Errichtung von Anlagen Genehmigung

    Baugenehmigung / Bauantrag

    Um ein Bauvorhaben umsetzen zu können, ist oftmals eine Baugenehmigung notwendig. Diese müssen Sie entsprechend beantragen.

    Beschreibung

    Die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung und der Abbruch baulicher Anlagen (z. B. Gebäude) bedürfen der Baugenehmigung. Dies gilt jedoch nur, soweit in der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz nicht etwas anderes bestimmt ist wie im Katalog der baugenehmigungsfreien Vorhaben, im Freistellungsverfahren sowie der Bauaufsicht nicht unterliegende Vorhaben.

    Eine Baugenehmigung ist zu erteilen, wenn dem Vorhaben keine baurechtlichen oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Der Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung (Bauantrag) ist bei der Gemeindeverwaltung bzw. der Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen.

    Welche Bauunterlagen mit dem Bauantrag vorgelegt werden müssen, ergibt sich insbesondere aus der Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung. Der Bauantrag und die Bauunterlagen müssen von der Bauherrin oder dem Bauherrn sowie der Entwurfsverfasserin oder dem Entwurfsverfasser unterschrieben sein, die bei Anträgen zu Gebäuden bauvorlageberechtigt sind.

    Die Geltungsdauer der Baugenehmigung beträgt vier Jahre. Diese Frist kann auf Antrag verlängert werden. Der Antrag muss vor Fristablauf eingegangen sein.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständig für die Erteilung der Baugenehmigung ist die untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).

    Ansprechpartner

    Stadt Frankenthal (Pfalz) - Bereich 61 - Planen und Bauen

    Adresse

    Hausanschrift

    Nachtweideweg 1-7

    67227 Frankenthal (Pfalz)

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Wir bitten Sie, möglichst vorab einen Termin zu vereinbaren: gerne per Telefon oder E-Mail. Manche Dienstleistungen und Abteilungen können Sie auch per Online-Termin kontaktieren, buchen Sie sich hier Ihren Termin:  www.frankenthal.de/onlinetermin oder schreiben Sie uns. Alle Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Frankenthal finden Sie unter  www.frankenthal.de/offen  

    Kontakt

    E-Mail: planenundbauen@frankenthal.de

    Telefon Festnetz: 06233 89-541

    Fax: 06233 89-15525

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Der Bereich Planen und Bauen nimmt vielfältige Aufgaben wahr und ist u.a. zuständig im Bereich der städtischen Infrastruktur für die Straßen, Wege, Plätze und Brücken, für die Aufstellung von Bauleitplänen, für die Bearbeitung von Bauanträgen und für die Begrünung im gesamten Stadtgebiet.

    Wer ein Haus bauen will, findet im Bereich Planen und Bauen immer einen richtigen Ansprechpartner.

    Zum Bereich Planen und Bauen zählen die Abteilungen Stadtplanung und Stadtentwicklung, Straßen- und Brückenbau, Bauaufsicht, Grünplanung und Verwaltung.

    Version

    Technisch erstellt am 27.11.2018 (von: Webservice, ST_Frankenthal)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, ST_Frankenthal)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Stadt Frankenthal (Pfalz) - Abteilung Bauaufsicht

    Adresse

    Besucheranschrift

    Nachtweideweg 1-7

    67227 Frankenthal (Pfalz)

    Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Die Bauaufsicht ist für Sie telefonisch in den oben angegebenen Zeiten erreichbar. Sie können uns Ihr Anliegen außerdem jederzeit per E-Mail unter  bauaufsicht@frankenthal.de oder direkt an den jeweiligen Sachbearbeiter (siehe „zugehörige Mitarbeitende“) senden.  Bitte geben Sie hier das entsprechende Flurstück oder das Aktenzeichen an.  Wir bitten Sie zu beachten, dass es aufgrund der Vielzahl der Anrufe und Anfragen kapazitätsbedingt zu Wartezeiten kommen kann. Persönliche Termine mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter sind bei Notwendigkeit nach vorheriger Vereinbarung per Email oder telefonisch möglich. Bitte prüfen Sie vorher gründlich, ob ein persönlicher Termin nötig ist und nicht durch eine telefonische Absprache oder eine Klärung per Email ersetzt werden kann.

    Kontakt

    E-Mail: planenundbauen@frankenthal.de

    Telefon Festnetz: 06233 89-284

    Fax: 06233 89-15525

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Der Abteilung Bauaufsicht obliegt die Beratung von Bauherren, Architekten, Nachbarn und Unternehmen, Bearbeitung von Bauanträgen, Bauvoranfragen und Baulasten, Erstellung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohneigentumsgesetz und Durchführungen von wiederkehrenden Prüfungen.

    Die Bauaufsicht achtet darauf, dass die baurechtlichen und sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften und die aufgrund dieser Vorschriften erlassenen Anordnungen bei der Errichtung, Änderung, Instandhaltung, Nutzung, Nutzungsänderung und dem Abbruch baulicher Anlagen eingehalten werden.

    Version

    Technisch erstellt am 31.10.2020 (von: Webservice, ST_Frankenthal)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, ST_Frankenthal)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für die Erteilung der Baugenehmigung fallen Gebühren an, deren Höhe sich im Wesentlichen nach der Art des genehmigten Vorhabens bestimmt. Diese Gebühren werden nach der Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis) erhoben. 

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz am 17.05.2023

    Version

    Technisch erstellt am 06.04.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)