Baugenehmigung / Bauantrag
Um ein Bauvorhaben umsetzen zu können, ist oftmals eine Baugenehmigung notwendig. Diese müssen Sie entsprechend beantragen.
Beschreibung
Die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung und der Abbruch baulicher Anlagen (z. B. Gebäude) bedürfen der Baugenehmigung. Dies gilt jedoch nur, soweit in der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz nicht etwas anderes bestimmt ist wie im Katalog der baugenehmigungsfreien Vorhaben, im Freistellungsverfahren sowie der Bauaufsicht nicht unterliegende Vorhaben.
Eine Baugenehmigung ist zu erteilen, wenn dem Vorhaben keine baurechtlichen oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Der Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung (Bauantrag) ist bei der Gemeindeverwaltung bzw. der Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen.
Welche Bauunterlagen mit dem Bauantrag vorgelegt werden müssen, ergibt sich insbesondere aus der Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung. Der Bauantrag und die Bauunterlagen müssen von der Bauherrin oder dem Bauherrn sowie der Entwurfsverfasserin oder dem Entwurfsverfasser unterschrieben sein, die bei Anträgen zu Gebäuden bauvorlageberechtigt sind.
Die Geltungsdauer der Baugenehmigung beträgt vier Jahre. Diese Frist kann auf Antrag verlängert werden. Der Antrag muss vor Fristablauf eingegangen sein.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Zuständig für die Erteilung der Baugenehmigung ist die untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Alzey-Worms - Allgemeine Bauverwaltung, Kreisstraßen und Radwege
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Parkdeck
Anzahl: 50
Gebühren: nein
Parkplatz: Parkplatz hinter Jugendamt
Anzahl: 20
Gebühren: nein
Parkplatz: Parkplatz Innenhof
Anzahl: 20
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00-12:00 Uhr Montag und Dienstag 14:00-16:00 Uhr Donnerstag 14:00-18:00 Uhr
Internet
Verbandsgemeinde Wöllstein - FB III: Bauen und Natürliche Lebensgrundlagen
Adresse
Postanschrift
St. Floriansweg 8
55599 Gau-Bickelheim
Kontakt
Kontaktperson
Herr Gernot Emrich
Postanschrift
St. Floriansweg 8
55599 Gau-Bickelheim
Telefon Festnetz: 06703 302-243
Fax: 06703 302-214
E-Mail: g.emrich@vg-woellstein.org
Formulare
Erklärung
Baubeschreibung Anlagen Heizöl
Erklärung
Formular
Formular
Antrag
Antrag auf Baugenehmigung
Verbandsgemeinde Wöllstein - Bauverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Herr Gernot Emrich
Postanschrift
St. Floriansweg 8
55599 Gau-Bickelheim
E-Mail: g.emrich@vg-woellstein.org
Fax: 06703 302-214
Telefon Festnetz: 06703 302-243
Frau Fabienne Vieth
Postanschrift
St. Floriansweg 8
55599 Gau-Bickelheim
Fax: 06703 302-214
Telefon Festnetz: 06703 302-240
E-Mail: f.vieth@vg-woellstein.org
Herr Kai Steinmetz
Postanschrift
St. Floriansweg 8
55599 Gau-Bickelheim
Fax: 06703 302-214
E-Mail: k.steinmetz@vg-woellstein.org
Telefon Festnetz: 06703 302-242
Internet
Formulare
Baubeschreibung Anlagen zur Lagerung von Flüssiggas
Bauantrag Werbeanlage
Baubeschreibung Anlagen Heizöl
Abweichung von bauaufsichtlichen Anforderungen (DIN A4)
Bauantrag
Betriebsbeschreibung
Baubeschreibung Gebäude
Formulare
Rechtsgrundlage(n)
- § 62 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
- § 67 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
- § 84 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
- Landesbauordnung Rheinland-Pfalz
- Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung
- Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis)
Kosten
Für die Erteilung der Baugenehmigung fallen Gebühren an, deren Höhe sich im Wesentlichen nach der Art des genehmigten Vorhabens bestimmt. Diese Gebühren werden nach der Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis) erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz am 17.05.2023