Baugenehmigung / Bauantrag
Um ein Bauvorhaben umsetzen zu können, ist oftmals eine Baugenehmigung notwendig. Diese müssen Sie entsprechend beantragen.
Beschreibung
Die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung und der Abbruch baulicher Anlagen (z. B. Gebäude) bedürfen der Baugenehmigung. Dies gilt jedoch nur, soweit in der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz nicht etwas anderes bestimmt ist wie im Katalog der baugenehmigungsfreien Vorhaben, im Freistellungsverfahren sowie der Bauaufsicht nicht unterliegende Vorhaben.
Eine Baugenehmigung ist zu erteilen, wenn dem Vorhaben keine baurechtlichen oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Der Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung (Bauantrag) ist bei der Gemeindeverwaltung bzw. der Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen.
Welche Bauunterlagen mit dem Bauantrag vorgelegt werden müssen, ergibt sich insbesondere aus der Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung. Der Bauantrag und die Bauunterlagen müssen von der Bauherrin oder dem Bauherrn sowie der Entwurfsverfasserin oder dem Entwurfsverfasser unterschrieben sein, die bei Anträgen zu Gebäuden bauvorlageberechtigt sind.
Die Geltungsdauer der Baugenehmigung beträgt vier Jahre. Diese Frist kann auf Antrag verlängert werden. Der Antrag muss vor Fristablauf eingegangen sein.
Hinweise für Eifelkreis Bitburg-Prüm: Spezielle Hinweise für Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm
Hinweis bei Abriss, Umbau und Sanierung:
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass § 24 Abs. 3 Landesnaturschutzgesetz bei Bau-, Sanierungs- oder Abrissmaßnahmen zu beachten ist. D. h., bei Bau-, Sanierungs- oder Abrissmaßnahmen sind artenschutzrechtliche Belange gemäß § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz zu beachten. Die baulichen Anlagen, bei denen erwartet werden kann, dass sie als Fortpflanzungs- oder Ruhestätten für besonders geschützte Tierarten dienen, sind entsprechend auf das Vorkommen geschützter Arten zu untersuchen. Dies ist gerade bei (älteren) Gemäuern und Gebäuden im Außenbereich der Fall. Bei festgestellten Vorkommen, ist frühzeitig vor Beginn der Bau-, Sanierungs- oder Abrissmaßnahmen die untere Naturschutzbehörde zur Besprechung der weiteren Vorgehensweise zu kontaktieren.
Detailliertere Ausführungen sind der untenstehenden PDF-Datei (Informationsblatt) zu entnehmen.
Die untere Naturschutzbehörde steht für Rückfragen zur Verfügung.
Online-Dienste
alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen
Zuständigkeit
Zuständig für die Erteilung der Baugenehmigung ist die untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).
Hinweise für Eifelkreis Bitburg-Prüm: Spezielle Hinweise für Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm
VG Arzfeld und Speicher: Regine Dahm
VG Bitburger-Land (Teilbereich ehemalige VG Bitburg Land): Ursula Miguel
VG Bitburger Land (Teilbereich ehemalige VG Kyllburg): Regine Dahm
Stadt Bitburg und Flugplatz Bitburg: Joachim Wio
VG Südeifel (Teilbereich ehemalige VG Neuerburg): Nicole Johann
VG Südeifel (Teilbereich ehemalige VG Irrel): Nicole Plein
VG Prüm: Volker Berg
Wenn ein Bauantrag nicht mit dem geltenden Recht übereinstimmt, muss eine Ablehnung erfolgen. Der Bauherr erhält vom Bauamt einen schriftlichen Ablehnungsbescheid mit einer Rechtsbehelfsbelehrung. Gegen diesen Bescheid kann er innerhalb eines Monats in Widerspruch gehen. Über Widersprüche entscheidet in Rheinland-Pfalz der Kreisrechtsausschuss. Der Vorsitzende dieses weisungsunabhängigen Gremiums ist Jurist. Ihm stehen zwei ehrenamtliche Beisitzer zur Seite.
Bei Zurückweisung des Widerspruchs werden Gebühren erhoben, die sich nach dem Streitwert und dem entstandenen Verwaltungsaufwand richten. Wer mit der Entscheidung des Kreisrechtsausschusses nicht einverstanden sind, kann beim Verwaltungsgericht dagegen klagen und dies unter Umständen bis zum Oberverwaltungsgericht weiterführen.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm - Bauen und Umwelt (Amt 06)
Adresse
Besucheranschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Claudia Gödert
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06561 15-3172
Fax: 06561 15-1008
E-Mail: goedert.claudia@bitburg-pruem.de
Internet
Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm - Bauen (Fachbereich 06-01)
Beschreibung
- Baugenehmigungen
- Baulastenverzeichnis
- Bauleitplanung
- Bauüberwachung
- Brandschutz
- Wohnraumförderung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Volker Berg
Frau Regine Dahm
Herr Markus Feltes
Hausanschrift
Fax: 06561 15-1008
Telefon Festnetz: 06561 15-3201
E-Mail: feltes.markus@bitburg-pruem.de
Frau Claudia Gödert
Hausanschrift
Fax: 06561 15-1008
Telefon Festnetz: 06561 15-3172
E-Mail: goedert.claudia@bitburg-pruem.de
Frau Nicole Johann
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06561 15-3181
Fax: 06561 15-1008
E-Mail: johann.nicole@bitburg-pruem.de
Frau Ursula Miguel
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06561 15-3200
Fax: 06561 15-1008
E-Mail: miguel.ursula@bitburg-pruem.de
Frau Nicole Plein
Herrn Florian Steinbrück
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06561 15-3191
Herrn Joachim Wio
Formulare
Hinweise für Eifelkreis Bitburg-Prüm: Spezielle Hinweise für Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm
Bauantragsformulare
Formulare, die für die Stellung eines Bauantrages erforderlich sind, können über
- den örtlichen Handel bezogen werden oder
- aus dem Internet beim Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz (Bauministerium) geladen werden.
Unterlagen zum Bauantrag (mindestens drei- bis vierfach)
- Übersichtslageplan
- Amtlicher Lageplan
- Bauzeichnungen
- Baubeschreibung und Berechnungen
- Entwässerungsunterlagen (Grundstücksentwässerung)
- Ggfls. landespflegerischer Nachweis (Freiflächengestaltungsplan)
- Statistischer Erhebungsbogen
- Betriebsbeschreibung
- Befreiungs- oder Abweichungsantrag
Rechtsgrundlage(n)
- § 62 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
- § 67 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
- § 84 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
- Landesbauordnung Rheinland-Pfalz
- Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung
- Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis)
Kosten
Für die Erteilung der Baugenehmigung fallen Gebühren an, deren Höhe sich im Wesentlichen nach der Art des genehmigten Vorhabens bestimmt. Diese Gebühren werden nach der Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis) erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 17.05.2023