Bauvorbescheid / Bauvoranfrage
Wenn Ihr (Bau-)Vorhaben von baurechtlichen Vorschriften abweicht, müssen Sie die Zulassung der Abweichung beantragen. Dies gilt auch für Abweichungen von Vorschriften, die nicht im Baugenehmigungsverfahren geprüft werden.
Beschreibung
Vor Einreichung eines Bauantrages kann mit einer Bauvoranfrage ein schriftlicher Bescheid zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens (Bauvorbescheid) beantragt werden. Als vorweggenommener Teil der Baugenehmigung entfaltet ein positiver Bauvorbescheid Bindungswirkung für das spätere Baugenehmigungsverfahren.
Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Bauunterlagen notwendig sind. Zudem vermittelt der Bauvorbescheid bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes.
Der Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheids ist bei der Gemeindeverwaltung bzw. Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen. Ihm sind die Unterlagen beizufügen, die zur Beurteilung der zu entscheidenden Fragen erforderlich sind.
Der Bauvorbescheid gilt vier Jahre, wenn er nicht kürzer befristet wird. Diese Frist kann auf Antrag verlängert werden, der vor Fristablauf eingegangen sein muss.
Hinweise für Kirchberg (Hunsrück): Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Kirchberg
Sofern Sie im Wege einer Bauvoranfrage die planungsrechtliche Zulässigkeit Ihres Bauvorhabens prüfen lassen möchten, richten Sie bitte eine entsprechende schriftliche Anfrage an die Kreisverwaltung. Diese Anfrage - hier reicht ein einfaches Schreiben mit kurzer Beschreibung Ihres Vorhabens - können Sie gerne über uns einreichen. Fügen Sie bitte noch einen Lageplan mit Kennzeichnung des betreffenden Grundstücks bei.
Sofern Sie im Wege einer Bauvoranfrage die planungsrechtliche Zulässigkeit Ihres Bauvorhabens prüfen lassen möchten, richten Sie bitte eine entsprechende schriftliche Anfrage an die Kreisverwaltung. Diese Anfrage - hier reicht ein einfaches Schreiben mit kurzer Beschreibung Ihres Vorhabens - können Sie gerne über uns einreichen. Fügen Sie bitte noch einen Lageplan mit Kennzeichnung des betreffenden Grundstücks bei.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Den Bauvorbescheid erteilt die untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Kirchberg (Hunsrück) - Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt, Kommunale Betriebe
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Herr Günter Weckmüller (Städtebauförderung, Dorferneuerung, Raumordnung)
Frau Jutta Holl
Frau Agnieszka Wagner (Bauangelegenheiten, Natur- und Denkmalschutz)
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Für den Bauvorbescheid werden Gebühren nach der Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis) erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch  Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz am 05.01.2023
Stichwörter
bauen, Bauantrag, Bauen, Bebaubarkeit, Grundstück