Errichtung von Anlagen Genehmigung

    Baugenehmigung/ Bauantrag

    Um ein Bauvorhaben umsetzen zu können, ist oftmals eine Baugenehmigung notwendig. Diese müssen Sie entsprechend beantragen.

    Beschreibung

    Die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung und der Abbruch baulicher Anlagen (z. B. Gebäude) bedürfen der Baugenehmigung. Dies gilt jedoch nur, soweit in der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz nicht etwas anderes bestimmt ist wie im Katalog der baugenehmigungsfreien Vorhaben, im Freistellungsverfahren sowie der Bauaufsicht nicht unterliegende Vorhaben.

    Eine Baugenehmigung ist zu erteilen, wenn dem Vorhaben keine baurechtlichen oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Der Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung (Bauantrag) ist bei der Gemeindeverwaltung bzw. der Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen.

    Welche Bauunterlagen mit dem Bauantrag vorgelegt werden müssen, ergibt sich insbesondere aus der Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung. Der Bauantrag und die Bauunterlagen müssen von der Bauherrin oder dem Bauherrn sowie der Entwurfsverfasserin oder dem Entwurfsverfasser unterschrieben sein, die bei Anträgen zu Gebäuden bauvorlageberechtigt sind.

    Die Geltungsdauer der Baugenehmigung beträgt vier Jahre. Diese Frist kann auf Antrag verlängert werden. Der Antrag muss vor Fristablauf eingegangen sein.

    Hinweise für Worms: Bauantrag

    • Auskunft und Beratung zu Bauvorhaben
    • Bauvorbescheide
    • Baugenehmigungen
    • Freistellungsverfahren
    • Werbeanlagen, Genehmigung
    • Ordnungsbehördliche Verfahren
    • Verwaltungsstreitverfahren
    • Widersprüche, Klagen
    • Ordnungswidrigkeiten

    Hinweise für Worms: Objektplanung Hochbau

    Objektplanung für

    • Neubauten
    • Neuanlagen
    • Wiederaufbauten
    • Erweiterungsbauten
    • Umbauten
    • Modernisierungen
    • raumbildende Ausbauten
    • Instandhaltungen und
    • Instandsetzungen

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständig für die Erteilung der Baugenehmigung ist die untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Worms - Abteilung 8.3 Architektur / Projektmanagement

    Beschreibung

    Neue Organisationseinheit ab 1.4.2021 mit den Aufgaben der aufgelösten Abteilung 6.5 - Hochbau:

    • Projektentwicklung,
    • Projektleitung,
    • Projektsteuerung,
    • HOAI-LPH 1-9 (Planung, Vergabe, Ausführung, Objektüberwachung, Objektbetreuung, in Eigen- und Fremdleistung)
    • Denkmäler

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 2

    67547 Worms

    Rathaus

    Kontakt

    Kontaktperson

    • Frau Lena Schober
    • Herr Klaus Heil (Abteilungsleiter)

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-6502

      Fax: +49 6241 853-6599

    • Herr Andreas Feldmann (stellv. Abteilungsleiter)

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-6505

      Fax: +49 6241 853-6599

    • Frau Lena Bader (Sachbearbeiterin)

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-6516

    • Frau Anna Bauer (Sachbearbeiterin)

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-6512

    • Herr Karsten Bohmann (Sachbearbeiter)

      Fax: +49 6241 853-6599

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-6507

    • Herr Michael Dirion (Sachbearbeiter)

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-6504

      Fax: +49 6241 853-6599

    • Herr Werner Fix (Sachbearbeiter)

      Fax: +49 6241 853-6599

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-6503

    • Frau Franziska Schwarz (Sachbearbeiterin)

      Fax: +49 6241 853-6599

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-6508

    • Frau Hannah Lunemann (Sachbearbeiterin)

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-6514

      Fax: +49 6241 853-6599

    • Herr Alexander Mehlmann (Sachbearbeiter)

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-6506

    • Frau Yvonne Meichsner (Sachbearbeiterin)

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-6513

      Fax: +49 6241 853-6599

    • Herr Gerd Scheja (Sachbearbeiter)

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-6515

      Fax: +49 6241 853-6599

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadtverwaltung Worms - Abteilung 6.1 Stadtplanung und Bauaufsicht

    Beschreibung

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 2

    67547 Worms

    Rathaus

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung möglich. Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6241 853-6101

    Fax: +49 6241 853-6199

    E-Mail: stadtplanung@worms.de

    Kontaktperson

    • Frau Elke Kraft (Sachbearbeiterin)

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-6118

      Fax: +49 6241 853-6399

    • Frau Tanja Stolle (Sachbearbeiterin)

      Fax: +49 6241 853-6399

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-6111

    • Frau Steffi Zehe (Sachbearbeiterin)

      Fax: +49 6241 853-6399

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-6101

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Worms: Bauantrag

    Vordrucke rund um das Thema Bauen finden Sie beim Ministerium der Finanzen (Link siehe unten).

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für die Erteilung der Baugenehmigung fallen Gebühren an, deren Höhe sich im Wesentlichen nach der Art des genehmigten Vorhabens bestimmt. Diese Gebühren werden nach der Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis) erhoben. 

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 17.05.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de