Einzelne rechtliche Voraussetzungen zum Bauvorhaben Genehmigung

    Bauvorbescheid/ Bauvoranfrage

    Wenn Ihr (Bau-)Vorhaben von baurechtlichen Vorschriften abweicht, müssen Sie die Zulassung der Abweichung beantragen. Dies gilt auch für Abweichungen von Vorschriften, die nicht im Baugenehmigungsverfahren geprüft werden.

    Beschreibung

    Vor Einreichung eines Bauantrages kann mit einer Bauvoranfrage ein schriftlicher Bescheid zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens (Bauvorbescheid) beantragt werden. Als vorweggenommener Teil der Baugenehmigung entfaltet ein positiver Bauvorbescheid Bindungswirkung für das spätere Baugenehmigungsverfahren.

    Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Bauunterlagen notwendig sind. Zudem vermittelt der Bauvorbescheid bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes.

    Der Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheids ist bei der Gemeindeverwaltung bzw. Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen. Ihm sind die Unterlagen beizufügen, die zur Beurteilung der zu entscheidenden Fragen erforderlich sind.

    Der Bauvorbescheid gilt vier Jahre, wenn er nicht kürzer befristet wird. Diese Frist kann auf Antrag verlängert werden, der vor Fristablauf eingegangen sein muss.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Den Bauvorbescheid erteilt die untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 22 - Bauen und Umwelt

    Adresse

    Postanschrift

    Kurfürstenstraße 16

    54516 Wittlich

    Postfachadresse

    Postfach 14 20

    54504 Wittlich

    Öffnungszeiten

    Hier finden Sie die Öffnungszeiten.

    Kontakt

    Fax: 06571 14-2500

    Telefon Festnetz: 06571 14-0

    E-Mail: info@bernkastel-wittlich.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Unter dem folgendem Link finden Sie Informationen zum Leben in und mit moseltypischer Architektur.

    Bauen im Moseltal

    Version

    Technisch geändert am 28.06.2024

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    Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 22 - Team Bauen

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    Fax: 06571 14-2500

    Telefon Festnetz: 06571 14-0

    E-Mail: bauaufsicht@bernkastel-wittlich.de

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    Internet

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    Technisch geändert am 12.05.2024

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    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für den Bauvorbescheid werden Gebühren nach der Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis) erhoben. 

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 05.01.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Grundstück, Bauantrag, Bauen, Bebaubarkeit, bauen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de