus der Liegenschaftskarte (zu beziehen über das Vermessungs- und Katasteramt), ohne Eintragung der geplanten baulichen Anlage, mit Eigentümerverzeichnis ( § 2 BauuntPrüfVO ) - Neuesten Datums !!!! (1-fach im Original, nicht beglaubigt, 2-fach als Kopie).
· Ergänzungsplan zum Lageplan ( § 2 Abs. 4 Bauunterlagenprüfverordnung) mit maß-stabsgerechter Eintragung der geplanten baulichen Anlage und der vorhandenen Umgebungsbebauung (3-fach).
· evtl. skizzenhafte Planunterlagen als Grundrisse, Schnitte, Ansichten im Maßstab 1:100 für das geplante Bauvorhaben und, falls erforderlich, für den Bestand (3-fach).
· evtl. Berechnung u. zeichnerische Darstellung der Abstandsflächen gem. § 8 LBauO (3-fach).
Formulare
Hinweise für Donnersbergkreis: Spezielle Hinweise für Kreis Donnersbergkreis
Vordrucke, Formulare für Bauantrag
- dann "Bauen und Wohnen" öffnen
- anschließend zu "Baurecht und Bautechnik" scrollen.
Dort sind die Formulare abgelegt.
Vordrucke, Formulare für Bauantrag
- dann "Bauen und Wohnen" öffnen
- anschließend zu "Baurecht und Bautechnik" scrollen.
Dort sind die Formulare abgelegt.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Für den Bauvorbescheid werden Gebühren nach der Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis) erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch  Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz am 05.01.2023
Stichwörter
bauen, Bauantrag, Bauen, Bebaubarkeit, Grundstück