Einzelne rechtliche Voraussetzungen zum Bauvorhaben Genehmigung

    Bauvorbescheid / Bauvoranfrage

    Wenn Ihr (Bau-)Vorhaben von baurechtlichen Vorschriften abweicht, müssen Sie die Zulassung der Abweichung beantragen. Dies gilt auch für Abweichungen von Vorschriften, die nicht im Baugenehmigungsverfahren geprüft werden.

    Beschreibung

    Vor Einreichung eines Bauantrages kann mit einer Bauvoranfrage ein schriftlicher Bescheid zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens (Bauvorbescheid) beantragt werden. Als vorweggenommener Teil der Baugenehmigung entfaltet ein positiver Bauvorbescheid Bindungswirkung für das spätere Baugenehmigungsverfahren.

    Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Bauunterlagen notwendig sind. Zudem vermittelt der Bauvorbescheid bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes.

    Der Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheids ist bei der Gemeindeverwaltung bzw. Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen. Ihm sind die Unterlagen beizufügen, die zur Beurteilung der zu entscheidenden Fragen erforderlich sind.

    Der Bauvorbescheid gilt vier Jahre, wenn er nicht kürzer befristet wird. Diese Frist kann auf Antrag verlängert werden, der vor Fristablauf eingegangen sein muss.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Den Bauvorbescheid erteilt die untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).

    Ansprechpartner

    Stadt Bendorf - Fachbereich 4 - Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft, Kultur

    Adresse

    Hausanschrift

    Im Stadtpark 1

    56170 Bendorf

    Kein Aufzug vorhanden

    Postfachadresse

    Postfach 1464

    56159 Bendorf

    Besucheranschrift

    Im Stadtpark 2

    56170 Bendorf

    Kein Aufzug vorhanden

    Kontakt

    E-Mail: info@bendorf.de

    Telefon Festnetz: 02622 703-0

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Bauvorbescheid
    Antragsformular Bauvorbescheid an KV über VG

    Version

    Technisch erstellt am 06.02.2020 (von: Webservice, ST_Bendorf)

    Technisch geändert am 04.11.2024 (von: Webservice, ST_Bendorf)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Stadt Bendorf - Sachgebiet 4.1 Bauleitplanung

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    E-Mail: info@bendorf.de

    Telefon Festnetz: 02622 703-0

    Formulare

    Antragsformular Bauvorbescheid an KV über VG
    Antragsformular Bauvorbescheid an KV über VG

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    Kreisverwaltung Mayen-Koblenz - Referat 9.63 / Bauaufsicht, Bauleitplanung

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    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 9

    56068 Koblenz

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Servicezeiten: Montag bis Freitag 8.30 bis 12 Uhr ab 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0261 108-0

    Fax: 0261 35860

    Kontaktperson

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    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für den Bauvorbescheid werden Gebühren nach der Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis) erhoben. 

    Hinweise für Mayen-Koblenz: Spezielle Hinweise für Kreis Mayen-Koblenz

    Für den Bauvorbescheid werden Gebühren nach der Landesverordnung über Gebühren für Amtshandlungen der Bauaufsichtsbehörden und die Vergütung der Leistungen der Prüfingenieure und Prüfingenieurinnen für Baustatik (Besonderes Gebührenverzeichnis) erhoben.

    Für den Bauvorbescheid werden Gebühren nach der Landesverordnung über Gebühren für Amtshandlungen der Bauaufsichtsbehörden und die Vergütung der Leistungen der Prüfingenieure und Prüfingenieurinnen für Baustatik (Besonderes Gebührenverzeichnis) erhoben.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch  Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz am 05.01.2023

    Version

    Technisch erstellt am 06.04.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    bauen, Bauantrag, Bauen, Bebaubarkeit, Grundstück

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)