Bebauungsplan Aufstellung

    Bauleitplanung

    Beschreibung

    Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan). Planungsträger für den Bebauungsplan ist die Gemeinde. Für den Flächennutzungsplan ist Planungsträger die Verbandsgemeinde bzw. die verbandsfreie Gemeinde. Die Gemeinde/Verbandsgemeinde stellt die Bauleitpläne im Rahmen ihrer verfassungsrechtlich verankerten Planungshoheit in eigener Verantwortung auf. Ein Rechtsanspruch auf die Aufstellung von Bauleitplänen besteht nicht.

    Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke vorzubereiten und zu leiten. Das Recht der Bauleitplanung ist im Ersten Kapitel des Baugesetzbuches (BauGB) geregelt.

    Flächennutzungsplan:
    Im Flächennutzungsplan ist die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen in den Grundzügen darzustellen. Beispielsweise können dargestellt werden Bauflächen, Flächen für Versorgungsanlagen, die Ausstattung mit Anlagen und Einrichtungen des Gemeinbedarfs, Flächen für den überörtlichen Verkehr und für die örtlichen Hauptverkehrszüge, Waldflächen und Flächen für die Landwirtschaft.

    Bebauungsplan:
    Für die Bebaubarkeit eines Grundstücks maßgeblich ist der jeweilige Bebauungsplan, falls das zu bebauende Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt. Im Bebauungsplan können festgesetzt werden beispielsweise die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen.

    Online-Dienste

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    Zuständigkeit

    Für nähere Informationen können Sie sich an die Stadtverwaltung, Gemeindeverwaltung bzw. Verbandsgemeindeverwaltung Ihres Wohnortes wenden.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Altenkirchen - Abteilung Bau und Umwelt - Natur- und Umweltschutz, Bauplanungsrecht, Dorferneuerung und Denkmalpflege

    Adresse

    Hausanschrift

    Hochstraße 28

    57610 Altenkirchen

    Öffnungszeiten

    Montag - Dienstag 07:30 Uhr bis 17:30 Uhr Mittwoch 07:30 Uhr bis 13:00 Uhr Donnerstag 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen, da die Bürozeiten teilweise von den Öffnungszeiten abweichen.

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain - Bauen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    57580 Gebhardshain

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 02741 291-19

    Telefon Festnetz: 02741 291-0

    E-Mail: bauen@vg-bg.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Bauen, Bauplan, bauen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de