Bebauungsplan Aufstellung

    Bauleitplanung

    Beschreibung

    Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan). Planungsträger für den Bebauungsplan ist die Gemeinde. Für den Flächennutzungsplan ist Planungsträger die Verbandsgemeinde bzw. die verbandsfreie Gemeinde. Die Gemeinde/Verbandsgemeinde stellt die Bauleitpläne im Rahmen ihrer verfassungsrechtlich verankerten Planungshoheit in eigener Verantwortung auf. Ein Rechtsanspruch auf die Aufstellung von Bauleitplänen besteht nicht.

    Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke vorzubereiten und zu leiten. Das Recht der Bauleitplanung ist im Ersten Kapitel des Baugesetzbuches (BauGB) geregelt.

    Flächennutzungsplan:
    Im Flächennutzungsplan ist die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen in den Grundzügen darzustellen. Beispielsweise können dargestellt werden Bauflächen, Flächen für Versorgungsanlagen, die Ausstattung mit Anlagen und Einrichtungen des Gemeinbedarfs, Flächen für den überörtlichen Verkehr und für die örtlichen Hauptverkehrszüge, Waldflächen und Flächen für die Landwirtschaft.

    Bebauungsplan:
    Für die Bebaubarkeit eines Grundstücks maßgeblich ist der jeweilige Bebauungsplan, falls das zu bebauende Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt. Im Bebauungsplan können festgesetzt werden beispielsweise die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen.

    Hinweise für Hunsrück-Mittelrhein: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein

    Allgemeine Informationen

    Die rechtskräftigen Bebauungspläne sind im Geoportal der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis eingestellt und können dort über die Fachkarte "Bauleitplanung" eingesehen und abgerufen werden. 

    https://www.geoportal-rheinhunsrueck.de/fachkarten/bauleitplanung

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Für nähere Informationen können Sie sich an die Stadtverwaltung, Gemeindeverwaltung bzw. Verbandsgemeindeverwaltung Ihres Wohnortes wenden.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein - 3-Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstr. 1

    56281 Emmelshausen

    Kontakt

    Fax: 06747 121-159

    Telefon Festnetz: 06747 121-0

    E-Mail: rathaus@vg-hm.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    bauen, Bauen, Bauplan

    Sprachversion

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    Sprachbezeichnung nativ: English