Bauleitplanung
Beschreibung
Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan). Planungsträger für den Bebauungsplan ist die Gemeinde. Für den Flächennutzungsplan ist Planungsträger die Verbandsgemeinde bzw. die verbandsfreie Gemeinde. Die Gemeinde/Verbandsgemeinde stellt die Bauleitpläne im Rahmen ihrer verfassungsrechtlich verankerten Planungshoheit in eigener Verantwortung auf. Ein Rechtsanspruch auf die Aufstellung von Bauleitplänen besteht nicht.
Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke vorzubereiten und zu leiten. Das Recht der Bauleitplanung ist im Ersten Kapitel des Baugesetzbuches (BauGB) geregelt.
Flächennutzungsplan:
Im Flächennutzungsplan ist die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen in den Grundzügen darzustellen. Beispielsweise können dargestellt werden Bauflächen, Flächen für Versorgungsanlagen, die Ausstattung mit Anlagen und Einrichtungen des Gemeinbedarfs, Flächen für den überörtlichen Verkehr und für die örtlichen Hauptverkehrszüge, Waldflächen und Flächen für die Landwirtschaft.
Bebauungsplan:
Für die Bebaubarkeit eines Grundstücks maßgeblich ist der jeweilige Bebauungsplan, falls das zu bebauende Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt. Im Bebauungsplan können festgesetzt werden beispielsweise die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Für nähere Informationen können Sie sich an die Stadtverwaltung, Gemeindeverwaltung bzw. Verbandsgemeindeverwaltung Ihres Wohnortes wenden.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bad Dürkheim - Grundsatzplanung, Kreisentwicklung, ÖPNV (Ref. 13)
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Öffnungszeiten
Öffnungszeiten  ( Terminvereinbarung erforderlich ! ) : Montag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Dienstag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Mittwoch: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Donnerstag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
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Kontaktperson
Herr Raimund Rinder
Hausanschrift
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E-Mail: raimund.rinder@kreis-bad-duerkheim.de
Telefon Festnetz: 06322 961-1300
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Stadt Bad Dürkheim - Fachbereich 2 - Bauen und Umwelt
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Montag bis Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr Donnerstag zusätzlich14.00 bis 18.00 Uhr
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Frau Petra Müller
Besucheranschrift
Fax: 06322 935-1099
Telefon Festnetz: 06322 935-2101
E-Mail: stadtplanung@bad-duerkheim.de
Frau Diana Braun (Sprechzeiten: Di-Fr)
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06322 935-2123
E-Mail: bauantrag@bad-duerkheim.de
Fax: 06322 935-1099
Frau Maria Zorn
Besucheranschrift
E-Mail: stadtplanung@bad-duerkheim.de
Fax: 06322 935-1099
Telefon Festnetz: 06322 935-2112
Frau Elena Wienecke
Besucheranschrift
E-Mail: bauantrag@bad-duerkheim.de
Fax: 06322 935-1099
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Herr Georg Mai
Besucheranschrift
E-Mail: stadtplanung@bad-duerkheim.de
Fax: 06322 935-1099
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Stadt Bad Dürkheim - Sachgebiet 2.1 - Stadtplanung und Umwelt
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E-Mail: stadtplanung@bad-duerkheim.de
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Frau Elena Wienecke
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Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Bauplan, Bauen, bauen