Bauleitplanung
Beschreibung
Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan). Planungsträger für den Bebauungsplan ist die Gemeinde. Für den Flächennutzungsplan ist Planungsträger die Verbandsgemeinde bzw. die verbandsfreie Gemeinde. Die Gemeinde/Verbandsgemeinde stellt die Bauleitpläne im Rahmen ihrer verfassungsrechtlich verankerten Planungshoheit in eigener Verantwortung auf. Ein Rechtsanspruch auf die Aufstellung von Bauleitplänen besteht nicht.
Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke vorzubereiten und zu leiten. Das Recht der Bauleitplanung ist im Ersten Kapitel des Baugesetzbuches (BauGB) geregelt.
Flächennutzungsplan:
Im Flächennutzungsplan ist die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen in den Grundzügen darzustellen. Beispielsweise können dargestellt werden Bauflächen, Flächen für Versorgungsanlagen, die Ausstattung mit Anlagen und Einrichtungen des Gemeinbedarfs, Flächen für den überörtlichen Verkehr und für die örtlichen Hauptverkehrszüge, Waldflächen und Flächen für die Landwirtschaft.
Bebauungsplan:
Für die Bebaubarkeit eines Grundstücks maßgeblich ist der jeweilige Bebauungsplan, falls das zu bebauende Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt. Im Bebauungsplan können festgesetzt werden beispielsweise die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen.
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Zuständigkeit
Für nähere Informationen können Sie sich an die Stadtverwaltung, Gemeindeverwaltung bzw. Verbandsgemeindeverwaltung Ihres Wohnortes wenden.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 22 - Bauen und Umwelt
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 14 20
54504 Wittlich
Öffnungszeiten
Hier finden Sie die Öffnungszeiten.
Kontakt
Kontaktperson
Herr Ralph Lerch
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1420
54504 Wittlich
E-Mail: Ralph.Lerch@Bernkastel-Wittlich.de
Telefon Festnetz: 06571 14-2370
Fax: 06571 14-42370
Internet
Weitere Informationen
Unter dem folgendem Link finden Sie Informationen zum Leben in und mit moseltypischer Architektur.
Verbandsgemeinde Wittlich-Land - Fachbereich 3 - Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen
Adresse
Postanschrift
Kurfürstenstr. 1
54516 Wittlich
Gebäude: Rathaus
Öffnungszeiten
Montag           08:30 Uhr   - 12:30 Uhr 14:00 Uhr   - 16:00 Uhr Dienstag 08:30 Uhr   - 12:30 Uhr 14:00 Uhr   - 16:00 Uhr Mittwoch 08:30 Uhr   - 13:00 Uhr Donnerstag 08:30 Uhr   - 12:30 Uhr 14:00 Uhr   - 16:00 Uhr Freitag 08:30 Uhr   - 13:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Melanie Kiemes
Hausanschrift
E-Mail: melanie.kiemes@vg-wittlich-land.de
Fax: 06571 107-155
Telefon Festnetz: 06571 107-315
Herr Günter Reis
Hausanschrift
Fax: 06571 107-155
E-Mail: guenter.reis@vg-wittlich-land.de
Telefon Festnetz: 06571 107-359
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
bauen, Bauen, Bauplan