Baugenehmigung / Bauantrag
Um ein Bauvorhaben umsetzen zu können, ist oftmals eine Baugenehmigung notwendig. Diese müssen Sie entsprechend beantragen.
Beschreibung
Die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung und der Abbruch baulicher Anlagen (z. B. Gebäude) bedürfen der Baugenehmigung. Dies gilt jedoch nur, soweit in der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz nicht etwas anderes bestimmt ist wie im Katalog der baugenehmigungsfreien Vorhaben, im Freistellungsverfahren sowie der Bauaufsicht nicht unterliegende Vorhaben.
Eine Baugenehmigung ist zu erteilen, wenn dem Vorhaben keine baurechtlichen oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Der Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung (Bauantrag) ist bei der Gemeindeverwaltung bzw. der Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen.
Welche Bauunterlagen mit dem Bauantrag vorgelegt werden müssen, ergibt sich insbesondere aus der Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung. Der Bauantrag und die Bauunterlagen müssen von der Bauherrin oder dem Bauherrn sowie der Entwurfsverfasserin oder dem Entwurfsverfasser unterschrieben sein, die bei Anträgen zu Gebäuden bauvorlageberechtigt sind.
Die Geltungsdauer der Baugenehmigung beträgt vier Jahre. Diese Frist kann auf Antrag verlängert werden. Der Antrag muss vor Fristablauf eingegangen sein.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig für die Erteilung der Baugenehmigung ist die untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Bauen und Umwelt - Bauen
Adresse
Postanschrift
Postfach 2620
54216 Trier
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 115
Telefon Festnetz: +49 651 715-0
Fax: +49 651 715-17608
E-Mail: bauaufsicht@trier-saarburg.de
Internet
Bankverbindung
Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Kreiskasse
Empfänger: Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Kreiskasse
IBAN: DE24 5855 0130 0000 0004 30
BIC: TRISDE55
Bankinstitut: Sparkasse Trier
Stichwörter
Abteilung 11
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Trier-Saarburg: Baugenehmigung beantragen
Unterschrift von einem Architekten oder Bauingenieur auf den Bauunterlagen erforderlich
In dreifacher Ausfertigung:
- Bauantragsformular
- katasteramtlicher Lageplan im Maßstab 1:1000
- Berechnung des umbauten Raumes
- Berechnung der Nutz- und Wohnfläche
- Nachweis der Grundflächenzahl (GFZ)
- Nachweis der Geschossflächenzahl (GFZ)
- Nachweis der Vollgeschossigkeit
- Baubeschreibung
- Bauzeichnungen (Grundriss, Ansichten, Schnitte)
- Stellplatznachweis
- Abstandsflächenberechnung
- Entwässerungszeichnungen
- zusätzlich Bestandspläne bei Umbau, Ausbau, Erweiterung
In einfacher Ausfertigung:
- statistischer Erhebungsbogen
Unterschrift von einem Architekten oder Bauingenieur auf den Bauunterlagen erforderlich
In dreifacher Ausfertigung:
- Bauantragsformular
- katasteramtlicher Lageplan im Maßstab 1:1000
- Berechnung des umbauten Raumes
- Berechnung der Nutz- und Wohnfläche
- Nachweis der Grundflächenzahl (GFZ)
- Nachweis der Geschossflächenzahl (GFZ)
- Nachweis der Vollgeschossigkeit
- Baubeschreibung
- Bauzeichnungen (Grundriss, Ansichten, Schnitte)
- Stellplatznachweis
- Abstandsflächenberechnung
- Entwässerungszeichnungen
- zusätzlich Bestandspläne bei Umbau, Ausbau, Erweiterung
In einfacher Ausfertigung:
- statistischer Erhebungsbogen
Formulare
Hinweise für Trier-Saarburg: Baugenehmigung beantragen
- Abgabe der Neuanträge erfolgt immer bei der zuständigen Verbandsgemeinde
- mit allen Unterlagen
- Anträge werden von dort an die Kreisverwaltung weitergeleitet
- Abgabe der Neuanträge erfolgt immer bei der zuständigen Verbandsgemeinde
- mit allen Unterlagen
- Anträge werden von dort an die Kreisverwaltung weitergeleitet
Rechtsgrundlage(n)
- § 62 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
- § 67 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
- § 84 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
- Landesbauordnung Rheinland-Pfalz
- Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung
- Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis)
Kosten
Für die Erteilung der Baugenehmigung fallen Gebühren an, deren Höhe sich im Wesentlichen nach der Art des genehmigten Vorhabens bestimmt. Diese Gebühren werden nach der Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis) erhoben.
Hinweise für Trier-Saarburg: Baugenehmigung beantragen
- beträgt mindestens 60,00 Euro
- Baulasten, Befreiungen, Abweichungen, Prüfung des Standsicherheitsnachweises usw. werden gesondert berechnet
- beträgt mindestens 60,00 Euro
- Baulasten, Befreiungen, Abweichungen, Prüfung des Standsicherheitsnachweises usw. werden gesondert berechnet
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz am 17.05.2023