Bauleitplanung
Beschreibung
Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan). Planungsträger für den Bebauungsplan ist die Gemeinde. Für den Flächennutzungsplan ist Planungsträger die Verbandsgemeinde bzw. die verbandsfreie Gemeinde. Die Gemeinde/Verbandsgemeinde stellt die Bauleitpläne im Rahmen ihrer verfassungsrechtlich verankerten Planungshoheit in eigener Verantwortung auf. Ein Rechtsanspruch auf die Aufstellung von Bauleitplänen besteht nicht.
Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke vorzubereiten und zu leiten. Das Recht der Bauleitplanung ist im Ersten Kapitel des Baugesetzbuches (BauGB) geregelt.
Flächennutzungsplan:
Im Flächennutzungsplan ist die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen in den Grundzügen darzustellen. Beispielsweise können dargestellt werden Bauflächen, Flächen für Versorgungsanlagen, die Ausstattung mit Anlagen und Einrichtungen des Gemeinbedarfs, Flächen für den überörtlichen Verkehr und für die örtlichen Hauptverkehrszüge, Waldflächen und Flächen für die Landwirtschaft.
Bebauungsplan:
Für die Bebaubarkeit eines Grundstücks maßgeblich ist der jeweilige Bebauungsplan, falls das zu bebauende Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt. Im Bebauungsplan können festgesetzt werden beispielsweise die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Für nähere Informationen können Sie sich an die Stadtverwaltung, Gemeindeverwaltung bzw. Verbandsgemeindeverwaltung Ihres Wohnortes wenden.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Bad Kreuznach - Bauverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Donnerstag Montag bis Donnerstag: 8.30 bis 12 Uhr
Donnerstagnachmittag: 14 bis 18 Uhr
Freitag: 8.30 bis 13 Uhr
nachmittag: 14 bis 18 Uhr
Freitag: 8.30 bis 13 Uhr
dfkfjkldjontag bis Donnerstag: 8.30 bis 12 Uhr
Donnerstagnachmittag: 14 bis 18 Uhr
Freitag: 8.30 bis 13 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Heike Lahr
Hausanschrift
Rheingrafenstraße 11
55583 Bad Kreuznach
Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung Bad Kreuznach
Telefon Festnetz: 06708 610-214
E-Mail: Lahr@vgvkh.de
Fax: 06708 610-600
Internet
Weitere Informationen
Allgemeine Bauangelegenheiten, Bauanträge, Bebauungspläne, Flächennutzungsplan, Hoch- und Tiefbaumaßnahmen, Ausbau- und Erschließungsbeiträge, Konzessionsrecht, Mieten,Wohnberechtigungsbescheinigungen, Wohnbauförderung, Wildschäden, Widmung von Straßen, Hausnummerierung, Dorferneuerung, Denkmalschutz und –pflege, Straßen- und Bauunter-haltung Wirschaftswegebau, Gewässer- unterhaltung Bauhof, Regene- rative Energien, Angelegen- heiten der Jagdgenossen- schaften
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
bauen, Bauen, Bauplan