Bauvorbescheid / Bauvoranfrage
Wenn Ihr (Bau-)Vorhaben von baurechtlichen Vorschriften abweicht, müssen Sie die Zulassung der Abweichung beantragen. Dies gilt auch für Abweichungen von Vorschriften, die nicht im Baugenehmigungsverfahren geprüft werden.
Beschreibung
Vor Einreichung eines Bauantrages kann mit einer Bauvoranfrage ein schriftlicher Bescheid zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens (Bauvorbescheid) beantragt werden. Als vorweggenommener Teil der Baugenehmigung entfaltet ein positiver Bauvorbescheid Bindungswirkung für das spätere Baugenehmigungsverfahren.
Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Bauunterlagen notwendig sind. Zudem vermittelt der Bauvorbescheid bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes.
Der Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheids ist bei der Gemeindeverwaltung bzw. Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen. Ihm sind die Unterlagen beizufügen, die zur Beurteilung der zu entscheidenden Fragen erforderlich sind.
Der Bauvorbescheid gilt vier Jahre, wenn er nicht kürzer befristet wird. Diese Frist kann auf Antrag verlängert werden, der vor Fristablauf eingegangen sein muss.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Den Bauvorbescheid erteilt die untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 22 - Bauen und Umwelt
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 14 20
54504 Wittlich
Öffnungszeiten
Hier finden Sie die Öffnungszeiten.
Kontakt
Kontaktperson
Herr Ralf Esch
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1420
54504 Wittlich
Telefon Festnetz: 06571 14-2311
Fax: 06571 14-42311
E-Mail: Ralf.Esch@Bernkastel-Wittlich.de
Internet
Weitere Informationen
Unter dem folgendem Link finden Sie Informationen zum Leben in und mit moseltypischer Architektur.
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 22 - Team Bauen
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Herr Ralf Esch
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Postfach 1420
54504 Wittlich
Postanschrift
Kurfürstenstraße 16
54516 Wittlich
Fax: 06571 14-42311
Telefon Festnetz: 06571 14-2311
E-Mail: Ralf.Esch@Bernkastel-Wittlich.de
Frau Susanne Korsch-Haid
Hausanschrift
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Postfach 1420
54504 Wittlich
Fax: +49 6571 14-42101
Telefon Festnetz: +49 6571 14-2101
Frau Christina Nellinger
Postfachadresse
Postfach 1420
54504 Wittlich
Postanschrift
Kurfürstenstraße 16
54516 Wittlich
Telefon Festnetz: 06571 14-2304
Fax: 06571 14-42304
Frau Kerstin Rode
Postfachadresse
Postfach 1420
54504 Wittlich
Postanschrift
Kurfürstenstraße 16
54516 Wittlich
Hausanschrift
Fax: 06571 14-42315
Telefon Festnetz: 06571 14-2315
Frau Sabine Schwang
Postfachadresse
Postfach 1420
54504 Wittlich
Postanschrift
Kurfürstenstraße 16
54516 Wittlich
Telefon Festnetz: 06571 14-2135
Fax: 06571 14-42135
Herr Heiko Simon
Postanschrift
Kurfürstenstraße 16
54516 Wittlich
Postfachadresse
Postfach 1420
54504 Wittlich
Fax: 06571 14-42177
Telefon Festnetz: 06571 14-2177
Herr Marian Teschke
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Für den Bauvorbescheid werden Gebühren nach der Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis) erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 05.01.2023
Stichwörter
Bebaubarkeit, Bauantrag, Grundstück, Bauen, bauen