Einzelne rechtliche Voraussetzungen zum Bauvorhaben Genehmigung

    Bauvorbescheid / Bauvoranfrage

    Wenn Ihr (Bau-)Vorhaben von baurechtlichen Vorschriften abweicht, müssen Sie die Zulassung der Abweichung beantragen. Dies gilt auch für Abweichungen von Vorschriften, die nicht im Baugenehmigungsverfahren geprüft werden.

    Beschreibung

    Vor Einreichung eines Bauantrages kann mit einer Bauvoranfrage ein schriftlicher Bescheid zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens (Bauvorbescheid) beantragt werden. Als vorweggenommener Teil der Baugenehmigung entfaltet ein positiver Bauvorbescheid Bindungswirkung für das spätere Baugenehmigungsverfahren.

    Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Bauunterlagen notwendig sind. Zudem vermittelt der Bauvorbescheid bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes.

    Der Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheids ist bei der Gemeindeverwaltung bzw. Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen. Ihm sind die Unterlagen beizufügen, die zur Beurteilung der zu entscheidenden Fragen erforderlich sind.

    Der Bauvorbescheid gilt vier Jahre, wenn er nicht kürzer befristet wird. Diese Frist kann auf Antrag verlängert werden, der vor Fristablauf eingegangen sein muss.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Den Bauvorbescheid erteilt die untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Hachenburg - Fachbereich 4 - Bauen und Regionalentwicklung

    Adresse

    Hausanschrift

    Gartenstraße 11

    57627 Hachenburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 8:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Mittwoch: 8:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:30 Uhr Freitag: 8:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@hachenburg-vg.de

    Telefon Festnetz: +49 2662 801-0

    Fax: +49 2662 801-260

    Kontaktperson

    • Ann-Christin Dörner (Allgemeine Angelegenheiten Baustatistik Bauaufsicht Genehmigung und Bauüberwachung (Teilfunktion im Rahmen der Über-tragung) einschließlich aller damit zusammenhängenden Arbeiten sowie Vorprüfung bei sonstigen Vorhaben Hochbau Planung, Bauleitung und Überwachung von Hochbaumaßnahmen der Ortsgemeinden und der Verbandsgemeinde Wahrnehmung der Bauherrenfunktion bei Baumaßnahmen)
      Besucheranschrift

      Gartenstraße 11

      57627 Hachenburg

      Telefon Festnetz: +49 2662 801-175

      E-Mail: a.doerner@hachenburg-vg.de

    • Christiane Kempf (Allgemeine Angelegenheiten Baustatistik Bauaufsicht Genehmigung und Bauüberwachung (Teilfunktion im Rahmen der Über-tragung) einschließlich aller damit zusammenhängenden Arbeiten sowie Vorprüfung bei sonstigen Vorhaben Hochbau Planung, Bauleitung und Überwachung von Hochbaumaßnahmen der Ortsgemeinden und der Verbandsgemeinde Wahrnehmung der Bauherrenfunktion bei Baumaßnahmen)
      Besucheranschrift

      Gartenstraße 11

      57627 Hachenburg

      Telefon Festnetz: +49 2662 801-175

      E-Mail: c.kempf@hachenburg-vg.de

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Bauvorbescheid
    Antragsformular Bauvorbescheid an KV über VG

    Weitere Informationen

    Sachgebiet 4.1 Bauleitplanung und Siedlungsstruktur

    • Bauleitplanung
    • Bauanträge
    • Erschließungs-, Ausbau- und Wegebeiträge
    • Wirtschaftsförderung
    • Hochbaumaßnahmen

    Sachgebiet 4.2 Hochbau und Gebäudemanagement 

    • Stadt- und Dorferneuerung
    • Denkmalpflege
    • Mietverhältnisse
    • Bewirtschaftung bebaute Grundstücke

    Sachgebiet 4.3 Umwelt und Natur

    • Natur- und Umweltschutz
    • Klimaschutzmanagement
    • Nachhaltigkeitskoordinierung
    • Hochwasserschutz
    • Umweltwissenschaften

    Sachgebiet 4.4 Tiefbau und Bauhof

    • Tiefbau
    • Straßenbau
    • Bauhof

    Sachgebiet 4.5 Tourismus

    Version

    Technisch erstellt am 23.12.2014 (von: Webservice, VG_Hachenburg)

    Technisch geändert am 22.11.2024 (von: Webservice, VG_Hachenburg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Kreisverwaltung Westerwaldkreis - Abteilung 2A - Bauen

    Adresse

    Besucheranschrift

    Peter-Altmeier-Platz 1

    56410 Montabaur

    Kontakt

    E-Mail: kreisverwaltung@westerwaldkreis.de

    Telefon Festnetz: 02602 124-0

    Fax: 02602 124-238

    Internet

    Version

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    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, LK_Westerwald)

    Sprachversion

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    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für den Bauvorbescheid werden Gebühren nach der Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis) erhoben. 

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch  Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz am 05.01.2023

    Version

    Technisch erstellt am 06.04.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    bauen, Bauantrag, Bauen, Bebaubarkeit, Grundstück

    Sprachversion

    Deutsch

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