Bauleitplanung
Beschreibung
Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan). Planungsträger für den Bebauungsplan ist die Gemeinde. Für den Flächennutzungsplan ist Planungsträger die Verbandsgemeinde bzw. die verbandsfreie Gemeinde. Die Gemeinde/Verbandsgemeinde stellt die Bauleitpläne im Rahmen ihrer verfassungsrechtlich verankerten Planungshoheit in eigener Verantwortung auf. Ein Rechtsanspruch auf die Aufstellung von Bauleitplänen besteht nicht.
Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke vorzubereiten und zu leiten. Das Recht der Bauleitplanung ist im Ersten Kapitel des Baugesetzbuches (BauGB) geregelt.
Flächennutzungsplan:
Im Flächennutzungsplan ist die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen in den Grundzügen darzustellen. Beispielsweise können dargestellt werden Bauflächen, Flächen für Versorgungsanlagen, die Ausstattung mit Anlagen und Einrichtungen des Gemeinbedarfs, Flächen für den überörtlichen Verkehr und für die örtlichen Hauptverkehrszüge, Waldflächen und Flächen für die Landwirtschaft.
Bebauungsplan:
Für die Bebaubarkeit eines Grundstücks maßgeblich ist der jeweilige Bebauungsplan, falls das zu bebauende Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt. Im Bebauungsplan können festgesetzt werden beispielsweise die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen.
Hinweise für Daun: Bauleitplanung
Ein entsprechendes Kontaktformular für die Anfrage finden Sie auf dieser Homepage unter Bürgerservice-> Bauen & Wohnen-> Bauleitplanung.
Ein entsprechendes Kontaktformular für die Anfrage finden Sie auf dieser Homepage unter Bürgerservice-> Bauen & Wohnen-> Bauleitplanung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Für nähere Informationen können Sie sich an die Stadtverwaltung, Gemeindeverwaltung bzw. Verbandsgemeindeverwaltung Ihres Wohnortes wenden.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Daun - FB 3 - Bauen
Beschreibung
Abteilungsleiter: Benjamin Duckart
Vertreter: Dietmar Welling
Adresse
Postanschrift
Leopoldstraße 29
54550 Daun
Öffnungszeiten
Montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie donnerstags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr; Außerhalb dieser Zeiten nur nach vorheriger telefonischer Absprache.
Kontakt
Kontaktperson
Herr Norbert Saxler
Postanschrift
Leopoldstraße 29
54550 Daun
Telefon Festnetz: 06592 939-317
Fax: 06592 939-200
E-Mail: Norbert.Saxler@vgv.daun.de
Verbandsgemeinde Daun - Sachgebiet 3.1 - Bauverwaltung und Bauleitplanung
Adresse
Postanschrift
Leopoldstraße 29
54550 Daun
Öffnungszeiten
Montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie donnerstags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr; Außerhalb dieser Zeiten nur nach vorheriger telefonischer Absprache.
Kontakt
Kontaktperson
Herr Norbert Saxler
Postanschrift
Leopoldstraße 29
54550 Daun
Telefon Festnetz: 06592 939-317
Fax: 06592 939-200
E-Mail: Norbert.Saxler@vgv.daun.de
Weitere Informationen
Verbandsgemeinde Daun - Sachgebiet 3.1.2 - Verbindliche Bauleitplanung
Adresse
Postanschrift
Leopoldstraße 29
54550 Daun
Öffnungszeiten
Montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie donnerstags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr; Außerhalb dieser Zeiten nur nach vorheriger telefonischer Absprache.
Kontakt
Kontaktperson
Herr Norbert Saxler
Postanschrift
Leopoldstraße 29
54550 Daun
Telefon Festnetz: 06592 939-317
E-Mail: Norbert.Saxler@vgv.daun.de
Fax: 06592 939-200
Verbandsgemeinde Daun - Sachgebiet 3.1.1 - Bauaufsicht
Adresse
Postanschrift
Leopoldstraße 29
54550 Daun
Öffnungszeiten
Montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie donnerstags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr; Außerhalb dieser Zeiten nur nach vorheriger telefonischer Absprache.
Kontakt
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
bauen, Bauen, Bauplan