Baugenehmigung / Bauantrag
Um ein Bauvorhaben umsetzen zu können, ist oftmals eine Baugenehmigung notwendig. Diese müssen Sie entsprechend beantragen.
Beschreibung
Die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung und der Abbruch baulicher Anlagen (z. B. Gebäude) bedürfen der Baugenehmigung. Dies gilt jedoch nur, soweit in der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz nicht etwas anderes bestimmt ist wie im Katalog der baugenehmigungsfreien Vorhaben, im Freistellungsverfahren sowie der Bauaufsicht nicht unterliegende Vorhaben.
Eine Baugenehmigung ist zu erteilen, wenn dem Vorhaben keine baurechtlichen oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Der Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung (Bauantrag) ist bei der Gemeindeverwaltung bzw. der Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen.
Welche Bauunterlagen mit dem Bauantrag vorgelegt werden müssen, ergibt sich insbesondere aus der Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung. Der Bauantrag und die Bauunterlagen müssen von der Bauherrin oder dem Bauherrn sowie der Entwurfsverfasserin oder dem Entwurfsverfasser unterschrieben sein, die bei Anträgen zu Gebäuden bauvorlageberechtigt sind.
Die Geltungsdauer der Baugenehmigung beträgt vier Jahre. Diese Frist kann auf Antrag verlängert werden. Der Antrag muss vor Fristablauf eingegangen sein.
Hinweise für Worms: Bauantrag
- Auskunft und Beratung zu Bauvorhaben
- Bauvorbescheide
- Baugenehmigungen
- Freistellungsverfahren
- Werbeanlagen, Genehmigung
- Ordnungsbehördliche Verfahren
- Verwaltungsstreitverfahren
- Widersprüche, Klagen
- Ordnungswidrigkeiten
- Auskunft und Beratung zu Bauvorhaben
- Bauvorbescheide
- Baugenehmigungen
- Freistellungsverfahren
- Werbeanlagen, Genehmigung
- Ordnungsbehördliche Verfahren
- Verwaltungsstreitverfahren
- Widersprüche, Klagen
- Ordnungswidrigkeiten
Hinweise für Worms: Objektplanung Hochbau
Objektplanung für
- Neubauten
- Neuanlagen
- Wiederaufbauten
- Erweiterungsbauten
- Umbauten
- Modernisierungen
- raumbildende Ausbauten
- Instandhaltungen und
- Instandsetzungen
Objektplanung für
- Neubauten
- Neuanlagen
- Wiederaufbauten
- Erweiterungsbauten
- Umbauten
- Modernisierungen
- raumbildende Ausbauten
- Instandhaltungen und
- Instandsetzungen
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Zuständigkeit
Zuständig für die Erteilung der Baugenehmigung ist die untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Worms - Abteilung 8.3 Architektur / Projektmanagement
Beschreibung
Neue Organisationseinheit ab 1.4.2021 mit den Aufgaben der aufgelösten Abteilung 6.5 - Hochbau:
- Projektentwicklung,
- Projektleitung,
- Projektsteuerung,
- HOAI-LPH 1-9 (Planung, Vergabe, Ausführung, Objektüberwachung, Objektbetreuung, in Eigen- und Fremdleistung)
- Denkmäler
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: hochbau@worms.de
Kontaktperson
Herr Klaus Heil (Abteilungsleiter)
Fax: +49 6241 853-6599
Telefon Festnetz: +49 6241 853-6502
Herr Andreas Feldmann
Fax: +49 6241 853-6599
Telefon Festnetz: +49 6241 853-6505
Frau Lena Bader
Telefon Festnetz: +49 6241 853-6516
Frau Anna Bauer (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: +49 6241 853-6512
Herr Michael Dirion (Sachbearbeiter)
Telefon Festnetz: +49 6241 853-6504
Fax: +49 6241 853-6599
Herr Werner Fix (Sachbearbeiter)
Fax: +49 6241 853-6599
Telefon Festnetz: +49 6241 853-6503
Frau Stefany Kim (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: +49 6241 853-6510
Frau Hannah Lunemann
Telefon Festnetz: +49 6241 853-6514
Fax: +49 6241 853-6599
Herr Alexander Mehlmann
Telefon Festnetz: +49 6241 853-6506
Frau Yvonne Meichsner (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: +49 6241 853-6513
Fax: +49 6241 853-6599
Herr Gerd Scheja (Sachbearbeiter)
Fax: +49 6241 853-6599
Telefon Festnetz: +49 6241 853-6515
Frau Franziska Schwarz (Sachbearbeiterin)
Fax: +49 6241 853-6599
Telefon Festnetz: +49 6241 853-6508
Frau Ulrike Straub (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: +49 6241 853-6511
Frau Dijana Vukusic (Auszubildende)
Telefon Festnetz: +49 6241 853-6509
Internet
Stadtverwaltung Worms - Abteilung 6.1 Stadtplanung und Bauaufsicht
Beschreibung
Das Sekretariat der Stadtplanung ist während den Öffnungszeiten telefonisch unter
(06241) 853-6001 und schriftlich unter der E-Mail-Adresse stadtplanung@worms.de zu erreichen.
Das Sekretariat der Bauaufsicht ist während den Öffnungszeiten telefonisch unter
(0 62 41) 8 53 - 61 01 und schriftlich unter der E-Mail-Adresse bauaufsicht@worms.de zu erreichen.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung möglich. Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung möglich.  
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Worms: Bauantrag
Vordrucke rund um das Thema Bauen finden Sie beim Ministerium der Finanzen (Link siehe unten).
Vordrucke rund um das Thema Bauen finden Sie beim Ministerium der Finanzen (Link siehe unten).
Formulare
Rechtsgrundlage(n)
- § 62 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
- § 67 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
- § 84 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
- Landesbauordnung Rheinland-Pfalz
- Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung
- Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis)
Kosten
Für die Erteilung der Baugenehmigung fallen Gebühren an, deren Höhe sich im Wesentlichen nach der Art des genehmigten Vorhabens bestimmt. Diese Gebühren werden nach der Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis) erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz am 17.05.2023