Errichtung von Anlagen Genehmigung

    Baugenehmigung / Bauantrag

    Um ein Bauvorhaben umsetzen zu können, ist oftmals eine Baugenehmigung notwendig. Diese müssen Sie entsprechend beantragen.

    Beschreibung

    Die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung und der Abbruch baulicher Anlagen (z. B. Gebäude) bedürfen der Baugenehmigung. Dies gilt jedoch nur, soweit in der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz nicht etwas anderes bestimmt ist wie im Katalog der baugenehmigungsfreien Vorhaben, im Freistellungsverfahren sowie der Bauaufsicht nicht unterliegende Vorhaben.

    Eine Baugenehmigung ist zu erteilen, wenn dem Vorhaben keine baurechtlichen oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Der Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung (Bauantrag) ist bei der Gemeindeverwaltung bzw. der Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen.

    Welche Bauunterlagen mit dem Bauantrag vorgelegt werden müssen, ergibt sich insbesondere aus der Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung. Der Bauantrag und die Bauunterlagen müssen von der Bauherrin oder dem Bauherrn sowie der Entwurfsverfasserin oder dem Entwurfsverfasser unterschrieben sein, die bei Anträgen zu Gebäuden bauvorlageberechtigt sind.

    Die Geltungsdauer der Baugenehmigung beträgt vier Jahre. Diese Frist kann auf Antrag verlängert werden. Der Antrag muss vor Fristablauf eingegangen sein.

    Hinweise für Eifelkreis Bitburg-Prüm: Spezielle Hinweise für Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm

    Hinweis bei Abriss, Umbau und Sanierung:

    Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass § 24 Abs. 3 Landesnaturschutzgesetz bei Bau-, Sanierungs- oder Abrissmaßnahmen zu beachten ist. D. h., bei Bau-, Sanierungs- oder Abrissmaßnahmen sind artenschutzrechtliche Belange gemäß § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz zu beachten. Die baulichen Anlagen, bei denen erwartet werden kann, dass sie als Fortpflanzungs- oder Ruhestätten für besonders geschützte Tierarten dienen, sind entsprechend auf das Vorkommen geschützter Arten zu untersuchen. Dies ist gerade bei (älteren) Gemäuern und Gebäuden im Außenbereich der Fall. Bei festgestellten Vorkommen, ist frühzeitig vor Beginn der Bau-, Sanierungs- oder Abrissmaßnahmen die untere Naturschutzbehörde zur Besprechung der weiteren Vorgehensweise zu kontaktieren. 

    Detailliertere Ausführungen sind der untenstehenden PDF-Datei (Informationsblatt) zu entnehmen.
    Die untere Naturschutzbehörde steht für Rückfragen zur Verfügung.

    Online-Dienste

    alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen

    Zuständigkeit

    Zuständig für die Erteilung der Baugenehmigung ist die untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).

    Hinweise für Eifelkreis Bitburg-Prüm: Spezielle Hinweise für Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm

    VG Arzfeld und Speicher: Regine Dahm 

    VG Bitburger-Land (Teilbereich ehemalige VG Bitburg Land): Ursula Miguel

    VG Bitburger Land (Teilbereich ehemalige VG Kyllburg): Regine Dahm 

    Stadt Bitburg und Flugplatz Bitburg: Joachim Wio

    VG Südeifel (Teilbereich ehemalige VG Neuerburg): Nicole Johann

    VG Südeifel (Teilbereich ehemalige VG Irrel): Nicole Plein

    VG Prüm: Volker Berg

    Wenn ein Bauantrag nicht mit dem geltenden Recht übereinstimmt, muss eine Ablehnung erfolgen. Der Bauherr erhält vom Bauamt einen schriftlichen Ablehnungsbescheid mit einer Rechtsbehelfsbelehrung. Gegen diesen Bescheid kann er innerhalb eines Monats in Widerspruch gehen. Über Widersprüche entscheidet in Rheinland-Pfalz der Kreisrechtsausschuss. Der Vorsitzende dieses weisungsunabhängigen Gremiums ist Jurist. Ihm stehen zwei ehrenamtliche Beisitzer zur Seite.

    Bei Zurückweisung des Widerspruchs werden Gebühren erhoben, die sich nach dem Streitwert und dem entstandenen Verwaltungsaufwand richten. Wer mit der Entscheidung des Kreisrechtsausschusses nicht einverstanden sind, kann beim Verwaltungsgericht dagegen klagen und dies unter Umständen bis zum Oberverwaltungsgericht weiterführen.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm - Bauen und Umwelt (Amt 06)

    Adresse

    Besucheranschrift

    Trierer Straße 1

    54634 Bitburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 06561 15-1008

    Telefon Festnetz: 06561 15-0

    E-Mail: info@bitburg-pruem.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 30.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm - Bauen (Fachbereich 06-01)

    Beschreibung

    • Baugenehmigungen
    • Baulastenverzeichnis
    • Bauleitplanung
    • Bauüberwachung
    • Brandschutz
    • Wohnraumförderung

    Adresse

    Hausanschrift

    Trierer Straße 1

    54634 Bitburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06561 15-0

    Fax: 06561 15-1008

    E-Mail: info@bitburg-pruem.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

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    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Hinweise für Eifelkreis Bitburg-Prüm: Spezielle Hinweise für Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm

    Bauantragsformulare

    Formulare, die für die Stellung eines Bauantrages erforderlich sind, können über

    • den örtlichen Handel bezogen werden oder
    • aus dem Internet beim Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz (Bauministerium) geladen werden.

    Unterlagen zum Bauantrag (mindestens drei- bis vierfach)

    • Übersichtslageplan
    • Amtlicher Lageplan
    • Bauzeichnungen
    • Baubeschreibung und Berechnungen
    • Entwässerungsunterlagen (Grundstücksentwässerung)
    • Ggfls. landespflegerischer Nachweis (Freiflächengestaltungsplan)
    • Statistischer Erhebungsbogen
    • Betriebsbeschreibung
    • Befreiungs- oder Abweichungsantrag

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für die Erteilung der Baugenehmigung fallen Gebühren an, deren Höhe sich im Wesentlichen nach der Art des genehmigten Vorhabens bestimmt. Diese Gebühren werden nach der Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis) erhoben. 

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 17.05.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English