Baugenehmigung / Bauantrag
Um ein Bauvorhaben umsetzen zu können, ist oftmals eine Baugenehmigung notwendig. Diese müssen Sie entsprechend beantragen.
Beschreibung
Die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung und der Abbruch baulicher Anlagen (z. B. Gebäude) bedürfen der Baugenehmigung. Dies gilt jedoch nur, soweit in der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz nicht etwas anderes bestimmt ist wie im Katalog der baugenehmigungsfreien Vorhaben, im Freistellungsverfahren sowie der Bauaufsicht nicht unterliegende Vorhaben.
Eine Baugenehmigung ist zu erteilen, wenn dem Vorhaben keine baurechtlichen oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Der Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung (Bauantrag) ist bei der Gemeindeverwaltung bzw. der Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen.
Welche Bauunterlagen mit dem Bauantrag vorgelegt werden müssen, ergibt sich insbesondere aus der Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung. Der Bauantrag und die Bauunterlagen müssen von der Bauherrin oder dem Bauherrn sowie der Entwurfsverfasserin oder dem Entwurfsverfasser unterschrieben sein, die bei Anträgen zu Gebäuden bauvorlageberechtigt sind.
Die Geltungsdauer der Baugenehmigung beträgt vier Jahre. Diese Frist kann auf Antrag verlängert werden. Der Antrag muss vor Fristablauf eingegangen sein.
Hinweise für Rhein-Pfalz-Kreis: Spezielle Hinweise für Kreis Rhein-Pfalz-Kreis
Vordrucke erhalten Sie entweder direkt bei allen Verbandsgemeinde- oder Gemeindeverwaltungen des Rhein-Pfalz-Kreises, bei der Bauabteilung der Kreisverwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises oder im Internet als PDF-Datei (hier) auf der Website des Finanzministeriums Rheinland-Pfalz.
Vordrucke erhalten Sie entweder direkt bei allen Verbandsgemeinde- oder Gemeindeverwaltungen des Rhein-Pfalz-Kreises, bei der Bauabteilung der Kreisverwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises oder im Internet als PDF-Datei (hier) auf der Website des Finanzministeriums Rheinland-Pfalz.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig für die Erteilung der Baugenehmigung ist die untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis - Bauaufsicht, Bauförderung (60)
Adresse
Postanschrift
Europaplatz 5
67063 Ludwigshafen am Rhein
Gebäude: Kreishaus
Öffnungszeiten
Di und Fr 09.00 - 12.00 Uhr, sonst nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: zentrale-dienste@rheinpfalzkreis.de
Telefon Festnetz: 0621 5909-0
Kontaktperson
Frau Dipl.-Ing. Architektin Susanne Arnold
Hausanschrift
Fax: 0621 5909-5300
E-Mail: bauaufsicht@rheinpfalzkreis.de
Telefon Festnetz: 0621 5909-4430
Frau Dipl.-Ing. Simone Berger
Hausanschrift
Fax: 0621 5909-5300
E-Mail: bauaufsicht@rheinpfalzkreis.de
Telefon Festnetz: 0621 5909-4460
Herr Dipl.-Ing. Jacek Burzynski
Postanschrift
Europaplatz 5
67063 Ludwigshafen am Rhein
Gebäude: Kreishaus
Telefon Festnetz: 0621 5909-4230
Fax: 0621 5909-5300
E-Mail: bauaufsicht@rheinpfalzkreis.de
Frau Dipl.-Ing. (TH) Judith Sommer
Postanschrift
Europaplatz 5
67063 Ludwigshafen am Rhein
Gebäude: Kreishaus
Fax: 0621 5909-5300
Telefon Festnetz: 0621 5909-4250
E-Mail: bauaufsicht@rheinpfalzkreis.de
Frau Dipl.-Ing. (FH) Michaela Thieß
Hausanschrift
E-Mail: bauaufsicht@rheinpfalzkreis.de
Telefon Festnetz: 0621 5909-4260
Fax: 0621 5909-5300
Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim - Fachbereich 3 - Bauen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Herr Dorian Weise
Internet
Weitere Informationen
Bauen
Formulare
Rechtsgrundlage(n)
- § 62 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
- § 67 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
- § 84 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
- Landesbauordnung Rheinland-Pfalz
- Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung
- Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis)
Kosten
Für die Erteilung der Baugenehmigung fallen Gebühren an, deren Höhe sich im Wesentlichen nach der Art des genehmigten Vorhabens bestimmt. Diese Gebühren werden nach der Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis) erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz am 17.05.2023