Bauleitplanung
Beschreibung
Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan). Planungsträger für den Bebauungsplan ist die Gemeinde. Für den Flächennutzungsplan ist Planungsträger die Verbandsgemeinde bzw. die verbandsfreie Gemeinde. Die Gemeinde/Verbandsgemeinde stellt die Bauleitpläne im Rahmen ihrer verfassungsrechtlich verankerten Planungshoheit in eigener Verantwortung auf. Ein Rechtsanspruch auf die Aufstellung von Bauleitplänen besteht nicht.
Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke vorzubereiten und zu leiten. Das Recht der Bauleitplanung ist im Ersten Kapitel des Baugesetzbuches (BauGB) geregelt.
Flächennutzungsplan:
Im Flächennutzungsplan ist die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen in den Grundzügen darzustellen. Beispielsweise können dargestellt werden Bauflächen, Flächen für Versorgungsanlagen, die Ausstattung mit Anlagen und Einrichtungen des Gemeinbedarfs, Flächen für den überörtlichen Verkehr und für die örtlichen Hauptverkehrszüge, Waldflächen und Flächen für die Landwirtschaft.
Bebauungsplan:
Für die Bebaubarkeit eines Grundstücks maßgeblich ist der jeweilige Bebauungsplan, falls das zu bebauende Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt. Im Bebauungsplan können festgesetzt werden beispielsweise die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen.
Hinweise für Offenbach an der Queich: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich
Bebauungspläne der Ortsgemeinden Bornheim, Essingen, Hochstadt und Offenbach - sowie die in Offenlage - finden Sie auf der Homepage der Verbandsgemeinde Offenbach unter: Rathaus -> Ortsrecht -> Bebauungspläne.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Für nähere Informationen können Sie sich an die Stadtverwaltung, Gemeindeverwaltung bzw. Verbandsgemeindeverwaltung Ihres Wohnortes wenden.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich - Fachbereich 3 - Bauen
Adresse
Postanschrift
Konrad-Lerch-Ring 6
76877 Offenbach an der Queich
Kontakt
Kontaktperson
Herr Tobias Huber
Frau Elena Bullinger
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06348 986-142
Fax: 06348 986-141
E-Mail: e.bullinger@offenbach-queich.de
Weitere Informationen
Neu- und Ausbau Straßen / Wege / Plätze, Bauleitung und Überwachung, Unterhaltung Straßen / Wege / Plätze, Begrünungsmaßnahmen, Überwachung,Energiesparmaßnahmen
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
bauen, Bauen, Bauplan