Bauleitplanung
Beschreibung
Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan). Planungsträger für den Bebauungsplan ist die Gemeinde. Für den Flächennutzungsplan ist Planungsträger die Verbandsgemeinde bzw. die verbandsfreie Gemeinde. Die Gemeinde/Verbandsgemeinde stellt die Bauleitpläne im Rahmen ihrer verfassungsrechtlich verankerten Planungshoheit in eigener Verantwortung auf. Ein Rechtsanspruch auf die Aufstellung von Bauleitplänen besteht nicht.
Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke vorzubereiten und zu leiten. Das Recht der Bauleitplanung ist im Ersten Kapitel des Baugesetzbuches (BauGB) geregelt.
Flächennutzungsplan:
Im Flächennutzungsplan ist die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen in den Grundzügen darzustellen. Beispielsweise können dargestellt werden Bauflächen, Flächen für Versorgungsanlagen, die Ausstattung mit Anlagen und Einrichtungen des Gemeinbedarfs, Flächen für den überörtlichen Verkehr und für die örtlichen Hauptverkehrszüge, Waldflächen und Flächen für die Landwirtschaft.
Bebauungsplan:
Für die Bebaubarkeit eines Grundstücks maßgeblich ist der jeweilige Bebauungsplan, falls das zu bebauende Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt. Im Bebauungsplan können festgesetzt werden beispielsweise die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Für nähere Informationen können Sie sich an die Stadtverwaltung, Gemeindeverwaltung bzw. Verbandsgemeindeverwaltung Ihres Wohnortes wenden.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Wallmerod - Bauabteilung
Adresse
Postanschrift
Gerichtsstraße 1
56414 Wallmerod
Gebäude: Rathaus
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Bürgerservice/Einwohnermeldeamt: (06435) 508-888 Sonstige Angelegenheiten: (06435) 508-0 ... oder verwenden Sie die Ihnen bekannte Durchwahlnummer der/des betreffenden Sachbearbeiterin/s.
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Leitung: Mario Steudter
Die Aufgabenschwerpunkte der Bauabteilung liegen in der Bauleitplanung, der Planung und Realisierung von Hoch- und Tiefbaumaßnahmen der Verbandsgemeinde und deren Ortsgemeinden sowie der Allgemeinen Bauverwaltung nach den Vorgaben der allgemeinen und spezifischen Gesetze und Verfahrensvorschriften. Zu den betreuten Objekten gehören u. a. die Schulen, die Kindertagesstätten, das Freibad, die Verwaltungs- und Gemeindehäuser, die Feuerwehrgerätehäuser, die Grillhütten, die Friedhöfe sowie die Straßen, Wege und Plätze.
Die Bauabteilung ist darüber hinaus Ansprechpartner für die verbandsgemeindeeigenen Förderprogramme "Leben im Dorf - Leben mittendrin" und "Lange Leben im Dorf".
Verbandsgemeinde Wallmerod - Bauleitplanung, Flächennutzungspläne, Bebauungspläne
Adresse
Postanschrift
Gerichtsstraße 1
56414 Wallmerod
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Bürgerservice/Einwohnermeldeamt: (06435) 508-888 Sonstige Angelegenheiten: (06435) 508-0 ... oder verwenden Sie die Ihnen bekannte Durchwahlnummer der/des betreffenden Sachbearbeiterin/s.
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Bauen, Bauplan, bauen