Baugenehmigung/ Bauantrag
Um ein Bauvorhaben umsetzen zu können, ist oftmals eine Baugenehmigung notwendig. Diese müssen Sie entsprechend beantragen.
Beschreibung
Die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung und der Abbruch baulicher Anlagen (z. B. Gebäude) bedürfen der Baugenehmigung. Dies gilt jedoch nur, soweit in der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz nicht etwas anderes bestimmt ist wie im Katalog der baugenehmigungsfreien Vorhaben, im Freistellungsverfahren sowie der Bauaufsicht nicht unterliegende Vorhaben.
Eine Baugenehmigung ist zu erteilen, wenn dem Vorhaben keine baurechtlichen oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Der Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung (Bauantrag) ist bei der Gemeindeverwaltung bzw. der Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen.
Welche Bauunterlagen mit dem Bauantrag vorgelegt werden müssen, ergibt sich insbesondere aus der Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung. Der Bauantrag und die Bauunterlagen müssen von der Bauherrin oder dem Bauherrn sowie der Entwurfsverfasserin oder dem Entwurfsverfasser unterschrieben sein, die bei Anträgen zu Gebäuden bauvorlageberechtigt sind.
Die Geltungsdauer der Baugenehmigung beträgt vier Jahre. Diese Frist kann auf Antrag verlängert werden. Der Antrag muss vor Fristablauf eingegangen sein.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig für die Erteilung der Baugenehmigung ist die untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).
Hinweise für Germersheim: Baugenehmigung/ Bauantrag
Für Anfragen bezüglich Bauanträgen und Baugenehmigungen wenden Sie sich bitte direkt an die Bauabteilung der Stadtveraltung Germersheim.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Germersheim - Kreisverwaltung Germersheim - FB 31 - Bauen, Kreisentwicklung
Adresse
Postanschrift
Luitpoldplatz 1
76726 Germersheim
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr Aktuell ist der Zugang zu den Dienstgebäuden nur mit Termin möglich.
Kontakt
Kontaktperson
Frau S. Brech
Postanschrift
Luitpoldplatz 1
76726 Germersheim
Hausanschrift
Fax: 07274 53-15283
Telefon Festnetz: 07274 53-283
E-Mail: s.brech@Kreis-Germersheim.de
Frau D. Leidner
Hausanschrift
Postanschrift
Luitpoldplatz 1
76726 Germersheim
Fax: 07274 53-15241
Telefon Festnetz: 07274 53-241
E-Mail: d.leidner@kreis-germersheim.de
Internet
Stadt Germersheim - Bauverwaltung
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Kolpingplatz 3
76726 Germersheim
Kontakt
Kontaktperson
Herr Marco Diehl
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Kolpingplatz 3
76726 Germersheim
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Fax: 07274 960-11262
E-Mail: marco.diehl@germersheim.eu
Frau Biljana Savkovic
Postanschrift
Kolpingplatz 3
76726 Germersheim
Fax: 07274 960-11254
Telefon Festnetz: 07274 960-254
E-Mail: biljana.savkovic@germersheim.eu
Frau Helena Zerr
Postanschrift
Kolpingplatz 3
76726 Germersheim
Telefon Festnetz: 07274 960-258
Fax: 07274 960-11258
E-Mail: helena.zerr@germersheim.eu
Internet
Stadt Germersheim - Zentralverwaltung
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Kolpingplatz 3
76726 Germersheim
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Formulare
Rechtsgrundlage(n)
- § 62 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
- § 67 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
- § 84 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
- Landesbauordnung Rheinland-Pfalz
- Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung
- Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis)
Kosten
Für die Erteilung der Baugenehmigung fallen Gebühren an, deren Höhe sich im Wesentlichen nach der Art des genehmigten Vorhabens bestimmt. Diese Gebühren werden nach der Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis) erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 17.05.2023