Errichtung von Anlagen Genehmigung

    Baugenehmigung / Bauantrag

    Um ein Bauvorhaben umsetzen zu können, ist oftmals eine Baugenehmigung notwendig. Diese müssen Sie entsprechend beantragen.

    Beschreibung

    Die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung und der Abbruch baulicher Anlagen (z. B. Gebäude) bedürfen der Baugenehmigung. Dies gilt jedoch nur, soweit in der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz nicht etwas anderes bestimmt ist wie im Katalog der baugenehmigungsfreien Vorhaben, im Freistellungsverfahren sowie der Bauaufsicht nicht unterliegende Vorhaben.

    Eine Baugenehmigung ist zu erteilen, wenn dem Vorhaben keine baurechtlichen oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Der Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung (Bauantrag) ist bei der Gemeindeverwaltung bzw. der Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen.

    Welche Bauunterlagen mit dem Bauantrag vorgelegt werden müssen, ergibt sich insbesondere aus der Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung. Der Bauantrag und die Bauunterlagen müssen von der Bauherrin oder dem Bauherrn sowie der Entwurfsverfasserin oder dem Entwurfsverfasser unterschrieben sein, die bei Anträgen zu Gebäuden bauvorlageberechtigt sind.

    Die Geltungsdauer der Baugenehmigung beträgt vier Jahre. Diese Frist kann auf Antrag verlängert werden. Der Antrag muss vor Fristablauf eingegangen sein.

    Hinweise für Worms: Bauantrag

    • Auskunft und Beratung zu Bauvorhaben
    • Bauvorbescheide
    • Baugenehmigungen
    • Freistellungsverfahren
    • Werbeanlagen, Genehmigung
    • Ordnungsbehördliche Verfahren
    • Verwaltungsstreitverfahren
    • Widersprüche, Klagen
    • Ordnungswidrigkeiten
    • Auskunft und Beratung zu Bauvorhaben
    • Bauvorbescheide
    • Baugenehmigungen
    • Freistellungsverfahren
    • Werbeanlagen, Genehmigung
    • Ordnungsbehördliche Verfahren
    • Verwaltungsstreitverfahren
    • Widersprüche, Klagen
    • Ordnungswidrigkeiten

    Hinweise für Worms: Objektplanung Hochbau

    Objektplanung für

    • Neubauten
    • Neuanlagen
    • Wiederaufbauten
    • Erweiterungsbauten
    • Umbauten
    • Modernisierungen
    • raumbildende Ausbauten
    • Instandhaltungen und
    • Instandsetzungen

    Objektplanung für

    • Neubauten
    • Neuanlagen
    • Wiederaufbauten
    • Erweiterungsbauten
    • Umbauten
    • Modernisierungen
    • raumbildende Ausbauten
    • Instandhaltungen und
    • Instandsetzungen

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständig für die Erteilung der Baugenehmigung ist die untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Worms - Abteilung 8.3 Architektur / Projektmanagement

    Beschreibung

    Neue Organisationseinheit ab 1.4.2021 mit den Aufgaben der aufgelösten Abteilung 6.5 - Hochbau:

    • Projektentwicklung,
    • Projektleitung,
    • Projektsteuerung,
    • HOAI-LPH 1-9 (Planung, Vergabe, Ausführung, Objektüberwachung, Objektbetreuung, in Eigen- und Fremdleistung)
    • Denkmäler

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 2

    67547 Worms

    Rathaus

    Kontakt

    Kontaktperson

    • Herr Klaus Heil (Abteilungsleiter)

      Fax: +49 6241 853-6599

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-6502

    • Herr Andreas Feldmann

      Fax: +49 6241 853-6599

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-6505

    • Frau Lena Bader

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-6516

    • Frau Anna Bauer (Sachbearbeiterin)

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-6512

    • Herr Michael Dirion (Sachbearbeiter)

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-6504

      Fax: +49 6241 853-6599

    • Herr Werner Fix (Sachbearbeiter)

      Fax: +49 6241 853-6599

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-6503

    • Frau Stefany Kim (Sachbearbeiterin)

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-6510

    • Frau Hannah Lunemann

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-6514

      Fax: +49 6241 853-6599

    • Herr Alexander Mehlmann

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-6506

    • Frau Yvonne Meichsner (Sachbearbeiterin)

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-6513

      Fax: +49 6241 853-6599

    • Herr Gerd Scheja (Sachbearbeiter)

      Fax: +49 6241 853-6599

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-6515

    • Frau Franziska Schwarz (Sachbearbeiterin)

      Fax: +49 6241 853-6599

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-6508

    • Frau Ulrike Straub (Sachbearbeiterin)

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-6511

    • Frau Dijana Vukusic (Auszubildende)

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-6509

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 08.08.2024

    Technisch geändert am 04.03.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    Stadtverwaltung Worms - Abteilung 6.1 Stadtplanung und Bauaufsicht

    Beschreibung

    Das Sekretariat der Stadtplanung ist während den Öffnungszeiten telefonisch unter

    (06241) 853-6001 und schriftlich unter der E-Mail-Adresse stadtplanung@worms.de zu erreichen.

    Das Sekretariat der Bauaufsicht ist während den Öffnungszeiten telefonisch unter

    (0 62 41) 8 53 - 61 01 und schriftlich unter der E-Mail-Adresse bauaufsicht@worms.de zu erreichen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 2

    67547 Worms

    Rathaus

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung möglich. Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung möglich.  

    Kontakt

    E-Mail: stadtplanung@worms.de

    Telefon Festnetz: +49 6241 853-6101

    Fax: +49 6241 853-6099

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 08.08.2024

    Technisch geändert am 06.03.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Worms: Bauantrag

    Vordrucke rund um das Thema Bauen finden Sie beim Ministerium der Finanzen (Link siehe unten).

    Vordrucke rund um das Thema Bauen finden Sie beim Ministerium der Finanzen (Link siehe unten).

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für die Erteilung der Baugenehmigung fallen Gebühren an, deren Höhe sich im Wesentlichen nach der Art des genehmigten Vorhabens bestimmt. Diese Gebühren werden nach der Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis) erhoben. 

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz am 17.05.2023

    Version

    Technisch erstellt am 06.04.2009

    Technisch geändert am 01.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020